Amtsärztliche Untersuchung, Inhalt des Beurteilungsschreibens, BaL

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Alea
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Amtsärztliche Untersuchung, Inhalt des Beurteilungsschreibens, BaL

Beitrag von Alea »

Ein junger Kollege hat mich heute um Rat gefragt.
Er hatte vor der anstehenden Lebenszeiternennung eine diesbezügliche Untersuchung beim Amtsarzt, da in den 3 Jahren BaP wohl Krankheitszeiten von mehr als drei Monaten (?) angefallen sind. Er zeigte mir nun das Schreiben des Amtsarztes, also das Ergebnis der Begutachtung, die an den Dienstherrn gehen soll.
Der AA schreibt, dass der Kollege aufgrund des festgestellten Gesundheitszustandes für die Lebenszeit gesundheitlich grundlegend geeignet ist.

Er schreibt weiter, dass eine bestimmte Erkrankung besteht (!), welche zu den Fehlzeiten geführt hat. Entsprechende Maßnahmen hätte der Kollege wahrgenommen.
Weiters schreibt er, dass aus heutiger Sicht eine dienstliche Relevanz nicht zu erwarten sei. Es wären keine tatsächlichen Anhaltspunkte erkennbar, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit oder erhebliche Fehlzeiten erwarten liessen. (Text ist länger, aus der Erinnerung so geschrieben)

Der Kollege sieht es so, dass eine Ernennung zum BaL damit erfolgen wird, aber dieser unschöne und nach seiner Ansicht unzutreffende Text wird dann wohl auf ewig in der Personalakte stecken. Was bei späteren Bewerbungsverfahren im ÖD, wo die P-Akte beigezogen wird sicherlich nicht allzu förderlich ist.

Ich habe dem Kollegen erstmal geraten, bevor er der Weitergabe zustimmt, eventuell einen entsprechend aufgestellten Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht/Beamtenrecht zu konsultieren.

Mir erscheint es nämlich fraglich, dass der AA hier quasi eventuell nachteilige Diagnosen reinschreibt, aber trotzdem gegen die Ernennung zum BaL keine Bedenken hat.

Warum führt man dann diese Erkrankung auf?
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Aufsteiger85
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Re: Amtsärztliche Untersuchung, Inhalt des Beurteilungsschreibens, BaL

Beitrag von Aufsteiger85 »

Der Amtsarzt ist sogar verpflichtet, auf bestehende Erkrankungen einzugehen.

Wichtig ist aber die Prognose. Nach heutigem Maßstab muss für eine Versagung der Ernennung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, dass der Beamte vor Erreichen der Regelaltersgrenze dienstunfähig wird. Eine solche Prognose sollte sich ein Amtsarzt gut überlegen, denn die ist gerichtlich überprüfbar.

Vorliegend hat der Amtsarzt offenbar klar geschrieben, dass dies eben nicht zu erwarten sei.

Auf ein amtsärztliches Gutachten schaut bei einem späteren Bewerbungsverfahren keine S.. mehr. BaL ist BaL.
Saxum
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Re: Amtsärztliche Untersuchung, Inhalt des Beurteilungsschreibens, BaL

Beitrag von Saxum »

Den Ausführungen des Aufsteigers ist zuzustimmen. Hier ist dem vorliegenden Sachverhalt nach alles amtsärztlich in Ordnung und es ist nichts negatives zu erwarten. Jetzt muss nur noch der Dienstherr auf Grundlage dieser amtsärztlichen Beurteilung seine Entscheidung treffen.
bettelmusikant
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Re: Amtsärztliche Untersuchung, Inhalt des Beurteilungsschreibens, BaL

Beitrag von bettelmusikant »

EIGENTLICH müsste sowas verschlossen in die P-Akte. Jedenfalls in Hessen so:

39 HBG
[...]
"Die Ärztin oder der Arzt teilt der Behörde, in deren Auftrag sie oder er tätig geworden ist, die tragenden Feststellungen und Gründe des Ergebnisses der ärztlichen Untersuchung mit, soweit deren Kenntnis unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die zu treffende Entscheidung erforderlich ist. Die Mitteilungen sind in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag zu übersenden und verschlossen zur Personalakte zu nehmen. Sie dürfen nur für die Entscheidung der in Abs. 1 genannten Fälle verwendet werden."

Je nach Wechsel des Versorgungslastenträgers müsste er bei einem Dienstherrenwechsel entweder erneut zum Amtsarzt ODER er wird versetzt ohne neue Begutachtung.

Ich würde mich zwar auch ein bisschen ärgern, aber nicht verrückt machen und es so auf sich ruhen lassen.
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Aufsteiger85
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Re: Amtsärztliche Untersuchung, Inhalt des Beurteilungsschreibens, BaL

Beitrag von Aufsteiger85 »

Das kommt, so weit ich weiß, überall in die Personalakte. Ich habe aber noch kein Auswahlverfahren ohne Dienstherrnwechsel erlebt, bei dem die gesundheitliche Eignung erneut begutachtet (im Sinne von angesehen) wird. Die Seite wird so gut wie immer überblättert. Interessiert ja im Endeffekt auch nicht. Wenn ich bspw. beim Bund bleibe, ist es ja egal, ob ich in der alten oder in der neuen Position vor der Regelaltersgrenze dienstunfähig werde - der Bund muss so oder so die Versorgungslast tragen.

Aber guter Punkt mit dem Dienstherrnwechsel. Da habe ich bisher noch nie erlebt, dass jemand nicht erneut zum Amtsarzt musste. Eigentlich darf man da immer nochmal antanzen... (gibt sicher Ausnahmen).