danke für die Aufnahme. Ich freue mich auf den Austausch unter Gleichgesinnten

Aktuell habe ich folgendes dringendes Problem und benötige eurer Feedback:
Ich bin ehemaliger Kirchenbeamter (Baden-Württemberg) und aufgrund Dienstunfähigkeit frühpensioniert. Zuständig für die Auszahlung der Pension ist der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg, kurz KVBW (im Gegensatz zum Landesamt für Besoldung für Landesbeamte).
Da die Mindestversorgung natürlich kein feudales Leben erlaubt, gehe ich seit einiger Zeit noch einem Teilzeitjob nach. Es ist unstrittig, dass Arbeitsentgelt auf die Pension angerechnet wird und bei Überschreiten gewisser Grenzen die Pension kürzt bis max. auf 20%.
Nun "überraschte" mich der KVBW allerdings die Tage mit einem besonders unerfreulichen Schreiben.
Aus heiterem Himmel rechnet er nicht nur das Brutto-Entgelt auf die Pension an, sondern auch die gezahlten Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitgeberanteile zur ZVK-Rente. Das führt zu einer immensen Nachzahlung von knapp 3500 Euro sowie zu zukünftigen Pensionskürzungen von ca. 650 Euro / brutto je Monat, was den kompletten Teilzeitjob unrentabel machen würde.
Ich habe intensiv recherchiert zum Thema, was eigentlich alles unter das Einkommen des § 68 Beamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg fällt, eben jener Vorschrift, die die Anrechung von Einkommen auf die Pension hier in Ba-Wü regelt.
Leider finde ich nichts dazu. Es scheinen auch keine Kommentare oder veröffentlichte Dienstanweisungen dazu zu existieren. Bemerkenswerterweise nennt selbst der KVBW auf seinem Merkblatt nichts dazu:
https://www.kvbw.de/pb/site/KVBW-2017-p ... chnung.pdf
Lange Rede, kurzer Sinn.... Meine Eingangsfragen an euch lauten:
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, dass bei einem Hinzuverdienst auch Arbeitgeberzuschüsse angerechnet werden? Falls ja, hat sich jemand dagegen (erfolgreich?) gewehrt?
Ich danke euch für eure Antworten.