Nach Referendariat keine Stelle- was wird mit PKV/Beihilfe?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 259
- Registriert: 02.11.2020 12:18
- Behörde:
Nach Referendariat keine Stelle- was wird mit PKV/Beihilfe?
wenn nach einem Referendariat keine Plan-Stelle vorhanden ist, man jedoch Beamtenanwärter ist und somit Privat versichert...wie läuft es dann weiter? Muss man sich arbeitssuchend melden bei der AG für Arbeit? Wie läuft es mit der Beihilfe?
-
- Beiträge: 393
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Nach Referendariat keine Stelle- was wird mit PKV/Beihilfe?
Entweder du hast dann einen sozialversicherungspflichtigen Job und kommst in die gesetzliche KV/PV oder du beziehst Bürgergeld und wirst darüber in der gesetzlichen KV/PV dann pflichtversichert.
Wenn du beides nicht hast, (z. B., wenn du von, Vermögen lebst) dann bleibst du in der privaten KV/PV musst dann aber für 100% Erstattung den Beitrag zahlen.
Das Beamtenverhältnis endet nach dem Referendariat und damit hast du keinen Anspruch mehr auf Beihilfe.
Ich gehe davon aus, dass du zukünftig eine Planstelle mit Verbeamtung findest. Behalte daher auf jeden Fall die Anwartschaft bei der privaten KV/PV bei, auch wenn du in die gesetzliche KV/PV wechseln kannst. Dann kannst leicht wieder die Versicherung aufleben lassen ohne neue gesundheitliche Fragen. Das kostet nur einen kleinen Obolus im Monat.
Ich rate zu einem Antrag auf Bürgergeld, dazu die Anwartschaft bei der privaten KV beibehalten (muss die Versicherung zudem anbieten) und dann in Ruhe nach einer Beamtenstelle suchen. Viel Erfolg!
.
Wenn du beides nicht hast, (z. B., wenn du von, Vermögen lebst) dann bleibst du in der privaten KV/PV musst dann aber für 100% Erstattung den Beitrag zahlen.
Das Beamtenverhältnis endet nach dem Referendariat und damit hast du keinen Anspruch mehr auf Beihilfe.
Ich gehe davon aus, dass du zukünftig eine Planstelle mit Verbeamtung findest. Behalte daher auf jeden Fall die Anwartschaft bei der privaten KV/PV bei, auch wenn du in die gesetzliche KV/PV wechseln kannst. Dann kannst leicht wieder die Versicherung aufleben lassen ohne neue gesundheitliche Fragen. Das kostet nur einen kleinen Obolus im Monat.
Ich rate zu einem Antrag auf Bürgergeld, dazu die Anwartschaft bei der privaten KV beibehalten (muss die Versicherung zudem anbieten) und dann in Ruhe nach einer Beamtenstelle suchen. Viel Erfolg!
.
MS
-
- Beiträge: 955
- Registriert: 07.03.2015 11:05
- Behörde:
Re: Nach Referendariat keine Stelle- was wird mit PKV/Beihilfe?
Vielleicht kannst du / musst du dich vorübergehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Darüber wirst du dann versichert. Da Lehrer gesucht werden, sollten die Chancen gut stehen, innerhalb eines halben Jahres eine (Beamten)Stelle zu finden, ansonsten würde die Zeit des Referendariats in der Rentenversicherung nachversichert, was für dich bedeutet, dass auch du dort nachzahlen müsstest. Solange eine weitere Verbeamtung unklar ist, solltest du, falls du (bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zwischendurch) in der GKV krankenversichert wirst, unbedingt Mainstreams Hinweis mit der Anwartschaft beachten.
-
- Beiträge: 393
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Nach Referendariat keine Stelle- was wird mit PKV/Beihilfe?
Ja, an die Rentenversicherung hatte ich nicht gedacht.
Aufschub der Nachversicherung kann bis zu 2 Jahren beim bisherigen Dienstherrn beantragt werden, der schreibt dich aber diesbezüglich an. Ankreuzen, dass in den nächsten 2 Jahren beabsichtigt wird, eine Verbeamtung zu erreichen.
Ansonsten wirst du vom Dienstherrn nachversichert, nur mit seinem hälftugen Anteil. Du musst! nicht! die andere Hälfte dazu zahlen, kannst es aber.
Bei einer späteren Verbeamtung werden dir auf jeden Fall die bisherigen Dienstzeiten angerechnet für die Versorgung. Vor allem dann, wenn du das innerhalb der 2 Jahre schaffst.
Also, keine Sorge. Dein bisheriger Dienstherr kann dich zu obigem auch informieren und muss es sogar
Aufschub der Nachversicherung kann bis zu 2 Jahren beim bisherigen Dienstherrn beantragt werden, der schreibt dich aber diesbezüglich an. Ankreuzen, dass in den nächsten 2 Jahren beabsichtigt wird, eine Verbeamtung zu erreichen.
Ansonsten wirst du vom Dienstherrn nachversichert, nur mit seinem hälftugen Anteil. Du musst! nicht! die andere Hälfte dazu zahlen, kannst es aber.
Bei einer späteren Verbeamtung werden dir auf jeden Fall die bisherigen Dienstzeiten angerechnet für die Versorgung. Vor allem dann, wenn du das innerhalb der 2 Jahre schaffst.
Also, keine Sorge. Dein bisheriger Dienstherr kann dich zu obigem auch informieren und muss es sogar
MS