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Höhergruppierung Erfahrensstufen
Verfasst: 5. Aug 2024, 12:31
von Nature
Hallo zusammen
ich bin mir ziemlich unsicher.Ich habe von meinem Vorgesetzten den Anruf bekommen,das meine Höhergruppierung von A10 auf A11 bei im zu Unterschrift vorliegt Diese hätte Wirkung nach meiner Unterschrift.
Ab nächsten Monat September würde ich von meiner Erfahrensstufen von 6in die 7 kommen.
Ich bin Landesbeamter in Hessen.
Meine Frage:
Wenn ich vorher in die A 11 komme,komme ich dann trotzdem in die Erfahrungsstufe 7?
Im Internet finde ich darüber keine detaillierte Aussage, Tendenz aber ehe nicht und die von der Bezügestelle in Kassel sagen,ich komme trotzdem in die Erfahrungsstufe 7
Weiß das jemand?
Vielen Dank.
Re: Höhergruppierung Erfahrensstufen
Verfasst: 5. Aug 2024, 12:43
von Mainstream1
Es ist eine Beförderung, die bedarf der Aushändigung gegen Emofangsbekenntnus.
Die Erfahrungsstufen bei A10 und A11 sind sicher gleich also kein Unterschied (bei A11 evtl. später eine mehr, da einfach mal in die Besoldungstabelle schauen) und kommt dann auch mit A11 automatisch später dazu.
Auch, wenn es anders wäre : Wer überlegt, eine Beförderung wegen einer Erfahrungsstufe nicht anzunehmen, ist selber schuld
Re: Höhergruppierung Erfahrensstufen
Verfasst: 5. Aug 2024, 12:57
von Nature
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Ich dachte ich würde ansonsten erst nächsten Monat unterschreiben.
Re: Höhergruppierung Erfahrensstufen
Verfasst: 5. Aug 2024, 14:46
von bettelmusikant
Die Erfahrungsstufe nimmst du mit, alles entspannt. Die ist in diesem Fall unabhängig von der Besoldungsgruppe. Glückwunsch zur Beförderung!
Re: Höhergruppierung Erfahrensstufen
Verfasst: 5. Aug 2024, 16:20
von Aufsteiger85
Hoppla, hier müssen wir aber erstmal ein paar Sachen klären.
Nature hat geschrieben: ↑5. Aug 2024, 12:31
ich bin mir ziemlich unsicher.Ich habe von meinem Vorgesetzten den Anruf bekommen,das meine Höhergruppierung von A10 auf A11 bei im zu Unterschrift vorliegt Diese hätte Wirkung nach meiner Unterschrift.
Da du Beamter bist, ist das keine Höhergruppierung sondern eine Beföderung. Diese Bedarf einer Ernennung, also eines rechtsgestaltenden, formgebundenen, bedingungsfeindlichen, mitwirkungsbedürften Verwaltungsaktes. Sprich du bekommst eine Urkunde, deren Empfang du in der Regel durch unterschrift quittieren musst. Das nur mal am Rande.
Nature hat geschrieben: ↑5. Aug 2024, 12:31
Ab nächsten Monat September würde ich von meiner Erfahrensstufen von 6in die 7 kommen.
Ich bin Landesbeamter in Hessen.
Meine Frage:
Wenn ich vorher in die A 11 komme,komme ich dann trotzdem in die Erfahrungsstufe 7?
Soweit ich informiert bin (und sofern Hessen das nicht in letzter Zeit geändert hat), nehmen Beamte Erfahrungsstufen immer mit, so dass es egal ist, ob du zuerst aufsteigst oder ob die Beförderung zuerst kommt. Eine Regelung, wie es sie im TVöD gab, kennen die Beamtenrechtsnormen nicht.
Kurze Gegenfrage: Bist du sicher, dass es sich um deine Beförderung handelt oder soll vielleicht die Stelle höher bewertet werden? Das würde nämlich nicht automatisch eine Beförderung nach sich ziehen.
Re: Höhergruppierung Erfahrensstufen
Verfasst: 5. Aug 2024, 19:53
von Aufsteiger85
Aufsteiger85 hat geschrieben: ↑5. Aug 2024, 16:20
Da du Beamter bist, ist das keine Höhergruppierung sondern eine
Beföderung.
Und Deutsch lernen müssen wir auch... also ich
Re: Höhergruppierung Erfahrensstufen
Verfasst: 5. Aug 2024, 21:03
von Mainstream1
Und mal vorher lesen, ob andere schon etwas dazu geschrieben haben, um Wiederholungen zu vermeiden
Re: Höhergruppierung Erfahrensstufen
Verfasst: 5. Aug 2024, 23:47
von Aufsteiger85
Die einen sagen so, die anderen so. Von einer Ernennung und einer Urkunde hatte vorher keiner was gesagt. Und von einem Empfangsbekenntnis wird niemand befördert