Kostenübernahme künstliche Befruchtung
Verfasst: 1. Aug 2024, 12:03
Hallo zusammen!
Ich habe vorher die Suchhilfe benutzt, allerdings nichts konkret zu meinem Fall gefunden.
Sollte ich was übersehen haben, bitte ich um Entschuldigung.
Zu meiner Person: Ich bin 39, männlich, verheiratet und Landesbeamter in Baden-Württemberg.
Meine Frau ist 30 und gesetzlich pflichtversichert.
Meine Frau und ich versuchen seit gut anderthalb Jahren ein Kind zu zeugen, was bisher trotz allem nicht funktioniert hat.
Deshalb sind wir auch in einer Kinderwunschklinik in Behandlung. Bisherige Untersuchungen haben ergeben, dass ich der Verursacher für die ausbleibende Schwangerschaft bin. Anschließende Untersuchungen bei meinem Urologen bestärken diese Diagnose zudem.
Laut Klinik zahlt meine PKV sowie meine Beihilfe nach dem Verursacherprinzip. Da ich der Verursacher bin, sollte laut Aussage der Klinik beide Instanzen also auch die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen - auch die Behandlungen bei meiner Frau.
Nun ist es so, dass die Debeka momentan noch weitere Untersuchungen haben möchte. Diese Unterlagen haben wir. Es fehlt nur noch eine Antwort der gesetzlichen Versicherung meiner Frau. Diese fordert die Debeka.
Von der Beihilfe habe ich nun auch eine Antwort erhalten. Im Prinzip schreiben sie, dass die geplante Behandlung als beihilfefähig anerkannt werden KANN (für bis zu 3 Behandlungen). Die Aufwendungen werden beihilferechtlich nach dem Verursacherprinzip berücksichtigt. Bei der von uns geplanten Methode bedeutet dies, dass die entstehenden Aufwendungen grundsätzlich der Person zugeordnet werden, an die die Rechnung ausgestellt wird.
Nach Prüfung der Beihilfe bin ich die erkrankte Person (also der Verursacher). Die MIR entstehenden Aufwendungen sind also beihilfefähig. Meine Ehefrau ist nach den Unterlagen aber gesetzlich versichert. Eine Berücksichtigung der Aufwendungen ist nicht möglich, da diese Aufwendungen gemäß §27a SGB V in Verbindung mit §5 (4) Nr. BVO über den Sachleistungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse abgegolten sind, auch wenn meine Ehefrau nicht erkrankt ist.
Verstehe ich das richtig, dass die Beihilfe also die Behandlungen bezahlt, welche mich selbst betreffen, aber dass sie keine Kosten für die Behandlungen bei meiner Frau übernehmen, sondern dass sie diese ausschließlich bei ihrer Krankenkasse einreichen soll? Denn die Behandlung erfolgt ja zu etwa 95% bei ihr. Wir gehen mal davon aus dass die Krankenkasse 50 % der Kosten übernimmt. Werden die anderen 50% dann auch nicht von der Beihilfe (mit ihrem Prozentsatz) bezahlt?
Hat jemand schon so einen Fall durchgemacht und kann da aus Erfahrung sprechen? Ich finde im Internet immer nur Fälle bei der die Frau privat versichert war und entsprechend eine Kostenzusage erhalten hat, allerdings kein Fall mit meiner Konstellation.
Viele Grüße
Silesia
Ich habe vorher die Suchhilfe benutzt, allerdings nichts konkret zu meinem Fall gefunden.
Sollte ich was übersehen haben, bitte ich um Entschuldigung.
Zu meiner Person: Ich bin 39, männlich, verheiratet und Landesbeamter in Baden-Württemberg.
Meine Frau ist 30 und gesetzlich pflichtversichert.
Meine Frau und ich versuchen seit gut anderthalb Jahren ein Kind zu zeugen, was bisher trotz allem nicht funktioniert hat.
Deshalb sind wir auch in einer Kinderwunschklinik in Behandlung. Bisherige Untersuchungen haben ergeben, dass ich der Verursacher für die ausbleibende Schwangerschaft bin. Anschließende Untersuchungen bei meinem Urologen bestärken diese Diagnose zudem.
Laut Klinik zahlt meine PKV sowie meine Beihilfe nach dem Verursacherprinzip. Da ich der Verursacher bin, sollte laut Aussage der Klinik beide Instanzen also auch die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen - auch die Behandlungen bei meiner Frau.
Nun ist es so, dass die Debeka momentan noch weitere Untersuchungen haben möchte. Diese Unterlagen haben wir. Es fehlt nur noch eine Antwort der gesetzlichen Versicherung meiner Frau. Diese fordert die Debeka.
Von der Beihilfe habe ich nun auch eine Antwort erhalten. Im Prinzip schreiben sie, dass die geplante Behandlung als beihilfefähig anerkannt werden KANN (für bis zu 3 Behandlungen). Die Aufwendungen werden beihilferechtlich nach dem Verursacherprinzip berücksichtigt. Bei der von uns geplanten Methode bedeutet dies, dass die entstehenden Aufwendungen grundsätzlich der Person zugeordnet werden, an die die Rechnung ausgestellt wird.
Nach Prüfung der Beihilfe bin ich die erkrankte Person (also der Verursacher). Die MIR entstehenden Aufwendungen sind also beihilfefähig. Meine Ehefrau ist nach den Unterlagen aber gesetzlich versichert. Eine Berücksichtigung der Aufwendungen ist nicht möglich, da diese Aufwendungen gemäß §27a SGB V in Verbindung mit §5 (4) Nr. BVO über den Sachleistungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse abgegolten sind, auch wenn meine Ehefrau nicht erkrankt ist.
Verstehe ich das richtig, dass die Beihilfe also die Behandlungen bezahlt, welche mich selbst betreffen, aber dass sie keine Kosten für die Behandlungen bei meiner Frau übernehmen, sondern dass sie diese ausschließlich bei ihrer Krankenkasse einreichen soll? Denn die Behandlung erfolgt ja zu etwa 95% bei ihr. Wir gehen mal davon aus dass die Krankenkasse 50 % der Kosten übernimmt. Werden die anderen 50% dann auch nicht von der Beihilfe (mit ihrem Prozentsatz) bezahlt?
Hat jemand schon so einen Fall durchgemacht und kann da aus Erfahrung sprechen? Ich finde im Internet immer nur Fälle bei der die Frau privat versichert war und entsprechend eine Kostenzusage erhalten hat, allerdings kein Fall mit meiner Konstellation.
Viele Grüße
Silesia