Hallo,
wenn jemand wegen DDU Ruhegehalt bezieht (Hessen), davor aber Rentenbeiträge bezahlt hat, kann eine sogenannte Erhöhung des Ruhegehalts erfolgen bzw. Antrag stellen. So weit so gut. Dazu habe ich ein paar Fragen.
1) Was ist mit der Wartezeit von 60 gemeint? Sind das die Lebensjahre? Heißt das, dass man bei Lebensalter 57 Jahre noch 3 Jahre warten muss, bis man den Antrag auf Erhöhung stellen kann?!
2) Wird diese Erhöhung von der Höhe der bisherigen erwirtschaftenden Rente beeinflußt? Es ist nämlich zu lesen, dass pro Jahr des Rentenbezugs das Ruhegehalt um ca. 0,9 % erhöht wird?! Wie muss ich das verstehen? Angenommen ich habe 5 jahre in die gesetzl. Rentenv. einbezahlt. Bekomme ich dann ca. 4,5 % mehr Ruhegehalt oder wird das aus der bisher angesparten Rente zu tun?
3)Einkünfte von einer Solaranlage sind Einkünfte. Zieht man diese Einkünfte vom Ruhegehalt wieder ab, oder schaut nur, ob diese Einkünfte im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeiten liegen?
Vielen Dank
F
DDU/Ruhegehalt/Erhöhung
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Re: DDU/Ruhegehalt/Erhöhung
Bezüglich der Rente und Pension bedeutet es 60 Monate Wartezeit, also 5 Jahre.
Du solltest dir eine Rentenauskunft bei der DRV anfordern und es deiner Pensionsbehörde vorlegen, du kannst einen Antrag auf vorübergehende Ruhegehaltserhöhung stellen, siehe §14a BeamtVG. https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html
Du solltest dir eine Rentenauskunft bei der DRV anfordern und es deiner Pensionsbehörde vorlegen, du kannst einen Antrag auf vorübergehende Ruhegehaltserhöhung stellen, siehe §14a BeamtVG. https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html
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Re: DDU/Ruhegehalt/Erhöhung
Hallo...vielen Dank!
Das meiste ist fast geklärt! Die Höhe bezieht sich auf die Bedingungen der Rentenversicherung!
Ich wollte nur wissen, ob man Pflichtbeiträge abführen musste oder ob auch die Schulzeiten (Ohne Pflichtbeiträge) angerechnet werden!
Eine Frage hätte ich noch: Mein Studium wurde ja zu den Ruhegehaltszeiten nur mit 3 Jahren dazugerechnet. Jetzt würde mich interessieren, ob die anderen 3 Jahre zu den 60 monatiger Wartezeit oder Frist auch hinzugerechnet werden können. So das letztendlich diese 3 Jahre zusammen mit den anderen Zeiten um 0,9 % pro Jahr erhöht werden. Ja, eine Spezialfrage...hat mich nur interessiert.
LG
Das meiste ist fast geklärt! Die Höhe bezieht sich auf die Bedingungen der Rentenversicherung!
Ich wollte nur wissen, ob man Pflichtbeiträge abführen musste oder ob auch die Schulzeiten (Ohne Pflichtbeiträge) angerechnet werden!
Eine Frage hätte ich noch: Mein Studium wurde ja zu den Ruhegehaltszeiten nur mit 3 Jahren dazugerechnet. Jetzt würde mich interessieren, ob die anderen 3 Jahre zu den 60 monatiger Wartezeit oder Frist auch hinzugerechnet werden können. So das letztendlich diese 3 Jahre zusammen mit den anderen Zeiten um 0,9 % pro Jahr erhöht werden. Ja, eine Spezialfrage...hat mich nur interessiert.
LG
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Re: DDU/Ruhegehalt/Erhöhung
Man klärt einfach seinen bisherigen Rentenverlauf und beantragt dann für die fehlenden Zeiten mit entsprechenden Nachweisen die Anerkennung.
Dann bekommt man einen neuen Verlauf, der enthält dann die Zeiten, die zusätzlich anerkannt werden konnten und die entsprechende Einstufung der Zeiten nach dem Rentenrecht.
Einfach bei der DRV beantragen, dann bekommst du das Formular dafür. Gibt es aber auch als Download.
Danach ist alles geklärt und du hast Nägel mit Köpfen gemacht.
Dann bekommt man einen neuen Verlauf, der enthält dann die Zeiten, die zusätzlich anerkannt werden konnten und die entsprechende Einstufung der Zeiten nach dem Rentenrecht.
Einfach bei der DRV beantragen, dann bekommst du das Formular dafür. Gibt es aber auch als Download.
Danach ist alles geklärt und du hast Nägel mit Köpfen gemacht.
MS
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Re: DDU/Ruhegehalt/Erhöhung
Hallo,
ja...Danke...ist auch in der Mache!
Fall abgeschlossen!
LG
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LG