Pensionär Tätigkeit in China

Themen speziell für Bundesbeamte

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radius
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Pensionär Tätigkeit in China

Beitrag von radius »

Hallo,
ich bin im engagierten Ruhestand und habe mit einem Studium begonnen. Nun könnte ich ein Praktikum in China machen. Weiß jemand, ob man hier eine Genehmigung braucht?
Danke
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Aufsteiger85
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Re: Pensionär Tätigkeit in China

Beitrag von Aufsteiger85 »

Das würde ich mit der Dienstbehörde (BAnstPT?) abklären. Die berühmte Staatenliste gilt ja grundsätzlich erstmal nur für sicherheitsüberprüfte Beamte, die auch eine entsprechende Tätigkeit ausüben.
Termini
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Re: Pensionär Tätigkeit in China

Beitrag von Termini »

§ 105 Absatz 5 Bundesbeamtengesetz:

Ruhestandsbeamtinnen oder Ruhestandsbeamte, die in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses betraut gewesen sind mit mindestens einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erfordert, bedürfen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung für eine fremde Macht oder einen ihrer Mittelsmänner der vorherigen Genehmigung, sofern die beabsichtigte Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung einen Bezug zu sicherheitsempfindlichen Belangen aufweist. Die Pflicht zur Einholung einer Genehmigung endet
1.
fünf Jahre nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, wenn die Beamtin oder der Beamte mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, und
2.
in den übrigen Fällen sieben Jahre nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.
radius
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Re: Pensionär Tätigkeit in China

Beitrag von radius »

Die wenigsten Telekombeamte sind mit einer solchen Tätigkeit in den letzten betraut gewesen.