Guten Tag,
ich bin derzeit beim Bund im mittleren Dienst und plane einen Antrag auf Entlassung auf eigenen Wunsch zu stellen.
Anschließend möchte ich ein Studium bei einer Landesbehörde mit Anspruch auf freie Heilfürsorge beginnen.
Einstellungstermin ist Mitte des Monats.
Dort würde ich freie Heilfürsorge erhalten. Laut meiner PKV ist eine Kündigung nach Nachweis der Heilfürsorge möglich.
Ich plane einen Monat vor Dienstantritt beim neuen Dienstherren aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden.
Nun stelle ich mir die Frage, ob es eine Übergangsfrist für diesen Monat von der Beihilfe gibt oder, ob ich mich in dieser Zeit gesetzlich versichern muss, da die PKV ja bis zu dem Zeitpunkt der neuen Vereidigung weiter läuft.
In der BBhV wurde ich leider nicht fündig.
Viele Grüße
Beihilfe Übergangsfrist bei Entlassung auf eigenen Wunsch
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Re: Beihilfe Übergangsfrist bei Entlassung auf eigenen Wunsch
Hallo.
Du kanst Dich nicht nach Ende der Beuhilfe gesetzlich versichern. Nur wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst.
Bleibst halt einen Monat länger in der PKV ohne Beihilfe.
Du kanst Dich nicht nach Ende der Beuhilfe gesetzlich versichern. Nur wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst.
Bleibst halt einen Monat länger in der PKV ohne Beihilfe.
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Re: Beihilfe Übergangsfrist bei Entlassung auf eigenen Wunsch
So ist es bzw. der Anspruch auf Beihilfe endet auch mWn unmittelbar mit der Entlassung.
Hierfür kann § 199 VVG angewendet werden und der private Versicherungsschutz auf 100% hochskaliert werden, kostet natürlich auch den entsprechenden Mehrbeitrag. Innerhalb der Frist von 6 Monaten auch ohne Gesundheitsfragen bzw. Risikoprüfung. Auch wenn du in die freie Heilfürsorge begibst, denk in jedem Falle dran nachdem die Berechtigung für die freie Heilfürsorge die Private Krankenversicherung in eine Anwartschaft umwandeln zu lassen, auch gerade um deine bisherigen angesammelten Altersrückstellungen aufzubewahren. Falls es monetär machbar ist, die große Anwartschaft wäre am besten ansonsten jedenfalls die kleine. Je nach Versicherungsanbieter haben diese auch GKV-Zusatzversicherungen die auch für die freie Heilfürsorge geöffnet sind, da kannst du dich auch innert der selben Frist zusätzlich ohne Risikoprüfung zusätzlich absichern lassen.
Hierfür kann § 199 VVG angewendet werden und der private Versicherungsschutz auf 100% hochskaliert werden, kostet natürlich auch den entsprechenden Mehrbeitrag. Innerhalb der Frist von 6 Monaten auch ohne Gesundheitsfragen bzw. Risikoprüfung. Auch wenn du in die freie Heilfürsorge begibst, denk in jedem Falle dran nachdem die Berechtigung für die freie Heilfürsorge die Private Krankenversicherung in eine Anwartschaft umwandeln zu lassen, auch gerade um deine bisherigen angesammelten Altersrückstellungen aufzubewahren. Falls es monetär machbar ist, die große Anwartschaft wäre am besten ansonsten jedenfalls die kleine. Je nach Versicherungsanbieter haben diese auch GKV-Zusatzversicherungen die auch für die freie Heilfürsorge geöffnet sind, da kannst du dich auch innert der selben Frist zusätzlich ohne Risikoprüfung zusätzlich absichern lassen.