grüneNeune hat geschrieben: ↑26.06.2024 16:09
Hallo Lenny,
ich habe mich für Dich in diesem Forum angemeldet, weil ich diesen Fall gerade selbst hatte. Und auch davor stand wie der berühmte Ochse.
Meine Eckdaten:
VAP-Versicherungsrente in Höhe von 35,20 Euro seit meiner Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen. Das war 2009.
Diese wurde mir in der Bezügemitteilung wieder abgezogen. Alles wie es sein soll.
Anfang März bekam ich das Schreiben von Absender DTAG, Willis Towers Watson, über die Abfindung meiner Versicherungsrente VAP. (Ich wollte den Brief fast ungeöffnet in den Papiermüll packen, weil ich es für Werbung hielt - auf dem Umschlag stand nur wtw (für Willis Tower Watson). Aber ich habe ihn geöffnet -gottseidank- und war genauso ratlos wie Du! Ich rannte durch die Wohnung und sagte: "Jetzt wollen sie mich ganz abwracken!" Mein Entsetzen liegt daran, dass ich im März von der Bundesanstalt wegen Überprüfung meiner Dienstunfähigkeit angeschrieben wurde. Seitdem ist mein Leben noch dunkler als ohnehin schon. Aber das ist offtopic.
Meine VAP Abfindung beträgt 7708 Euro. Vor Steuern. Sie haben meine VAP-Rente in Höhe von 35,20 mal Faktor 219 (= Monate) berechnet, dann kommt diese krumme Summe raus. Auf deutsch gesagt finden die meine Abfindung bis zum 76. Lebensjahr ab.
Tagelang bin ich darum herumgeschlichen und dann habe ich gegoogelt und bin auf dieses Forum gestoßen.
Ich dachte, dass noch irgendwas vom Personalservice der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation kommt. Nichts, Schweigen im Walde.
Dann habe ich ich selbst den Personalservice per Mail über den Vorgang mit der Abfindung der VAP-Rente unterrichtet.
Siehe da, es kam Bewegung in die Sache. Mich rief von der Bundesanstalt eine sehr nette, freundliche Dame an, die mir mitteilte:
a) ich kann die Abfindung behalten (geht natürlich noch die Steuer runter, ich muss den Vorgang bei der Einkommenssteuererklärung angeben). Die Bundesanstalt würde mir dann weiterhin die 35,20 Euro bis zum meinem Lebensende abbuchen wie jetzt auch
und zwar über das 76. Lebensjahr hinaus.
b) ich überweise den Abfindungsbetrag in voller Höhe von 7708 Euro an die Bundesanstalt. In dem Fall würde die Bundesanstalt nicht mehr die 35,20 Euro monatlich abziehen. Natürlich müsste ich dann auch keine Steuern darauf entrichten = keine Meldung in der Einkommenssteuererklärung nötig.
Ich sollte wählen, welche Option mir genehm ist. Ich habe a) gewählt. Also das Geld behalten.
Kurze Zeit später bekam ich dann auch ein offizielles Schreiben der Banst, in dem mir diese beiden Optionen noch mal erläutert wurden. Ferner lagen zwei verschiedene Variationen der künftigen Abrechnung je nach Wahl bei. (Die ich beide nicht nachvollziehen konnte. Aber egal, in der mir später zugegangenen, normalen, Bezügemitteilung war alles korrekt und der Betrag wie immer.)
Lenny, ich hoffe, es klärt sich für Dich auch alles!