Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

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Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Herm hat geschrieben: 23.06.2024 11:11 Seit wann bekommst Du denn die VAP Rente ausgezahlt ?

So wie es aussieht bekommst Du ja die Mindestversorgung..
die berechnet sich seit März 24 wie folgt:

3157,76 Eur x 0,99010 = 3126,50 :100 x 65 = 2032,23 + 30,68
= 2062,91 Euro minus 1,70 % Pflege §50 f ( 35,07 € ) = 2027,84 Euro Brutto

Steht das so auf deiner Bezügemiteilung oder weniger..
Die VAP Rente müsste eigentlich abgezogen werden.
Also ich bin ziemlich sicher, dass ich die 35,28 € exakt seitdem ich in den Vorruhestand gegangen bin, erhalte – also seit 2012. Und ja, es wird abgezogen laut Bezügemitteilung.

Ich schau gleich noch mal nach und vergleiche deine Zahlen mit meiner Bezügemitteilung.
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Erst mal vielen Dank für deine Antwort.

Also der Endbetrag brutto 2027,84€ passt schon mal zu 100 %

aber mir ist gerade heiß und kalt geworden! Ich mache nämlich einen Nebenjob, den ich bei der Versorgungsstelle angemeldet habe und jährlich, wie vereinbart die Gehaltsabrechnungen schicke. Als ich gerade die einzelnen Beträge abgeschrieben habe, dachte ich, dass Sie mir deswegen 765,90 € (Erwerbseinkommen) hier abziehen. so sieht es doch aus, oder?? Ich verstehe gerade gar nichts mehr. Bitte hilf mir.

Den Rest schreibe ich mal hier
Ich hoffe, man kann da halbwegs durchsteigen.

Grundgehalt, V. E. 3684,10 €
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Dito

Gekürzte Ruhegehaltfähige Dienstbezüge Paragraph 51 0,9901. 3647,63 €

Ruhegehalt Satz in Prozent 63,12

Ruhegehalt vor Kürzung, Paragraph 14 (3), 2302,38

Kürzung Paragraph 14 III Beamtenversorgungsgesetz Faktor 10,80
248,66 €

Ruhegehalt 2053,72 €

Versorgungsbezug LSG 2062,91 € (Mindestversorgung)

Einkommen/Erwerbseinkommen 765,90 €
Höchstgrenze, Paragraph 53 3971,57 €
Anzurechnende Rente. 35,28 €
Höchstgrenze, Paragraph 55 Beamtenversorgung 2334,52 €
Abzug nach Paragraph 50f Beamtenversorgung 1,700.
-35,07

Gesamt brutto 2027,84 €

Netto: 1888,68 €
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Ich weiß nicht, ob das jetzt hilfreich ist, aber ich habe mir jetzt einmal die Zahlungsmitteilung von der Niederlassung Renten Service Deutsche Bundespost rausgesucht. Dort steht:
Leistungsbeginn 1.5.2013, also zusammen mit dem Vorruhestand. Weiterhin steht dort im Namen und Auftrag Versorgungsanstalt der DB P.

Dann noch folgender Hinweis: wir weisen darauf hin, dass der Bruttobetrag ihrer Versorgung – beziehungsweise Versicherungsrente gemäß Paragraph 22 A Abs. 3 Einkommenssteuergesetz nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres der zentralen Zulassungsstelle für Altersvermögen (ZVA) gemeldet wird. Die Daten werden von der ZF A an die Finanzverwaltung weiter gemeldet
Jahressumme 423,36 €

Also ich verstehe jetzt wirklich gar nichts mehr. Warum bekomme ich eine Rente, wenn Sie mir gleichzeitig wieder abgezogen wird? Dann können Sie sich die Rente doch gleich sparen und den ganzen Aufwand dazu. Und jetzt soll ich eine Abfindung bekommen und dafür dann die Rente nicht mehr. Aber die Abfindung wird mir dann auch wieder abgezogen. Hab ich das soweit richtig verstanden?
connigra
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von connigra »

Dürfte sie denn nicht mit der VAP mehr als die Mindestversorgung verdienen? Also 71,75% von ihrem regulären Beförderungsamt?
Wäre sie z. B. als A8 oderA9 frühzeitig in den Pension und hätte auf Grund ihrer geringen Dienstjahre nur die Mindestpension erdient, würden denn dann auch die VAP Kröten angerechnet werden?
Herm
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Herm »

@Lenny.xyz

Netto: 1888,68 € ( Brutto 2027,84 Euro nach Abzug § 50f Pflege )

Da sagt der Steuerrechner Abzug 139,16 Euro ohne Kirchensteuer
(Mindestversorgung Versorgungsbeginn 2013 ledig Steuerklasse 1
ohne Kirchensteuer ?? Richtig ?)

1888,68 Euro bekommst Du von der Bundesanstalt überwiesen und
35,28 € von der Rentenversicherung VAP ?

Zusammen: 1923,96 Euro / Ist das so ?

Dann bekommst Du ja die VAP Rente ohne Abzug ausbezahlt...ich dachte das
wäre mit Mindestversorgung garnicht möglich....

Und jetzt gehe ich erstmal Duschen..wird ein heisser Tag (endlich Sommer).
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Herm hat geschrieben: 24.06.2024 08:07 @Lenny.xyz

Netto: 1888,68 € ( Brutto 2027,84 Euro nach Abzug § 50f Pflege )

Da sagt der Steuerrechner Abzug 139,16 Euro ohne Kirchensteuer
(Mindestversorgung Versorgungsbeginn 2013 ledig Steuerklasse 1
ohne Kirchensteuer ?? Richtig ?)

1888,68 Euro bekommst Du von der Bundesanstalt überwiesen und
35,28 € von der Rentenversicherung VAP ?

Zusammen: 1923,96 Euro / Ist das so ?

Dann bekommst Du ja die VAP Rente ohne Abzug ausbezahlt...ich dachte das
wäre mit Mindestversorgung garnicht möglich....

Und jetzt gehe ich erstmal Duschen..wird ein heisser Tag (endlich Sommer).
Es ist soweit richtig, was du schreibst, allerdings wird die VAP Rente bei der Pension wieder in Abzug gebracht.
Aber es stimmt wiederum, dass dabei 1888 € rauskommen. Die Cent-Beträge Spar ich mir hier mal.
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Für mich wird es gerade immer verwirrend da und ich warte jetzt einfach mal ab. Wie gesagt, habe ich hier im Forum auch unterschiedliche Sachen gelesen zu dem Thema.
Herm
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Herm »

Verwirrend in der Tat wie Du das schreibst ...

Also Netto 1888,68 € am Monatsende ist die normale Mindestversorgung in deinem Fall ohne
Rentenansprüche etc..

Von der VAP Rente "sieht Du also nichts"..die wird "weggekürzt".. so wie es sein soll bei der
Mindestversorgung . Ist nunmal so..
grüneNeune
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von grüneNeune »

Hallo Lenny,

ich habe mich für Dich in diesem Forum angemeldet, weil ich diesen Fall gerade selbst hatte. Und auch davor stand wie der berühmte Ochse.

Meine Eckdaten:
VAP-Versicherungsrente in Höhe von 35,20 Euro seit meiner Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen. Das war 2009.
Diese wurde mir in der Bezügemitteilung wieder abgezogen. Alles wie es sein soll.

Anfang März bekam ich das Schreiben von Absender DTAG, Willis Towers Watson, über die Abfindung meiner Versicherungsrente VAP. (Ich wollte den Brief fast ungeöffnet in den Papiermüll packen, weil ich es für Werbung hielt - auf dem Umschlag stand nur wtw (für Willis Tower Watson). Aber ich habe ihn geöffnet -gottseidank- und war genauso ratlos wie Du! Ich rannte durch die Wohnung und sagte: "Jetzt wollen sie mich ganz abwracken!" Mein Entsetzen liegt daran, dass ich im März von der Bundesanstalt wegen Überprüfung meiner Dienstunfähigkeit angeschrieben wurde. Seitdem ist mein Leben noch dunkler als ohnehin schon. Aber das ist offtopic.

Meine VAP Abfindung beträgt 7708 Euro. Vor Steuern. Sie haben meine VAP-Rente in Höhe von 35,20 mal Faktor 219 (= Monate) berechnet, dann kommt diese krumme Summe raus. Auf deutsch gesagt finden die meine Abfindung bis zum 76. Lebensjahr ab.

Tagelang bin ich darum herumgeschlichen und dann habe ich gegoogelt und bin auf dieses Forum gestoßen.

Ich dachte, dass noch irgendwas vom Personalservice der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation kommt. Nichts, Schweigen im Walde.
Dann habe ich ich selbst den Personalservice per Mail über den Vorgang mit der Abfindung der VAP-Rente unterrichtet.

Siehe da, es kam Bewegung in die Sache. Mich rief von der Bundesanstalt eine sehr nette, freundliche Dame an, die mir mitteilte:

a) ich kann die Abfindung behalten (geht natürlich noch die Steuer runter, ich muss den Vorgang bei der Einkommenssteuererklärung angeben). Die Bundesanstalt würde mir dann weiterhin die 35,20 Euro bis zum meinem Lebensende abbuchen wie jetzt auch und zwar über das 76. Lebensjahr hinaus.

b) ich überweise den Abfindungsbetrag in voller Höhe von 7708 Euro an die Bundesanstalt. In dem Fall würde die Bundesanstalt nicht mehr die 35,20 Euro monatlich abziehen. Natürlich müsste ich dann auch keine Steuern darauf entrichten = keine Meldung in der Einkommenssteuererklärung nötig.

Ich sollte wählen, welche Option mir genehm ist. Ich habe a) gewählt. Also das Geld behalten.

Kurze Zeit später bekam ich dann auch ein offizielles Schreiben der Banst, in dem mir diese beiden Optionen noch mal erläutert wurden. Ferner lagen zwei verschiedene Variationen der künftigen Abrechnung je nach Wahl bei. (Die ich beide nicht nachvollziehen konnte. Aber egal, in der mir später zugegangenen, normalen, Bezügemitteilung war alles korrekt und der Betrag wie immer.)


Lenny, ich hoffe, es klärt sich für Dich auch alles!
Dienstunfall_L
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo grüneNeune, warum hast du a) gewählt?
grüneNeune
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von grüneNeune »

hi Dienstunfall,

ich lebe sehr spartanisch und komme gut mit meiner finanziellen Situation klar, die 35,20 Euro monatlich weniger in den Bezügen bemerke ich nicht.

Zudem hatte ich im Jahr 2023 eine Ausgabe in fünfstelliger Höhe, die ich von der Einkommenssteuer absetzen kann. Ich kann die Ausgaben aufteilen auf mehrere Steuerjahre. Das ist ein persönlicher Glücksfall, dass die Abfindung VAP in Höhe von 7708 Euro im Steuerjahr 2024 angefallen ist. Wo sich das untereinander gegenrechnen kann.

Ich werde unterm Strich also nicht so viel Steuer auf meine VAP-Abfindung zahlen müssen wie man annehmen könnte.

Aber selbst wenn ich die vollen Steuern zahlen müsste (was total okay wäre), hätte ich die Einmalsumme gewählt.

Echt, ich möchte nicht wissen, wie viel die 35,20 Euro im Jahr 2042 (mein 76. Lebensjahr) noch wert sein werden. Das wird nicht mal für eine Pizza mit einem Glas Wein beim Italiener reichen.
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

grüneNeune hat geschrieben: 26.06.2024 16:09 Hallo Lenny,

ich habe mich für Dich in diesem Forum angemeldet, weil ich diesen Fall gerade selbst hatte. Und auch davor stand wie der berühmte Ochse.

Meine Eckdaten:
VAP-Versicherungsrente in Höhe von 35,20 Euro seit meiner Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen. Das war 2009.
Diese wurde mir in der Bezügemitteilung wieder abgezogen. Alles wie es sein soll.

Anfang März bekam ich das Schreiben von Absender DTAG, Willis Towers Watson, über die Abfindung meiner Versicherungsrente VAP. (Ich wollte den Brief fast ungeöffnet in den Papiermüll packen, weil ich es für Werbung hielt - auf dem Umschlag stand nur wtw (für Willis Tower Watson). Aber ich habe ihn geöffnet -gottseidank- und war genauso ratlos wie Du! Ich rannte durch die Wohnung und sagte: "Jetzt wollen sie mich ganz abwracken!" Mein Entsetzen liegt daran, dass ich im März von der Bundesanstalt wegen Überprüfung meiner Dienstunfähigkeit angeschrieben wurde. Seitdem ist mein Leben noch dunkler als ohnehin schon. Aber das ist offtopic.

Meine VAP Abfindung beträgt 7708 Euro. Vor Steuern. Sie haben meine VAP-Rente in Höhe von 35,20 mal Faktor 219 (= Monate) berechnet, dann kommt diese krumme Summe raus. Auf deutsch gesagt finden die meine Abfindung bis zum 76. Lebensjahr ab.

Tagelang bin ich darum herumgeschlichen und dann habe ich gegoogelt und bin auf dieses Forum gestoßen.

Ich dachte, dass noch irgendwas vom Personalservice der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation kommt. Nichts, Schweigen im Walde.
Dann habe ich ich selbst den Personalservice per Mail über den Vorgang mit der Abfindung der VAP-Rente unterrichtet.

Siehe da, es kam Bewegung in die Sache. Mich rief von der Bundesanstalt eine sehr nette, freundliche Dame an, die mir mitteilte:

a) ich kann die Abfindung behalten (geht natürlich noch die Steuer runter, ich muss den Vorgang bei der Einkommenssteuererklärung angeben). Die Bundesanstalt würde mir dann weiterhin die 35,20 Euro bis zum meinem Lebensende abbuchen wie jetzt auch und zwar über das 76. Lebensjahr hinaus.

b) ich überweise den Abfindungsbetrag in voller Höhe von 7708 Euro an die Bundesanstalt. In dem Fall würde die Bundesanstalt nicht mehr die 35,20 Euro monatlich abziehen. Natürlich müsste ich dann auch keine Steuern darauf entrichten = keine Meldung in der Einkommenssteuererklärung nötig.

Ich sollte wählen, welche Option mir genehm ist. Ich habe a) gewählt. Also das Geld behalten.

Kurze Zeit später bekam ich dann auch ein offizielles Schreiben der Banst, in dem mir diese beiden Optionen noch mal erläutert wurden. Ferner lagen zwei verschiedene Variationen der künftigen Abrechnung je nach Wahl bei. (Die ich beide nicht nachvollziehen konnte. Aber egal, in der mir später zugegangenen, normalen, Bezügemitteilung war alles korrekt und der Betrag wie immer.)


Lenny, ich hoffe, es klärt sich für Dich auch alles!
Hallo Grüneneune, VIELEN DANK, ja, das hat mir sogar SEHR geholfen! Jetzt habe ich es endlich verstanden. Danke, dass du dir dafür die Mühe gemacht hast, dich extra anzumelden und alles so genau zu schildern.

Ich hatte beschlossen, abzuwarten was passiert und erst nachzufragen, wenn etwas zu meinem Nachteil geschieht. Ich habe die Erfahrung gemacht, nicht immer sofort viel Wind zu machen damit meine ich natürlich nicht dich) und dadurch womöglich schlafende Hunde zu wecken.
Das ist mir schon mehrmals passiert. Denn es soll ja noch ein zweiter Brief folgen, der mir online auch schon angekündigt wurde und ich werde mal abwarten, was da drin steht. Aber Dank deines Berichts bin ich schon heute im Bilde. Dass du dich für Option 1 entschieden hast, ist für mich absolut nachvollziehbar, das werde ich dann wohl auch machen. Es ist ja auch immer von der aktuellen finanziellen Situation abhängig, oder? Natürlich macht man den besseren Deal bei Option 2 aber manchmal braucht man einfach gerade das Geld.

Liebe Grüße Lenny
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Kaum den Post hier abgeschickt, habe ich den Brief erhalten.😄
Ich verstehe es allerdings so, dass wenn ich die Abfindung überweise, nicht nur die VAP Rente in Zukunft nicht mehr abgezogen wird sondern von Beginn an. Also käme auch eine Rückzahlung von 11 Jahren 35,24€ , das wäre dann 4.651,68 € und wenn ich es richtig verstehe, wäre der Betrag dann netto.
Oder mache ich einen Denkfehler.
Das ist jetzt definitiv der Moment, wo ich dort anrufen werde, also Montag.
Lenny.xyz
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von Lenny.xyz »

Und der Vollständigkeit halber hier noch das Schreiben, das ich heute erhalten habe:

In der uns vorliegenden Mitteilung zu ihrer VAP Rente vom 17.6.2024 geht hervor, dass Ihre Versicherungsrente von Amtswegen gemäß Paragraph 57 Abs. 1 der Satzung zum 1.1.2024 abgefunden wurde. Diese abgefunden Versicherungsrente ist trotzdem weiterhin laufend auf ihre Versorgungsbezüge anzurechnen, da bei Zahlung eines Kapitalbetrages, die Rente mit dem Betrag, der vom Leistungsträger ansonsten zu zahlen wäre, anzurechnen ist (Paragraph 55 Abs. 1 Satz drei Beamten VG). Insoweit verbleibt es bei der bisherigen Anrechnung, so dass sich keine Änderung in der Höhe Ihrer Versorgungsbezüge ergibt.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, durch Einzahlung des Kapitalbetrages der Abfindung (7020,72 €) innerhalb von drei Monaten nach Zufluss auf das unten angegebene Konto die laufende Ruhenregelung abzuwenden.
Ist die Einzahlungsfrist von drei Monaten nach Zufluss bereits abgelaufen, ist eine Vermeidung der Anrechnung durch Einzahlung des Kapitalbetrages nicht mehr möglich.
Wir bitten in diesem Fall von einer Überweisung abzusehen, da wir ansonsten den Betrag an Sie zurücküberweisen müssten.
Wenn Sie den Kapitalbetrag einzahlen möchten, bitten wir Sie uns dies schriftlich unter Vorlage des Nachweises über den Buchungstag der Abfindung der VAP auf ihrem Konto (zum Beispiel durch Kontoauszug) mitzuteilen. Der Kapitalbetrag in Höhe von 7020,72 € ist unter Angabe des unten angegebenen Verwendungszwecks auf nachfolgendes Konto zu überweisen…

Nach fristgerechte Einzahlung des Kapitalbetrags der Abfindung entfällt die Anrechnung der abgefundenen VAP Rente ab Beginn des Abfindungzeitraums und die Ihnen zu wenig gezahlten Versorgungsbezüge werden Ihnen nachgezahlt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid…
————————————————-

Ich bin mir jetzt nicht mehr sicher ob dann tatsächlich 11 Jahre, also die Zeit, die ich diese Rente erhalten habe, komplett zurückgezahlt wird. Wenn ja, würde ich die Abfindung nicht behalten und überweisen. Spätestens am Montag werde ich es wissen.
grüneNeune
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Re: Was für Abfindung meiner Versicherungsrente??

Beitrag von grüneNeune »

Lenny, nein, das wird Dir leider nicht von Beginn der VAP-Rentenzahlung zurückgezahlt. Sie schreiben ja, ab Beginn des Abfindungszeitraumes! Also nicht seit Bezug der VAP-Versicherungsrente ( = Eintritt der Zurruhesetzung)

Ein Beispiel von mir selbst, dann wird es deutlicher: Meine Abfindung galt zum Datum 01.01.24. Das Schreiben darüber habe ich aber erst im März erhalten. Wenn ich nun die Abfindesumme komplett an die BANSt überwiesen hätte, hätten die mir für die drei Monate Jan bis März die jeweils 35,20 Euro zurück überwiesen, die längst von denen ordnungsgemäß abgezogen wurden. Also hätte ich dann 105,60 Euro (für Jan, Feb, März) zurückerhalten.

Genau das gleiche Schreiben hatte ich auch erhalten. Klar, geht alles automatisiert raus bei denen.

Freut mich, wenn ich Dich etwas beruhigen konnte. Dann hat sich meine Anmeldung hier im Forum schon gelohnt. Aber wo ich schon mal hier bin, bleibe ich natürlich auch! Wer weiß, vielleicht kann ich noch mal helfen oder jemanden beruhigen. Und etwas zurückgeben. :)

Liebe Grüße und schönen Abend