Guten Morgen,
die Urkunde für einen Inspektoranwärter enthält eigentlich alle gem. § 8 BeamtStG erforderlichen Angaben (und auch die gem. der in Hessen geltenden "Verwaltungsvorschriften über die Aushändigung von Urkunden bei Ernennungen und bei Beendigung des Beamtenverhältnisses"), so auch den Wortlaut "unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf", dann aber folgt die unrichtige Angabe "vom 01.09.20XX bis zum 31.08.20XX" (3 Jahre, entsprechend der üblichen Dauer des Vorbereitungsdiensts).
Der Vorbereitungsdienst wurde erfolgreich absolviert, die Eignung für den gD bestanden, mittlerweile ist die Ernennung (bei der gleichen Behörde) zum Beamten auf Probe und dann auch zum Beamten auf Lebenszeit erfolgt (mit korrekten Urkunden).
Gibt es hier die Notwendigkeit die seinerzeit erfolgte Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf anzuzweifeln und ggf. zu korrigieren/bzw. durch Verwaltungsakt die Wirksamkeit feststellen zu lassen? War sie überhaupt gem. § 11 BeamStG nichtig?
Viele Grüße
Urkunde Beamter auf Widerruf mit Zusatz "von...bis"
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Re: Urkunde Beamter auf Widerruf mit Zusatz "von...bis"
Das hat doch nur noch theoretischen Wert.. Wozu soll das gut sein, ist doch alles abgeschlossen.
Du kannst ja die Nichtigkeit (so gravierend ist der "Fehler" aber nicht) einklagen und dann deine Bezüge zurückzahlen.... wenn das der Sinn sein soll?
Du kannst ja die Nichtigkeit (so gravierend ist der "Fehler" aber nicht) einklagen und dann deine Bezüge zurückzahlen.... wenn das der Sinn sein soll?
MS
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Re: Urkunde Beamter auf Widerruf mit Zusatz "von...bis"
Bloß nicht ja, vielleicht nur eine theoretische Frage. Aber nicht, dass es dann am Ende bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten ein Problem gibt...
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Re: Urkunde Beamter auf Widerruf mit Zusatz "von...bis"
Da wird es wohl keine Probleme geben. Diese Frage! kann man ja auch an die Personalstelle richten, dann hat man was schriftlich.
Cool wäre, wenn die zum Ergebnis kämen, dass du aus Versehen zum Beamten auf Zeit ernannt wordest und somit unmittelbar Anspruch aufein Ruhegehalt hättest. Die aktuellen Bezüge würden aber gegengerechnet, so dass da nichts bei herauskommt.
Aber auch bei Beamten auf Zeit zählen diese Zeiten zu den ruhegaltsfähigen Dienstzeiten.
Cool wäre, wenn die zum Ergebnis kämen, dass du aus Versehen zum Beamten auf Zeit ernannt wordest und somit unmittelbar Anspruch aufein Ruhegehalt hättest. Die aktuellen Bezüge würden aber gegengerechnet, so dass da nichts bei herauskommt.
Aber auch bei Beamten auf Zeit zählen diese Zeiten zu den ruhegaltsfähigen Dienstzeiten.
MS
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Re: Urkunde Beamter auf Widerruf mit Zusatz "von...bis"
Stimmt, gar nicht dran gedacht, dass es auch zu einer Berufung in ein BaZ umgedeutet werden könnte. Da das ja eigentlich Wahlbeamten oder Profs vorbehalten ist, wäre das aber auch schräg. Ich denke auch, ich lasse alles so wie es ist, Personalaktenlage sollte ja auch eindeutig sein.
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Re: Urkunde Beamter auf Widerruf mit Zusatz "von...bis"
Warum ist die Angabe unrichtig? Stimmt der Zeitraum nicht?bettelmusikant hat geschrieben: ↑19.06.2024 07:23 [...] dann aber folgt die unrichtige Angabe "vom 01.09.20XX bis zum 31.08.20XX" (3 Jahre, entsprechend der üblichen Dauer des Vorbereitungsdiensts). [...]