Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten

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zulu321
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Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten

Beitrag von zulu321 »

und erstatten ?
Es geht konkret um BW, RP Freiburg, ich habe Anfang April div. Belege eingereicht und bis heute (deutlich über zwei Monate) noch keinen Bescheid.
Sonst ging es immer relativ zügig ... na ja ... mal so, mal so.
Aber max. vier Wochen.

Kennt hier jemand eine Vorgabe, wie schnell ein Bescheid kommen muss ?
Könnte man so etwas wie Verzugsschaden (Zinsverlust) geltend machen ?
connigra
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Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten

Beitrag von connigra »

https://beamten-infoportal.de/bearbeitu ... eantraege/

nach 3 Monaten kannst eine Klage wegen Untätigkeit einreichen....:-) 5 Wochen sind ja auch schon lange-aber bei deinen Wartezeiten flögen sogar mir die Sicherungen raus.
zulu321
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Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten

Beitrag von zulu321 »

Gut zu wissen, danke connigra, na, dann schauen wir mal ... ist ja nicht mehr lang ...
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Aufsteiger85
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Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten

Beitrag von Aufsteiger85 »

Hast du mal angerufen und gefragt, ob der Antrag eingegangen und auch schon in Bearbeitung ist? Hatte das schonmal, dass der bei einem lag, der dann offenbar einen Tag später erkrankt war, so dass er natürlich nicht weiterbearbeitet wurde... Auf die Nachfrage ging es dann aber relativ fix. Sind eben auch alles nur Menschen ;)
connigra
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Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten

Beitrag von connigra »

bei meiner App Einreichung hatte ich auch schon Probleme und die Anträge waren irgendwo, wo sie nicht hingehörten. Unsere Post B und Beihilfe sind sehr entgegenkommend. Wenn es zu lange dauert, das Zahlungsziel ist meist 2 bis 4 Wochen und ich mir unsicher wegen der Erstattung bin, rufe ich dort an. Ich habe es noch nie erlebt, dass die Mitarbeiter kein Verständnis zeigten und den Antrag vorzogen.
Aber es kommt halt immer auf die Mitarbeiter der Kassen und Beihilfen an.
Deine Wartezeiten sind kurios - wenn du chronisch krank bist mit hohen Auslagen und eventuell noch Mindestpension beziehst, kannst du dir die Kugel geben. In dem Fall, würde auf jeden Fall mit dem Leiter der Behörde ein Gespräch suchen. Das sind soziale Härten und der Staat hat auch eine Fürsorgepflicht.
Saxum
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Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten

Beitrag von Saxum »

Wenn man chronisch Krank oder pflegebedürftig ist und die Bearbeitung im durchschnitt zu lange dauert bei höheren Kosten, bzw. insbesondere dann erst recht, dann besteht die Möglichkeit (dauerhaft) Abschlagszahlungen zu erbitten.
TarnkappenTiger
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Re: Wie schnell muss die Beihilfestelle einen Erstattungsantrag bearbeiten

Beitrag von TarnkappenTiger »

Gut zu wissen, bei uns (Beihilfe Bund) dauerte es meistens länger als drei Monate.

*Zusatz: jetzt haben sie sich auf 8 Wochen plus einige Tage eingependelt. Habe derzeit Rechnungen weit über 2000 Euro insgesamt vorgeschossen. Zum Glück ist die Debeka deutlich schneller mit der Erstattung. So hangelt man sich von Zahlung zu Zahlung.