Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

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Dale
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Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von Dale »

Hallo,

ich habe von meinem Arzt Krankengymnastik verschrieben bekommen, ich war dann 6 mal in einer Praxis, habe dann eine Rechnung über 266€ bekommen 6 Stunden x 44,33€. Diese habe ich eingereicht bei der Beihilfe und einen Betrag von 116,76€ erstattet bekommen. Da stand der Hinweis "Die Aufwendungen fürt Heilmittel (z. B Krankengymnastik) sind nur im Rahmen der Anlage 9 zu § 23 Abs. 1 BBhv genannten Höchstbeträge beihifefäßig. 6 x Krankengymnastik a 27,80€ anerkannt."

Ich habe einen Beihilfesatz von 70 %.

Kann ich da irgendwas dagegen machen? Ich muss noch einige male zur Krankengymnastik gehen und finde die Kosten die ich selber tragen muss, nicht gerade unerheblich.

Lg
ROI Bär
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Re: Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von ROI Bär »

Im Zweifel erstmal Widerspruch gegen den Beihilfebescheid erheben. Ist das eine "normale" Krankengymnastik, die da ärztlich verordnet wurde? Dann wäre der beihilfefähige Höchstbetrag tatsächlich bei 27,80 Euro pro Heilmittelanwendung. Wenn es eine Krankengymnastik ist, die bei Störungen des zentralen Nervensystems angewendet wird, und die auch so verordnet wurde, dann liegt der beihilfefähige Höchstbetrag bei 44,20 Euro. Alles nachzulesen in Anlage 9 BBhV Nr. 4 ff.
BalBund
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Re: Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von BalBund »

Leider gibt es viele Physiotherpeuten, die - basierend auf einer Empfehlung ihrer beiden größten Berufsverbände - nicht mehr beihilfekonform abrechnen. Argumentation ist, dass die Kosten für die Ausbildung und alles andere derart gestiegen und vom Besoldungsgesetzgeber ständig missachtet wird, dass man es nun den Beamten auflasten muss, sich in dieser Sache mit dem Dienstherren zu streiten.

Sofern man nicht auf dem Dorf wohnt und es nur einen einzigen zumutbar erreichbaren Anbieter gibt, muss man sich leider von den Beihilfestellen auf dieses Passus verweisen lassen und einen der Therapeuten finden, die zu beihilfekonformen Konditionen abrechnen, allerdings dann meist nur mit der Minimalrichtzeit von 15 Minuten je Behandlung.
stuntmanmike
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Re: Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von stuntmanmike »

also ich hab noch nie einen therapeuten gefunden der zu dem satz abrechnet den die beihilfe erstattet und ich war doch bei einige. gut ich wuerde es auch nicht anders machen wenn ich der therapeut waere und ich entsprechende kosten haette. man kann natuerlich die zeit reduzieren und dann einfach doppeltermine buchen z.b.
Saxum
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Re: Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von Saxum »

Der andere Teil wird ja durch die beihilfekonforme private Restkostenversicherung bei der PKV abgedeckt.

Der beihilfefähige Höchstbetrag wäre bei der "einfachen Krankengymnastik" 27,80 € pro Behandlung.

Bei 6 Behandlungen:
von der Beihilfe erhält man 166,76 € erstattet
von der PKV erhält man 50,04 € erstattet

Bei einer Erstattung von 216,80 € nach "privater Preisliste des Heilbehandlers" verbleibt ein Restbetrag von 48,80 €. Beziehungsweise dieser kann niedriger ausfallen, falls die PKV auf den Verweis mit den Höchstsätzen des Bundes verzichtet. Hier unterstelle ich aber, dass diese sich auch dran orientiert.

Sofern man keinen Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen hat, welcher diese Restkosten tragen würde, sind diese tatsächlich selbst zu tragen.

Um es mal zu vergleichen: Ein GKV Versicherter müsste hierbei 10% der Behandlungskosten und 1x10 € für die Verordnung zahlen, gemäß §125 Abs. 1 SGB V.

Nehmen wir beispielhaft die Preisübersicht gemäß GKV-Preisliste für Heilmittel vom Physio-Verband Baden-Württemberg und setzten auf die Heilmittel-Position 2 05 01 "KG (auch KG auf neuroph. Grundlage als Einzelbehandlung) oder KG (Atemtherapie)" welche mit 15-25 Minuten veranschlagt worden sind und 27,80 € pro Behandlung erstattet werden würden.

Hier hätte der gesetzlich Versicherte eine Eigenbeteiligung von 10 € + 16,68 € für 6 Behandlungen zu zahlen, insgesamt also 26,68 €, die Restkosten der Behandlungen wäre durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.

Dass die Heilbehandler*innen hier aber versucht mehr abzurechnen ist auf der einen Seite verständlich aber auf der anderen Seite hätte er keinen Verlust im Vergleich zur Behandlung mit einem gesetzlich Versicherten eingefahren. Zusätzlich fiele für den Beamten, zumindest etwa beim Bund, für Heilmittel keine Eigenbehalte an.

Daher ist es durchaus legitim eine Heilbehandler*in zu suchen, welche mit den beihilfefähigen Höchstsätzen mitgehen würde. Alles darüber hinaus ist salopp gesagt "Privatvergnügen", mit dem man privat mit der Heilbehandler*in einen Behandlungsvertrag eingegangen ist. Die Beihilfe orientiert sich eben im wesentlichen an der gesetzlichen Krankenkasse.
connigra
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Re: Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von connigra »

Ich bin nun schon 30 Jahre in physikalischer Behandlung, sei es KG, manuelle Therapie oder Krankengymnastik am Gerät.
Meine Therpeuten haben sich immer an die Sätze unserer Kasse/ Beihilfe gehalten. Ich kläre das vorher ab, sage was meine Kasse/Beihilfe erstattet und erst wenn ich das ok des Therapeuten habe, lasse ich mich von ihm behandeln.
Klar habe ich auch schon welche erlebt, die meinten sie würden bei allen Privaten mehr verlangen, aber dann bin ich eben nicht ihr Patient.
@saxum :denke du hast dich verschrieben.
erstattet werden von der Beihilfe 70% der erstattungsfähigen Beträge pro Behandlung in Höhe von 27,80 €; bei 6 Behandlungen 116,76 € und von der Kasse 50,04

Die TE zahlt 265,98 €, bleibt also auf einen Eigenbehalt von 98.82 € sitzen.
Die meisten Therapeuten behandeln bei KG sowieso nur noch 15 Minuten - das ist nach den Mindestrichtwerten legitim.
Bei Doppelterminen(2x27,80) - die kann man sich durchaus verordnen lassen, braucht man allerdings 2 Diagnosen : z.b HWS, BWS oder HWS , LWS
bei einer Diagnose wird nur ein Termin bezahlt.

Oder das Rezept lautet auf : KG(27,80€ Zeitrichtwert mindestens 15 Minuten) und manuelle Therapie für 33,40 € (hier Zeitrichtwert 15-25 Minuten)
dann genügt eine Diagnose.

Grüße
Saxum
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Re: Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von Saxum »

Danke für dein Feedback connigra, du hast natürlich recht. Mir ist hier ein "Zahlenrutscher" passiert. Anstelle der 116,76 € Erstattung der Beihilfe habe ich das täuschend ähnlich aussehende "166,80 €" für den Bundeshöchstsatz hergenommen und bin daher so auf die von mir berechnete Eigenbeteiligung gekommen.

Ich korrigiere daher meine Aussage, die Eigenbeteiligung für die TE wäre ausgehend von einem Rechnungsbetrag von 265,98 € und einer Gesamt-Erstattung von 166,80 € tatsächlich 99,18 €.

Die restlichen Aussagen von mir stimmen aber meines Erachtens nach soweit.
connigra
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Re: Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von connigra »

@ saxum: dein Verschreiber war offensichtlich:-),
über den Beihilfeergänzungstarif , falls überhaupt abgeschlossen, bekommt unsere TE auch nichts.
Beihilfe und Kasse zahlen für eine Kg Behandlung ihren versicherten Prozentsatz von 27,80 €.

Anders wäre es wenn die private Kasse z. B. 35 € für eine Behandlung zahlen würde, dann würde der Ergänzungstarif die Differenz von 27,80 auf 35 bezahlen.

Wie es bei den gesetzlichen Kassen aussieht , entzieht sich meiner Kenntnis.
Manche Physiotherapeuten begründen die höheren Sätze bei den Privaten mit: Warum soll ich bei euch nur 27,80 € verlangen, die gesetzlich Versicherten müssen auch zuzahlen - also verlange ich bei euch einen höheren Betrag. Eine dumme Begründung - da muss man die Türklinke von außen schließen.


Unsere TE muss sich wohl oder übel einen anderen Behandler suchen und vorher die Konditionen klären.
Saxum
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Re: Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von Saxum »

Der Beihilfeergänzungstarif kann schon, je nachdem wie er ausgestaltet ist und eine solche Leistung mit impliziert ist, die restlichen Kosten auch bei den Heilmitteln übernehmen. Bei meinem beispielweise würden die "Restkosten für Heilmittel" nach Beihilfe und PKV Grundtarif voll übernommen werden, bei anderen Beihilfeergänzungstarifen wird dann beispielsweise der 1,1 fache Satz übernommen, also hier die fehlende 0,1 fache Differenz der Beihilfe, etc. das kann man so nicht pauschal für alle Beihilfeergänzungstarife sagen. Ich weiß ja nicht welchen die TE hier hat.

Wie die gesetzlichen Kassen zahlen habe ich beispielhaft im Link in meinem Beitrag aufgezeigt (Link zur PDF Datei: GKV-Preisliste für Heilmittel vom Physio-Verband Baden-Württemberg).

Wie man dort einsehen kann ist die Begründung solcher Physiotherapeuten eindeutig Quatsch bzw. ein billiger Versuch. Denn bei gesetzlich Versicherten fällt zwar die Zuzahlung bzw. der Eigenanteil von einmalig 10 € pro Verordnung und 10% der Gesamtkosten an. Dieser Zuzahlung und Eigenbehalt wird von Praxen "im Auftrag" der gesetzlichen Krankenkassen eingezogen: im Endeffekt erhält die Praxis also weiterhin genau z.B. hier 27,80 € pro Behandlung.

Hier auf dieser Webseite habe ich beispielsweise noch mehrere informative Preislisten für Heilmittel gefunden.
connigra
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Re: Krankengymnastik Stundensatz - Übernahme durch Beihilfe?

Beitrag von connigra »

@ Saxum : du hast mich missverstanden, oder ich habe mich mal wieder ungeschickt ausgedrückt.
Die Begründung mancher Therapeuten, warum sie sich nicht an unsere Beihilfe/Kasse Sätze halten würden: Die gesetzlich Versicherten müssten auch einen Eigenbehalt zahlen, also wäre das auch uns zumutbar. Deshalb verrechnen sie bei uns halt nicht 27,80 € sondern 40 €.