Zulässigkeit von Anrufen der Dienststelle im Urlaub und ähnliche Fragestellungen
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Zulässigkeit von Anrufen der Dienststelle im Urlaub und ähnliche Fragestellungen
Hallo, liebe Kollegen und Kolleginnen,
hiermit wende ich mich an Euch, um euer Schwarmwissen zu nutzen. Ich bin als Stationsbeamter in einer JVA tätig, und bei uns herrscht schon seit Jahren permanenter Personalmangel. Ich denke, dies dürfte den meisten hier nicht gänzlich fremd sei. Seit kurzem sind nun die jeweiligen Dienstvorgesetzten dazu übergegangen, die Bediensteten im Urlaub anzurufen. Im konkreten Fall am Freitag um den Bed. dazu zu bewegen, -das laut genehmigten Dienstplan- Dienstfreie Wochenende zum Dienst zu kommen. Meiner Ansicht nach ist dies nicht statthaft, da der Urlaub der Erholung dienen soll und es ein Tabu ist, dann anzurufen. Dazu meine Frage. Wie sieht dazu die konkrete Rechtslage aus? Weiterhin wird regelmäßig im geplanten und genehmigten Dienstfrei angerufen, um kurzfristig Personal zu rekrutieren, um zusätzlichen Arbeitsanfall personell abzudecken. Dabei wird von ständiger telefonischer Erreichbarkeit ausgegangen. Geht man dann an das Telefon und lehnt den Dienstantritt aus triftigen Gründen ab, wird auch schon mal Dienst angewiesen. Meine Fragen dazu. Muss ich in meinem Dienstfrei überhaupt telefonisch erreichbar sein? Muss der Dienstherr die Kosten erstatten, die durch den ungeplanten Dienstantritt für mich entstehen? Zum Beispiel: Anfahrtskosten zur Dienststelle, da ich mich nicht zu Hause aufgehalten habe, sondern zu Besuch bei entfernt wohnenden Verwandten bin Kosten für Konzertkarten oder Absage von kostenpflichtigen Facharzttermin. Und zu guter Letzt noch eine abschließende Frage. Bin ich meiner Dienststelle gegenüber generell verpflichtet, eine Telefonnummer anzugeben? Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten. Ich würde mich sehr freuen, wenn diese möglichst sachlich und wenn möglich mit entsprechenden Dienstanw., Urteilen, usw. usf. erfolgen könnten. Und um den 100%igen gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen. Nein, es geht nicht darum mich vor Mehrarbeit zu drücken und die Kollegen und Kolleginnen im Stich zu lassen! Ich habe fast regelmäßig ein gut gefülltes Überstundenkonto und fasse auch jeden Dienst ab, der irgendwo anfällt. Da aber der Dienstherr das Wort Fürsorgepflicht aus seinem Vokabular gestrichen hat und das Verhalten zunehmend übergriffiger wird, möchte ich einfach gern wissen, was Rechtens ist und was nicht.
hiermit wende ich mich an Euch, um euer Schwarmwissen zu nutzen. Ich bin als Stationsbeamter in einer JVA tätig, und bei uns herrscht schon seit Jahren permanenter Personalmangel. Ich denke, dies dürfte den meisten hier nicht gänzlich fremd sei. Seit kurzem sind nun die jeweiligen Dienstvorgesetzten dazu übergegangen, die Bediensteten im Urlaub anzurufen. Im konkreten Fall am Freitag um den Bed. dazu zu bewegen, -das laut genehmigten Dienstplan- Dienstfreie Wochenende zum Dienst zu kommen. Meiner Ansicht nach ist dies nicht statthaft, da der Urlaub der Erholung dienen soll und es ein Tabu ist, dann anzurufen. Dazu meine Frage. Wie sieht dazu die konkrete Rechtslage aus? Weiterhin wird regelmäßig im geplanten und genehmigten Dienstfrei angerufen, um kurzfristig Personal zu rekrutieren, um zusätzlichen Arbeitsanfall personell abzudecken. Dabei wird von ständiger telefonischer Erreichbarkeit ausgegangen. Geht man dann an das Telefon und lehnt den Dienstantritt aus triftigen Gründen ab, wird auch schon mal Dienst angewiesen. Meine Fragen dazu. Muss ich in meinem Dienstfrei überhaupt telefonisch erreichbar sein? Muss der Dienstherr die Kosten erstatten, die durch den ungeplanten Dienstantritt für mich entstehen? Zum Beispiel: Anfahrtskosten zur Dienststelle, da ich mich nicht zu Hause aufgehalten habe, sondern zu Besuch bei entfernt wohnenden Verwandten bin Kosten für Konzertkarten oder Absage von kostenpflichtigen Facharzttermin. Und zu guter Letzt noch eine abschließende Frage. Bin ich meiner Dienststelle gegenüber generell verpflichtet, eine Telefonnummer anzugeben? Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten. Ich würde mich sehr freuen, wenn diese möglichst sachlich und wenn möglich mit entsprechenden Dienstanw., Urteilen, usw. usf. erfolgen könnten. Und um den 100%igen gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen. Nein, es geht nicht darum mich vor Mehrarbeit zu drücken und die Kollegen und Kolleginnen im Stich zu lassen! Ich habe fast regelmäßig ein gut gefülltes Überstundenkonto und fasse auch jeden Dienst ab, der irgendwo anfällt. Da aber der Dienstherr das Wort Fürsorgepflicht aus seinem Vokabular gestrichen hat und das Verhalten zunehmend übergriffiger wird, möchte ich einfach gern wissen, was Rechtens ist und was nicht.
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Re: Zulässigkeit von Anrufen der Dienststelle im Urlaub und ähnliche Fragestellungen
Wenn deine Dienststelle nichts anderes aussagt, musst du im Frei nicht erreichbar sein.
Wird angeordnet, dass du erreichbar sein musst, dann ist das „Bereitschaft“.
Solange es keine Anordnung zur Bereitschaft gibt, würde ich nicht ans Telefon gehen, die anderen Fragen (Entschädigung evtl. finanz. Mehraufwand) entfallen dann.
Wird angeordnet, dass du erreichbar sein musst, dann ist das „Bereitschaft“.
Solange es keine Anordnung zur Bereitschaft gibt, würde ich nicht ans Telefon gehen, die anderen Fragen (Entschädigung evtl. finanz. Mehraufwand) entfallen dann.
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Re: Zulässigkeit von Anrufen der Dienststelle im Urlaub und ähnliche Fragestellungen
In Bayern gibt es hierzu §18 UrlMV
Widerruf und Rücknahme der Genehmigung
(1) 1Die Genehmigung des Urlaubs sowie einer Dienstbefreiung kann nur widerrufen werden, wenn bei Abwesenheit des Beamten die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte nicht mehr gewährleistet wäre oder wenn Gründe vorliegen, die von dem Beamten zu vertreten sind. 2Unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Beamten durch den Widerruf entstehen, werden nur im erstgenannten Fall ersetzt.
Ansonsten habe ich hier nur Quellen zum Arbeitsrecht gefunden:
https://www.arbeitsrechte.de/erreichbarkeit-im-urlaub/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aus-d ... 48084.html
https://www.papershift.com/blog/gibt-es ... -im-urlaub
Also eher nicht rangehen, wenn du erkennst, dass es ne dienstliche Nummer ist. Dann musst du dich auch nicht rumstreiten, ob das Ignorieren der Weisung deines Vorgesetzten auf Urlaubsabbruch ein Dienstvergehen ist oder die fehlende "ordnungsgemäße" Erledigung der Dienstgeschäfte vor Ort für den Urlaubsabbruch nicht ausreicht.
Bist du doch rangegangen und kommst nicht mehr argumentatorisch raus, remonstriere schriftlich gegenüber den Vorgesetzten deines Vorgesetzten, dass du die Weisung für rechtswidrig hältst und fordere eine schriftliche Erklärung an. Die Zeit die vergeht, wo man sich mit diesem Thema beschäftigt, wird ausreichen, dass du deinen Urlaub fortführen kannst. Wahrscheinlich wirst du dann sowieso nie wieder angerufen. Das Ansehen sinkt dann natürlich, insbesondere wenn du der einzige bist, der es so macht.
Der ganze Aufwand lohnt sich aber natürlich nur, wenn du irgendwo am Strand liegst und nicht nur zuhause im Bett und darauf wartest, dass der Tag vergeht.
Widerruf und Rücknahme der Genehmigung
(1) 1Die Genehmigung des Urlaubs sowie einer Dienstbefreiung kann nur widerrufen werden, wenn bei Abwesenheit des Beamten die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte nicht mehr gewährleistet wäre oder wenn Gründe vorliegen, die von dem Beamten zu vertreten sind. 2Unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Beamten durch den Widerruf entstehen, werden nur im erstgenannten Fall ersetzt.
Ansonsten habe ich hier nur Quellen zum Arbeitsrecht gefunden:
https://www.arbeitsrechte.de/erreichbarkeit-im-urlaub/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aus-d ... 48084.html
https://www.papershift.com/blog/gibt-es ... -im-urlaub
Also eher nicht rangehen, wenn du erkennst, dass es ne dienstliche Nummer ist. Dann musst du dich auch nicht rumstreiten, ob das Ignorieren der Weisung deines Vorgesetzten auf Urlaubsabbruch ein Dienstvergehen ist oder die fehlende "ordnungsgemäße" Erledigung der Dienstgeschäfte vor Ort für den Urlaubsabbruch nicht ausreicht.
Bist du doch rangegangen und kommst nicht mehr argumentatorisch raus, remonstriere schriftlich gegenüber den Vorgesetzten deines Vorgesetzten, dass du die Weisung für rechtswidrig hältst und fordere eine schriftliche Erklärung an. Die Zeit die vergeht, wo man sich mit diesem Thema beschäftigt, wird ausreichen, dass du deinen Urlaub fortführen kannst. Wahrscheinlich wirst du dann sowieso nie wieder angerufen. Das Ansehen sinkt dann natürlich, insbesondere wenn du der einzige bist, der es so macht.
Der ganze Aufwand lohnt sich aber natürlich nur, wenn du irgendwo am Strand liegst und nicht nur zuhause im Bett und darauf wartest, dass der Tag vergeht.
Re: Zulässigkeit von Anrufen der Dienststelle im Urlaub und ähnliche Fragestellungen
Hallo spartacus,
Was sagt der Personalrat dazu ? Gibt es vielleicht dazu bereits eine Dienstvereinbarung ? Was meint die Gewerkschaft ?
Was sagt der Personalrat dazu ? Gibt es vielleicht dazu bereits eine Dienstvereinbarung ? Was meint die Gewerkschaft ?
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Re: Zulässigkeit von Anrufen der Dienststelle im Urlaub und ähnliche Fragestellungen
Wenn ich das nächste Mal wieder nach einem Anruf im Dienst wäre, würde ich einfach mal fragen, wer die Bereitschaft angeordnet hat und wann ich das Diensthandy dazu empfangen werde? Der Vorgesetzte wird einem mit großen Augen anschauen und danach würde ich unmissverständlich klar machen, dass ich für so kurzfristige Aktionen nicht zur Verfügung stehe. Sollte es nochmal einen Anruf geben, beantrage ich die Löschung meiner Telefonnummer.
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Re: Zulässigkeit von Anrufen der Dienststelle im Urlaub und ähnliche Fragestellungen
Ja nee is klar. Du bist hier der tolle Hecht, der seinem Vorgesetzten regelmäßig so richtig föhnt und die Meinung geigt. Der Fragesteller hat hinreichend deutlich gemacht, dass sein Vorgesetzter kein Montessorischüler ist, sondern seine Machtposition missbraulich und offenbar rechtswidrig ausnutzt. Leider ein Trend der nicht nur im Vollzugsdienst zu beobachten ist, sondern allgemein um sich greift.AlterPinguin hat geschrieben: ↑6. Jun 2024, 18:09 (...) Der Vorgesetzte wird einem mit großen Augen anschauen und danach würde ich unmissverständlich klar machen, dass ich für so kurzfristige Aktionen nicht zur Verfügung stehe. (...)
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Re: Zulässigkeit von Anrufen der Dienststelle im Urlaub und ähnliche Fragestellungen
Vorgesetzte, die dies willentlich und systematisch machen, gehören degradiert/herabgestuft oder aus dem Dienst entfernt. Leider traut man sich nur in wenigen Fällen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens an solche Fälle.
Grundsätzlich keine privaten Telefonnummern herausgeben, wenn man das dann trotzdem macht, muss man mit Anrufen rechnen. Durch die Bekanntgabe der eigenen Rufnummer hat man letztlich seine Zustimmung konkludent erteilt, zumindest kann der Vorgesetzte sich auf diesen Umstand berufen.
Aber Telefonnummern kann man ja wechseln.
Grundsätzlich keine privaten Telefonnummern herausgeben, wenn man das dann trotzdem macht, muss man mit Anrufen rechnen. Durch die Bekanntgabe der eigenen Rufnummer hat man letztlich seine Zustimmung konkludent erteilt, zumindest kann der Vorgesetzte sich auf diesen Umstand berufen.
Aber Telefonnummern kann man ja wechseln.
MS
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Re: Zulässigkeit von Anrufen der Dienststelle im Urlaub und ähnliche Fragestellungen
Mein dienstliches Iphone ist ausgeschaltet, wenn ich frei oder Urlaub habe und an dienstliche Anrufe auf meinem Privatelefon gehe ich nicht ran in dieser Zeit...per offizieller Urlaubsgenehmigung ist Urlaub meine private Zeit, dasselbe bei Dienstfrei, wenn es entsprechend per Dienstplan so genehmigt wurde!
Meine Fraizeit = keine dienstliche Tätigkeit, Anruf der Dientsstelle annehmen = Dienstzeit, also anschreiben lassen als 30 Minuten Dienst
Meine Fraizeit = keine dienstliche Tätigkeit, Anruf der Dientsstelle annehmen = Dienstzeit, also anschreiben lassen als 30 Minuten Dienst