Entlassung auf eigenen Wunsch: Rückkehr in GKV

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Maiglöcken
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mai 2024, 10:24
Behörde:

Entlassung auf eigenen Wunsch: Rückkehr in GKV

Beitrag von Maiglöcken »

Ich bin seit einem halben Jahr Beamter auf Lebenszeit (höherer Dienst) und möchte mich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. Mir liegt bereits ein Vertragsangebot eines Unternehmens vor. Ein Statuswechsel vom Beamten zum Angestellten genügt nach meinen Recherchen nicht, um wieder aus der PKV in die GKV zurückzuwechseln, sofern der neue Job ein JAEG > 69.300€ mit sich bringt, was in mei ‘em Fall zutreffen würde.
Bevor ich den neuen Job antrete, möchte ich meinen Urlaub nehmen und dann nach bereits erfolgter Entlassung aus dem Beamtenverhältnis einen Monat in Teilzeit angestellt in einer Firma arbeiten, um die Zeit bis zum neuen Job sinnvoll zu nutzen. Dabei würde ich recht wenig verdienen und würde sozialversicherungspflichtig angestellt. Wäre ich dann damit automatisch wieder in der GKV und wenn ja, würde ich auch nach Aufnahme des gut bezahlten Jobs dort verbleiben können?
Mainstream1
Beiträge: 388
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch: Rückkehr in GKV

Beitrag von Mainstream1 »

Nach meiner Erfahrung ein klares Ja.
Danach weiter als freiwillig Versicherter wenn man nicht so dabei bleiben möchte, beitragsmäßig sollte dies keinen Unterschied machen, man hat aber dann Vorteile (mal Krankengeld googln Pflichtversicherte versus freiwillig Versicherte).
Man muss halt nur einmal wieder heineinkommen in die GKV, dies ginge ja zwingend! über den sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob.
MS
Maiglöcken
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mai 2024, 10:24
Behörde:

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch: Rückkehr in GKV

Beitrag von Maiglöcken »

Danke für die schnelle Antwort.Das mit dem Krankengeld schaue ich nach.
Kommt es darauf an, wie lange ich weniger verdiene? Ich habe Bedenken, ob der eine Monat ausreicht… ein Urteil oder einen SGB Kommentar, der darauf Bezug nimmt, habe ich noch nicht gefunden…
Mainstream1
Beiträge: 388
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch: Rückkehr in GKV

Beitrag von Mainstream1 »

Die Dauer spielt keine Rolex :D

Man kann sich aber auch einfach vor Ort bei einer Geschäftsstelle einer GKV erkundigen. Die sind eigentlich ganz hilfsbereit. Nur die am Empfang nicht fragen, da die meistens Quereinsteiger sind.

Tipp:
1
Die Zahnzusarz - und die Auslandskrankenversicherung bei deiner privaten KV behalten, dann bleibt man ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten sehr gut abgesichert.

2
Man kann auch eine kleine oder große Anwartschaft in der PKV behalten (auch zusätzlich zu Tipp 1), wenn man
a) unsicher ist bezüglich des Übergangs in die GKV
b) falls man eine spätere erneute Verbeamtung nicht ausschließen kann
Die Anwartschaft muss binnen m. E. 6 Monaten nach Wegfall der PKV erklärt werden. Die PKV muss dich aber proaktiv auf diese Möglichkeit hinweisen und die müssen das auch machen.

Die kleine Anwartschaft ist sehr günstig, bildet aber keine Altersrückstellungen. Einfach mal zu den obigen Möglichkeiten bei deiner PKV abchecken.
MS
Maiglöcken
Beiträge: 3
Registriert: 22. Mai 2024, 10:24
Behörde:

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch: Rückkehr in GKV

Beitrag von Maiglöcken »

Top. Vielen Dank für die Tipps. Klingt für mich nach eigener Erfahrung und gut nachvollziehbar.
Antworten