Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland bei Frühpensionierung

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Blizzard
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Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland bei Frühpensionierung

Beitrag von Blizzard »

Hallo, ich bin 36 und seit fünf Jahren im vorzeitigen Ruhestand. Ich bin leider an einer wiederkehrenden Depression i.v.m. Migräne und Schlafstörungen erkrankt.

Da mein Sohn eine spezielle Schule benötigt und diese sich in einem anderen Bundesland befindet, bin ich gezwungen mit meiner Familie in ein anderes Bundesland zu ziehen.

Nun habe ich Angst vor Konsequenzen seitens des Dienstherrn mir gegenüber, wenn ich das Bundesland verlasse in dem ich verbeamtet bin.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Mainstream1
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Re: Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland bei Frühpensionierung

Beitrag von Mainstream1 »

Du kannst umziehen wohin du willst, problematisch wird es nur, falls du irgendwann wieder reaktiviert werden solltest, wenn eine entsprechende Untersuchung (diese sind in der Regel alle 2 Jahre) beim Amtsarzt eine Dienstfähigkeit ergeben sollte.
Dann wirst du pendeln oder dir eine Wohnung vor Ort nehmen müssen. Man kann sich aber dann (nach Dienstantritt) auch beurlauben lassen wegen Kindererziehung. Dies sollte, je nach nachdem, bis zum 16.Lebensjahr des Kindes möglich sein. Sonst bleibt nur der Wechsel zu einem Dienstherrn am neuen Wohnort, dies ist aber etst6nach Reaktivierung möglich. Dürfte aber schwierig bis unmöglich werden.
Als letzte Alternative käme nur die Entlassung azs dem Beamtenverhältnis auf deinen Antrag in Betracht mit den dann negativen Folgen.
MS
Blizzard
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Re: Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland bei Frühpensionierung

Beitrag von Blizzard »

Hallo Mainstream,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Du hast genau das beschrieben was ich mir ins Geheim gedacht habe.

Bis auf das mit der Beurlaubung wegen Kindererziehung ist mir neu. Ich nehme an, das das ohne Gewährung von Bezüge wäre.

Mit ist wichtig, dass ich nicht entlassen werden kann. Wenn es sein muss dann Pendel ich halt, solange bis eine Alternative gefunden wurde.

Weißt du oder jemand anderes ob man bei einer chronischen Erkrankung dauerhaft dienstunfähig werden kann, d.h. ohne regelmäßige Überprüfung?
Mainstream1
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Re: Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland bei Frühpensionierung

Beitrag von Mainstream1 »

Die Beurlaubung und die Voraussetzungen müsstest du in deinem Landesrecht nachlesen. Sollte aber in etwa dem Beamtentecht des Bundes entsprechen. Bezüge gibt es dann nicht, ja. Auch keine Beihilfeleistungen. Insoweit musst du da vorher einiges klären.

Entlassen kann man dich nicht, sonst wäre dies bereits passiert, d. h. du bist bereits auf Lebenszeit verbeamtet!

Zu deiner Frage:
Da du noch nicht über 55/60 Jahre alt bist, wird es regelmäßig Untersuchungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit geben. Allenfalls verlängern sich die Intervalle von 2 über 3 auf 4 Jahre.
Die Personalstelle KANN davon absehen, wenn der Amtsarzt feststellen sollte, dass auf Dauer nicht mit einer Wiederherstellung der Dienstfähigkeit gerechnet werden kann. Gehe aber mal davon aus, dass du dann dennoch bis 55/60 regelmäßig zu Untersuchungen geschickt wirst (Kosten trägt dann die Dienststelle, soweit kein anderer leistet oder nicht voll leistet) . Auch eine Reha kann, ggf. wiederholt, angeordnet werden, wenn der Amtsarzt das für zielführend hält.
MS
Blizzard
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Re: Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland bei Frühpensionierung

Beitrag von Blizzard »

Danke für deine Ausführliche Antwort. Das hat mir weiter geholfen. Alles Gute
Mainstream1
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Re: Wohnortwechsel in ein anderes Bundesland bei Frühpensionierung

Beitrag von Mainstream1 »

Das freut mich, dir auch alles Gute!
P. S.
Der Klammerzusatz wegen der Kostenetstattung bezieht sich auf die Reha, hatte ich nachträglich leider an die unpassende Stelle eingefügt.
MS