Kostenerstattung medizinische Behandlung im Ausland

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Simon07
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Kostenerstattung medizinische Behandlung im Ausland

Beitrag von Simon07 »

Guten Abend.

Mich plagen seit ein paar Stunden folgende Sorgen. Im Internet kann ich dazu leider nichts passendes finden bzw. werde ich nicht schlau daraus.
Folgendes Problem beschäftigt mich. Meine Frau ist mit den Kindern aktuell in ihrem Heimatland bei ihrer Familie zu Besuch. Die Kinder sind Beide bei mir mitversichert mit 70% Beihilfe, 30%PKV. Jetzt ist es so, dass Beide in Brasilien krank gewesen sind und dringend zu einem Arzt mussten. Natürlich haben wir keine Krankenversicherung fürs Ausland abgeschlossen :roll:
Kostenpunkt pro Kind umgerechnet ca 1500 Euro :mrgreen:
Kann mir jemand sagen ob ich irgendeine Möglichkeit habe dieses Geld zumindest anteilig wieder erstattet zu bekommen oder ob wir auf diesen 3000 Euro sitzen bleiben?
VG Simon
Mainstream1
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Re: Kostenerstattung medizinische Behandlung im Ausland

Beitrag von Mainstream1 »

Im Bereich des Bundes würde m. E. ein Vergleichswert gebildet, wie hier die Kosten für die Behandlung wären. Davon dann der Beihilfesarz ist die Erstattung. Die private Ergänzungsversicherung ist da eigentlich großzügiger und zahlt einfach 30% der tatsächlichen Kosten.

Wichtig für die Beihilfe ist, dass die Rechnung des Auslandsarztes eine Diagnose und einzelne Behandlungspositionen enthält. Je mehr Positionen da stehen, umso besser ist es.

Prüfen: Wenn der Flug über Kreditkarte bezahlt wurde, ist je nach Kartentarif eine Absicherung für Arzt Kosten im Ausland enthalten. Manchmal auch nur über das gebuchte Flugticket.

Tipp: Über die PKV kann man für kleines Geld eine Restversicherung für Auslandskoszen dazu buchen.
Dann ist man gut abgesichert. Daruber6hinaus bietet eine Versicherung in Dödelhausen günstige Jahrespolicen für die ganze Familie an.
MS
Saxum
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Re: Kostenerstattung medizinische Behandlung im Ausland

Beitrag von Saxum »

Ich bin mir nicht sicher welche Beihilfeordnung hier greift. Gehen wir hier aber mal, wie Maeinstream1, von der Beihilfeverordnung des Bundes aus, dann ist analog zu seiner Aussage die hier einschlägige Regelung § 11 Abs. 2 Nr. 2 BBhV.

Ich habe keine Erfahrungswerte, aber ich würde spontan mal davon ausgehen, dass die Kosten bis zu 1.000 Euro prozentual voll berücksichtigt werden würden und der darüber übersteigende Teil, die 500 Euro, ebenfalls prozentual nur soweit beihilfefähig wie diese im Inland erstattungsfähig wäre. Zumindest wären die kompletten 1.500 Euro pro Kind (bzw. 3.000 Euro) Rechnungsbetrag schon soweit berücksichtigungsfähig, bis eben höchstens zu den vergleichbaren Kosten im Inland.

Ich weiß jetzt nicht bei welcher Versicherung die Kinder versichert waren, aber in den allermeisten Fällen gewähren die Versicherungen schon von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen aus mindestens 1 Monat Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland, meistens sind es eher so durchschnittlich aber so um die 3 Monate als Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen dort oder im Grundtarif. Näheres regeln die Versicherungsbedingungen oder ein Gespräch mit der Versicherung. Suche nach dem Schlagwort "außereuropäisch".

Hat man sogar einen zusätzlichen Beihilfeergänzungstarif, neben dem regulären Grundtarif und ggf. einem etwaigen Wahltarif (1Bett/Chefarzt), dann ist hier in den meisten Fällen sogar ein "kompletter Auslandskrankenschutz" mit dabei. Dieser wurde also alle anderen verbliebenden Restkosten übernehmen, die nach Beihilfe und PKV-Grundtarif noch übrig verblieben. Daher auch hier erstmal prüfen, ob nicht doch ein solcher besteht.

Der Tipp mit der Kreditkarte ist tatsächlich gut, allerdings sprechen wir hier meistens schon von höherwertigen Kreditkarten (z.B. Gold o.ä.) oder davor zugebuchte Zusatzoptionen. Eine Auslandskrankenversicherung etwa beispielsweise gerade bei Schlumpfdich oder sogar die Trübeldichzockerei dort oder ähnlichen Anbietern besteht doch nicht vielleicht gerade zufälligerweise oder wurde zufälligerweise doch eine "Einmal-Auslandskrankenversicherung" gebucht? Das haben tatsächlich so manche ohne groß darüber nachzudenken noch nebenbei laufen. Daher auch hier als nächsten Schritt prüfen.

Hat man bis dato tatsächlich noch keine Auslandskrankenversicherung gehabt, auch nicht etwa über den Beihilfeergänzungstarif, dann lohnt es sich in jedem Falle einem solchen abzuschließen. Die kosten nicht die Welt bei einer durchschnittlichen Reisedauer von 45 Tagen pro Reise, auch insbesondere wegen einem weiteren Punkt: Die Beihilfe berücksichtigt in der Regel nicht die Kosten für einen Rücktransport.

Man sollte auch dann je nachdem beachten wie lange die Reise bzw. der Urlaub ist, bei längeren Reisen empfiehlt sich entweder eine gesonderte Vereinbarung mit der eigenen Privaten Versicherung für sich, Partnerin und Kinder, wenn man über deren "Auslands-Krankenschutz-Dauer" (siehe Vertragsbedingungen, wie zuvor oben erwähnt) hinaus länger weg fliegt oder eine entsprechende "Langzeit-Auslands-Krankenversicherung".

Meiner persönlichen Einschätzung, jetzt ohne die konkrete Beihilfe oder die Private Krankenversicherung und den spezifischen Tarif zu kennen, ja die Kosten könnten schon zumindest in einem recht guten Umfang übernommen werden, gegebenenfalls nicht alles. Man wird aller Voraussicht nach wohl nicht auf den ganzen Kosten "sitzen bleiben" oder bestenfalls fallen sogar "keine Kosten" an.
connigra
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Re: Kostenerstattung medizinische Behandlung im Ausland

Beitrag von connigra »

Eine Rückmeldung wie die Sache ausging, wäre interessant. Wenn das tatsächlich von Kasse/Beihilfe bezahlt wird, warum brauchen wir dann eine Auslandskrankenversicherung, welche z. B. die Post B für ein absolut peanuts pro Mont(denke mein Mann, für den ich sie auch bei der Post B abgeschlossen habe zahlt unter 1 €uro, obwohl er selbst woanders versichert ist).
Wir waren vor Jahren heilfroh, als wir sie in der Dominikanischen Republik brauchten. Ich hatte echt das Gefühl, das wir total abgezockt wurden wegen der enormen Kosten und die Post B Azslandzusatz übernahm echt alles.
Saxum
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Re: Kostenerstattung medizinische Behandlung im Ausland

Beitrag von Saxum »

Warum man eine Auslandskrankenversicherung brauchen könnte?

u.a.:

- Rückführungs-/Bergungskosten erstattet die Beihilfe nicht
- kein Beihilfeergänzungstarif der diese Restkosten absichert
- kein befolgen von Beihilfevorschriften, zB „was wann wie wo“
- wenn man mag, keine Gefahr für ggf. Beitragsrückerstattung

Die Postkrankenkasse ist ohnehin ein Sonderfall, die zählt als „sonstiger Kostenträger“ und vereinigt dem Grunde nach quasi die Beihilfe und die Private Krankenversicherung in sich mit Elementen der gesetzlichen Versicherung.

Jedenfalls die „Zusatzstufen“ die man bei der Postbeamtenkrankenkasse abschließen kann sind eben dem Grunde nach vergleichbar mit dem Abschluss des Beihilfeergänzungstarifs und erstattet die verbliebenen Restkosten nach Erstattung aus Grundstufe.

Die Kosten sind quasi in etwa mit einer Basis-Auslandskrankenversicherung für zB 28 € für 60 Tage pro Reise vergleichbar und kostet dann auch „nur“ 2,3 € im Monat für die ganze Familie. Sollte man auch abschließen wenn ein Familienteil zwar Privat mit Auslandsschutz via Beihilfeergänzungstarif versichert ist, der andere Familienteil (Ehepartner*in oder Kinder) aber in der gesetzlichen, damit diese auch im Ausland abgesichert sind.

Um nochmals auf eure Zusatzstufe Auslandskrankenversicherung bei der Postkrankenkasse zurück zu kommen, ja lasst die auf jeden Fall drin wenn ihr nicht auf den Restkosten nach Erstattung durch die Grundstufe „sitzen bleiben“ wollt. Das ist der Sinn.
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Hauseltr
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Re: Kostenerstattung medizinische Behandlung im Ausland

Beitrag von Hauseltr »

Zitat: Die Postkrankenkasse ist ohnehin ein Sonderfall, die zählt als „sonstiger Kostenträger“ und vereinigt dem Grunde nach quasi die Beihilfe und die Private Krankenversicherung in sich mit Elementen der gesetzlichen Versicherung.

Die Postbeamtenkrankenkasse gilt gemäß einem Urteil des Sozialgerichts Kassel nicht als Krankenkasse im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und damit kein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, sie ist aber explizit auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen.
Kringel
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Re: Kostenerstattung medizinische Behandlung im Ausland

Beitrag von Kringel »

Bei der Postbeamtenkrankenkasse handelt es sich um eine Sozialeinrichtung bzw. Selbsthilfeeinrichtung
Saxum
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Re: Kostenerstattung medizinische Behandlung im Ausland

Beitrag von Saxum »

Ist zwar am Thema vorbei, aber nichts anderes war die Aussage in meinem Beitrag. Es handelt sich um einen „sonstigen Kostenträger“, der weder das eine oder andere ist, aber Elemente draus in sich hat, und auch so als sonstiger Kostenträger“ deklariert ist. Ich kann daher die beiden letzten Antworten nicht ganz nachvollziehen. Die sind natürlich auch richtig, aber mir erschließt sich der Sinn nicht, weil meine Aussage mEn ja nicht falsch war - sofern die Beiträge „korrigierend“ gemeint waren.

Wie dem auch sei, ich hoffe die Kostenerstattung für Simon, wie er es sich erhofft, hat geklappt.