Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage an euch und hoffe auf eure Erfahrungen.
Habe erfolgreich am Eignungsfeststellungsverfahren teilgenommen und wurde nun zur amtsärztlichen Untersuchung eingeladen. Diese steht noch bevor.
Ich bin komplett fit/gesund, bis auf eine Sache...
Seit 15 Jahren "leide" ich an einer leichten Hörminderung auf einem Ohr. Im Alltag merke ich die Minderung nicht und bin deswegen absolut nicht eingeschränkt, noch war ich in den letzten 15 Jahren deswegen krankgeschrieben. Ich höre sowohl die leisesten Geräusche und kann mich auch ganz normal an Gesprächen beteiligen. Lediglich bei einem Hörtest (der bei der Untersuchung gemacht wird) fällt es auf dem Papier auf. Meine Frage ist nun, meint ihr, dass dies ein Außschlußkriterium sein könnte/wird?
Liebe Grüße!
amtsärztliche Untersuchung NRW
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 301
- Registriert: 04.05.2023 19:25
- Behörde: BDBOS
- Geschlecht:
Re: amtsärztliche Untersuchung NRW
Ich kann hier nur mutmaßen, würde aber zur Gelassenheit raten. Wenn es wirklich so wenig Einfluss auf den Alltag hat, ist es vermutlich noch innerhalb der Toleranz. Und sollte es doch zu viel sein, kannst du ohnehin nichts daran ändern.
Mach dir nicht zu viel Kopf und geh' davon aus, dass es unerheblich ist.
Mach dir nicht zu viel Kopf und geh' davon aus, dass es unerheblich ist.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 08.05.2024 10:44
- Behörde:
Re: amtsärztliche Untersuchung NRW
Danke für deine Antwort und Einschätzung!
-
- Beiträge: 410
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: amtsärztliche Untersuchung NRW
Das kann ja furch ein Hörgerät ausgeglichen werden. Falls bereits vorhanden, würde ich es mitnehmen. Den Test aber evtl. erstmal ohne machen.
Was mich nur wundert, du scheinst noch relativ jung zu sein und die neue Rechtschreibung ist in der Schule seit 25 Jahren verbindlich... oder war das nur eine fehlerhafte Autokorrektur? Daran würde ich auch arbeiten. Die aktuelle Rechtschreibung ist nämlich bei Behörden seit fast genauso langer Zeit verbindlich.
Was mich nur wundert, du scheinst noch relativ jung zu sein und die neue Rechtschreibung ist in der Schule seit 25 Jahren verbindlich... oder war das nur eine fehlerhafte Autokorrektur? Daran würde ich auch arbeiten. Die aktuelle Rechtschreibung ist nämlich bei Behörden seit fast genauso langer Zeit verbindlich.
MS
-
- Beiträge: 306
- Registriert: 19.06.2014 10:10
- Behörde:
- Wohnort: Bayern
Re: amtsärztliche Untersuchung NRW
Wenn man sich schon auf dieses unsäglich dünne Eis der Rechtschreibgängelung begeben will, sollte man doch selbst dann fehlerfrei sein.
-
- Beiträge: 410
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: amtsärztliche Untersuchung NRW
Tja, das war die goldene Brücke, die ich über das Eis gebaut hatte.
MS
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 08.05.2024 10:44
- Behörde:
Re: amtsärztliche Untersuchung NRW
Mein Abitur liegt in der Tat schon 20 Jahre zurück Wusste nicht, dass es hier auf evtl. Rechtschreibfehler ankommt Aber danke natürlich für den Hinweis…
-
- Beiträge: 410
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: amtsärztliche Untersuchung NRW
Das war jetzt auch nicht ganz so ernst gemeint... ist aber vielleicht hilfreich im Dienst.
Wenn ich bei meinen Mitarbeitenden einen Rückfall in die alte Rechtschreibung feststelle, frage ich immer, ob sie nach der Besoldungstabelle aus dem Jahr 2000 bezahlt werden möchten. Das verneinen dann alle ganz schnell (verstehe ich gar nicht... ), aber jeder weiß, was dann zu korrigieren ist.
Wenn ich bei meinen Mitarbeitenden einen Rückfall in die alte Rechtschreibung feststelle, frage ich immer, ob sie nach der Besoldungstabelle aus dem Jahr 2000 bezahlt werden möchten. Das verneinen dann alle ganz schnell (verstehe ich gar nicht... ), aber jeder weiß, was dann zu korrigieren ist.
MS
-
- Beiträge: 785
- Registriert: 26.03.2020 08:30
- Behörde: