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Witwengeld und EU-Rente - Verrechnung?

Verfasst: 29. Apr 2024, 16:22
von a.hutzmann
Das Witwengeld/Witwergeld beträgt 55 v.H. des Ruhegehaltes, das die/der Verstorbene erhalten hat. Abweichend hiervon beträgt das Witwengeld 60 v.H., wenn bei vor dem 01.01.2002 geschlossenen Ehen mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist.

Bezieht eine Witwe/ein Witwer neben dem Witwen-/Witwergeld ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen, einen weiteren Versorgungsbezug, eine Rente oder eine Versorgung aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung, so unterliegt das Witwen-/Witwergeld den Ruhensvorschriften.


Meine Frau bekommt noch eine EU-Rente von ca. 800 Euro. Wird im Falle meines Todes diese dann mit der Witwenrente verrechnet oder wie läuft das?

Danke!