Unkollegialität in Bildungseinrichtung

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Kieskutscher
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Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von Kieskutscher »

Guten Morgen,

gibt es im Beamtenrecht ein Pendant zur Pflicht zu Kameradschaft wie in den Bundeswehr, welche die gegenseitige Rücksichsnahme zueinander regelt?

Hintergrund: In einer Bildungseinrichtung für Beamtenanwärter gibt es Frauen welche sich benehmen, als wären sie auf einer Springbreakparty.
Da geht es unter anderem darum, dass man unter Alkoholeinfluss über die Stränge schlägt.
Darunter fällt z.B. das man meint sich vor versammelter Mannschaft auf Parties auf dem Gelände der Bildungseinrichtung die Zunge in den Hals stecken und sich gegenseitig anfummeln zu müssen, um die Kerle aufzugeilen.

Mir als Familienvater geht sowas auf die Nerven, bin ja schließlich nicht am Ballermann.
Meine Meinung ist, dass sich solche Dinge nicht gehören.
Bei der Bundeswehr gab es dafur Diszies und Versetzungen für solche Frauen.
Wenn man Bock auf Sex hat, dann soll man das Diskret regeln.

Desweiteren eskalieren Saufgelage allgemein. Obwohl es eine Hausordnung gibt, die regelt, wann Nachtruhe ist, hängt ne Minderheit an der Flasche.
Grundsätzlich kein Problem, wenn sowas nicht regelmäßig bis in die Morgenstunden gehen würde und dann in Gegröhle und Randale enden würde.

Ich feier selbst gerne, aber so ein Ausmaß muss nicht sein.
Es ist toll, wenn man z.B. Freitags durch die ganze Bundesrepublik nach Hause fahren möchte und die ganze Nacht Party gemacht wurde.

Welche Möglichkeiten hat man in solchen Fällen. Bin nicht spießig, aber sowas hab ich in der Form nicht mal beim Bund erlebt, da es dort feste Regeln gab.

Grüße
stuntmanmike
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von stuntmanmike »

würde ich mal beim leiter der einrichtung einen hinweis geben. vllt anonym
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Aufsteiger85
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von Aufsteiger85 »

Ich empfehle wie immer einen Blick ins Gesetz, genauer gesagt ins Bundesbeamtengesetz. Dort heißt es in §61:
(1) Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können von der obersten Dienstbehörde eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen. Religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 können nur dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, jeweils für ihren Geschäftsbereich die Einzelheiten zu den Sätzen 2 bis 4 durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Verhüllung des Gesichts bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug ist stets unzulässig, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.
(3) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, an Maßnahmen der dienstlichen Qualifizierung zur Erhaltung oder Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten teilzunehmen.
Kommt jetzt natürlich drauf an, wo, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen das ganze passiert ist. Und dann braucht man noch einen Dienstvorgesetzten (der entsprechenden personen), der sich der Sache auch annehmen will...
deerhunter
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von deerhunter »

Was für eine Ausbildung machst du? "Anzeigenhauptmeister"?

Man sollte immer bedenken, dass solche "Beschwerdeführer" meist sehr gern gesehen werden, bei den Kameraden! :o :o

PS: Man könnte solche Parties auch einfach meiden und früh ins Bett, damit man Freiag ausgeruht nach Hause kann
Kieskutscher
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von Kieskutscher »

Ich bin ehemaliger Soldat und weiß das solche Saufgelage auch gerne mal im Nachhinein sanktioniert wurden, daher Frage ich.

Was hat das mit Anzeigenhauptmeister zu tun? Hast du das Problem nicht verstanden? Ich bin auch nicht alleine, mit meiner Meinung dazu.

Man kann solche Parties nicht meiden, wenn diese in deinem Unterkunftsgebäude stattfinden. Oder gehst du jetzt davon aus, dass man da immer mit macht.
deerhunter
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von deerhunter »

Kieskutscher hat geschrieben: 26. Apr 2024, 22:19 Ich bin ehemaliger Soldat und weiß das solche Saufgelage auch gerne mal im Nachhinein sanktioniert wurden, daher Frage ich.

Was hat das mit Anzeigenhauptmeister zu tun? Hast du das Problem nicht verstanden? Ich bin auch nicht alleine, mit meiner Meinung dazu.

Man kann solche Parties nicht meiden, wenn diese in deinem Unterkunftsgebäude stattfinden. Oder gehst du jetzt davon aus, dass man da immer mit macht.
Doch, ich sehe das Problem. Du bist ein Nörgler und Spaßbremse ( die Zunge in den Hals stecken und sich gegenseitig anfummeln zu müssen, um die Kerle aufzugeilen)

Ich bin ja schon ein paar Jahre dabei und solche Parties gab es immer, früher viel schlimmer als heute! Früher habe ich mitgefeiert, heute gehe ich ins Bett wenn ich Lust habe und im Notfall nehme ich Oropax, damit ich meine Ruhe habe!
Aber auf die Idee kommen, das den anderen verbieten zu wollen, wäre ich nie gekommen! Heute sind die Zeiten ja mild, früher hätte man solche "Beschwerdeführer" mitsamt Bett auf die Straße gestellt, oder anders entsprechend eingenordet (als Soldat solltest du wissen, wie man mit Kameradensch** umgeht)!

Lass die anderen doch feiern und gut...
Pipapo
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von Pipapo »

Ich vermute mal, der TE ist Ü30 und die anderen Anwärter sind ca. 20. Aber Soldaten, die nach 12 Jahren wieder ins „normale“ Arbeitsleben eintreten, haben es oft schwer mit der Umstellung.
deerhunter
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von deerhunter »

Pipapo hat geschrieben: 27. Apr 2024, 19:14 Ich vermute mal, der TE ist Ü30 und die anderen Anwärter sind ca. 20. Aber Soldaten, die nach 12 Jahren wieder ins „normale“ Arbeitsleben eintreten, haben es oft schwer mit der Umstellung.
Ja, so ist das wohl!
stuntmanmike
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von stuntmanmike »

deerhunter hat geschrieben: 27. Apr 2024, 22:32
Pipapo hat geschrieben: 27. Apr 2024, 19:14 Ich vermute mal, der TE ist Ü30 und die anderen Anwärter sind ca. 20. Aber Soldaten, die nach 12 Jahren wieder ins „normale“ Arbeitsleben eintreten, haben es oft schwer mit der Umstellung.
Ja, so ist das wohl!
naja... schwer mit der umstellung. ich war kein soldat und das was der ersteller hier erzaehlt erscheint mir nachvollziehbar. man kann es auch übertreiben mit gewissen dingen.
deerhunter
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von deerhunter »

man kann es auch übertreiben mit gewissen dingen.
Es wird doch wohl niemand gezwungen mitzumachen,oder? Also warum den anderen den Spaß verderben, weil man selbst eine Spaßbremse ist?
Kieskutscher
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von Kieskutscher »

Du kennst mich scheinbar sehr gut, wenn du behauptest, dass ich eine Spaßbremse sei. Dem ist nicht so. Bin nur kein Alkoholiker und muss nicht jeden Tag saufen. Ich beschränke das auf wenige Tage mit Freunden am Wochenende. Es gibt sogar Kollegen in der Bildungseinrichtung, mit denen man gerne mal ein paar Bierchen trinkt.
Ich wüsste nicht, warum ich mich jeden Tag mit Alkohol wegknallen sollte. Wir sprechen nämlich von Exzessen.

Allein, dass du dich ständig wiederholst zeigt mir, was für einen Intellekt du besitzt.

Mir ist es nämlich scheißegal, wenn die sich das Hirn wegsaufen. Die können auch vögeln, wie sie wollen. Es geht darum, dass man als Erwachsener Mensch weiß, wo die Grenzen sind und was gegenseitige Rücksichtnahme heißt!

Warum sollen Kollegen wie ich akzeptieren, dass da wer jede Nacht durch die Gänge läuft und grölend vor Türen haut. Sind wir auf Malle?
Ein kleines bisschen Anstand sollte man besitzen, mehr nicht.

Du scheinst ziemlich von deinem Dienst gezeichnet zu sein, und hängst selbst sehr oft an der Flasche oder? Geh mal zum Sozialdienst und lass dir helfen.
Charakterliche Eignung für ein öffentliches Amt besitz du bei deinen Aussagen auf gar keinen Fall.
Anders kann ich mir nämlich nicht erklären, wie man andere als Spaßbremse bezeichnen kann, nur weil die kein Bock auf jeden Tag College Fuck Festival oder Springbreak haben.

Nochmal zur Betonung: JEDEN TAG, EXESSE, nicht nur einfach mal nen bisschen gesittet was trinken!

Es gibt einige die müssen Freitags durch die ganze Republik fahren, um nach Hause zu kommen. Da ist es geil, wenn man die komplette Nacht von Donnerstag auf Freitag wach gelegen hat. Da bringen deine Ohropax nämlich gar nicht, so laut ist das.

@Deerhunter: So jemanden wie dir, würde ich, wenn er vor meine Tür gehauen hat und mir dann so einen Stuss erzählen würde, direkt ne Ohrlasche geben.
Pipapo hat geschrieben: 27. Apr 2024, 19:14 Ich vermute mal, der TE ist Ü30 und die anderen Anwärter sind ca. 20. Aber Soldaten, die nach 12 Jahren wieder ins „normale“ Arbeitsleben eintreten, haben es oft schwer mit der Umstellung.
Ich bin sogar noch Älter als Ü30. Umstellung? Wir sprechen hier von der Bundeswehr. Das ist daher nen Wiederspruch. Weil gerade bei der Bundeswehr wird auch sehr gut gefeiert. Aber da geht es dann Kameradschaftlicher zu. Gerade Donnerstags gehen sehr viele in die Disko und feiern dort, damit die Kameraden, die nicht dabei sind Freitags gesund zuhause ankommen!

Ich war unter anderen auch in ner Kampftruppe. Da konnte es auch asozial werden. Dann gab es aber am nächsten Tag ne Ansage, wenn die falschen gestört wurden. Da gab es aber auch nen Kodex, an den man sich gehalten hat!
Wenn die Frauen in unserer Einheit gemeint hätten, sich die Zunge vor versammelter Mannschaft in den Hals zu stecken, hätten die am nächsten Tag direkt beim Spieß antanzen können! Das ist nämlich nen Versetzungsgrund und wurde auch genau so gehandhabt.

Ich habe überhaupt keine Probleme mit der Umstellung, da ich zuvor schon über 10 Jahre in der Wirtschaft tätig gewesen bin. Bin nicht nur ausschließlich Soldat gewesen.
Herm
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von Herm »

"Bundeswehr Schablonen Denkweise" sag ich nur...
Wir hatten Corona..junge Menschen waren eingesperrt.
Wir haben Krieg in Europa...Du weißt was noch passieren kann.

Jetzt wird die Sau rausgelassen bei den jungen Leuten..ich
kann das verstehen.
Damit muss man nicht einverstanden sein..aber das mit dem
"anschwärzen" ist auch keine Lösung.
Vielleicht mal ein Gespräch mit der Gruppe "suchen"...
BalBund
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von BalBund »

Nachdem sich nun alle ausreichend gegenseitig ihrer vorzügliche Hochachtung versichert haben kommen wir zum eigentlich Anliegen des TE zurück.

Da wir davon ausgehen dürfen, dass der TE pflichtschuldig die Leitung der Bildungsanstalt in Kenntnis gesetzt und um Abhilfe gebeten hat, diese aber hier keinen Grund für ein Eingreifen zu sehen scheint ist die Conclusio hier relativ simpel: Es gibt nichts, was er tun könnte, außer mittels Oropax und Co Selbstschutz zu betreiben.

Klingt im ersten Moment unbefriedigend, keine Frage, aber wenn die Leitung die von ihr selbst gegebene Hausordnung nicht durchsetzt ist dadurch noch lange kein Tatbestand im Sinne des §61 BBG erfüllt. Da wir hier von ansonsten einvernehmlichen Handlungen sprechen, anzüglich oder nicht, keine Straftaten nach dem BTMG oder ähnlichen vorzuliegen scheinen ist der rechtliche Rahmen dann auch erschöpft. Einzig tatsächlich sexuelle Handlungen vor anderen könnte der TE als Belästigung zur Anzeige bringen, wobei hier die Rechtsfrage der "Öffentlichkeit" aber nochmals gesondert zu betrachten wäre.


Ansonsten: Leute kommt runter, die Ansprüche und Erwartungen ans Leben unterscheiden sich zwischen den Jahrgängen, niemand weiß, wieso der TE in späteren Lebensjahren nochmals mit so jungen Menschen beruflich zusammentrifft und es steht uns nicht zu darüber zu urteilen. Ja, die Formulierungen im Eingangsthread sind spitz, aber das Anliegen an sich, hier eine Einschätzung zu bekommen und nicht Spott, Häme oder Anschuldigungen steht trotzdem im Vordergrund.
Kieskutscher
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von Kieskutscher »

Ist doch soweit Ok, aber sich jetzt auf Corona beziehen? Nochmal können alle feiern und tun was sie wollen. Aber man lässt doch unbeteiligte in Ruhe.
Natürlich würde die Leitung nicht in Kenntnis gesetzt. Noch nicht.
BTMG wird auch noch lustig, weil da die ersten schon meinen es ist ja legal, geht man halt aus der Kaserne raus.

Nur am Rande erwähnt, soviele Leute um die 20 Jahre sind das nicht.
Dazu kommen noch Verwaltungsfachangestellte, die unter 18 sind. Was passiert, wenn da mal einer viel zu tief ins Glas guck und es passiert was?
Spätestens dann kommt man als Person mit hohem Alter in Erklärungsnot, weil man soll ja weggucken oder hören.
Pipapo
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Re: Unkollegialität in Bildungseinrichtung

Beitrag von Pipapo »

Wenn so sooo schlimm ist, hätte ich die Leitung längt in Kenntnis gesetzt. Hier wirst du keine andere Lösung finden.
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