DDU: Bescheinigung Vorsogeaufwand/Lohnsteuerabzugverfahren
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DDU: Bescheinigung Vorsogeaufwand/Lohnsteuerabzugverfahren
Kurze Frage, sendet man dieses Bescheinigung als Ruhestandbeamter weiterhin an die Pensionszahlende Behörde oder ist das nicht nötig, da man ja eine Steuererklärung macht?
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Re: DDU: Bescheinigung Vorsogeaufwand/Lohnsteuerabzugverfahren
Moin Allium!
Eine dortige Vorlage bringt nur etwas, sofern die auf der Bescheinigung ausgewiesenen "Basisaufwendungen"
höher sind als 1.900 € (158,33 € monatlich in den Steuerklassen I, II, IV, V und VI)
bzw höher als 3.000 € (250 € monatlich in der Steuerklasse III)
Welcher Monatsbetrag bereits bei Dir von der bezügezahlenden Stelle berücksichtigt wird, ist z.B. aus Deiner Bezügemitteilung ersichtlich.
So werden z.B. bei mir weiterhin 250 € unter dem Abschnitt "Gesetzliche Abzüge - berücks. Basisbeitrag KV/PV "pauschal ausgewiesen (wie bereits als aktiver).
Eine Zusendung - sofern bereits die o.g. Beträge berücksichtigt wurden - ist entbehrlich.
Unabhängig davon, musst Du jedoch die jeweiligen Beträge in Deiner Steuererklärung angeben.
siehe auch z.B. als Anhalt beigefügten Link des Landes NRW , wo es mE recht plakativ dargestellt wird - insbesondere unter Nr. 1.5 bis 1.10
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sys ... .09.06.pdf
Gruß
Martin
Eine dortige Vorlage bringt nur etwas, sofern die auf der Bescheinigung ausgewiesenen "Basisaufwendungen"
höher sind als 1.900 € (158,33 € monatlich in den Steuerklassen I, II, IV, V und VI)
bzw höher als 3.000 € (250 € monatlich in der Steuerklasse III)
Welcher Monatsbetrag bereits bei Dir von der bezügezahlenden Stelle berücksichtigt wird, ist z.B. aus Deiner Bezügemitteilung ersichtlich.
So werden z.B. bei mir weiterhin 250 € unter dem Abschnitt "Gesetzliche Abzüge - berücks. Basisbeitrag KV/PV "pauschal ausgewiesen (wie bereits als aktiver).
Eine Zusendung - sofern bereits die o.g. Beträge berücksichtigt wurden - ist entbehrlich.
Unabhängig davon, musst Du jedoch die jeweiligen Beträge in Deiner Steuererklärung angeben.
siehe auch z.B. als Anhalt beigefügten Link des Landes NRW , wo es mE recht plakativ dargestellt wird - insbesondere unter Nr. 1.5 bis 1.10
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sys ... .09.06.pdf
Gruß
Martin