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Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Resturlaub?

Verfasst: 21. Mär 2024, 11:04
von ssoul33
Hallo liebes Forum,
ich bin seit 2018 Beamter auf Lebenszeit in Bayern und habe nun vor meine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen. Ich will die Entlassung zum 01.05.2024 datieren.

Kann mir hier jemand sagen, was mit meinem Urlaubsanspruch passiert? Habe dazu leider nichts passendes, speziell für Beamte, gefunden.

Vielen lieben Dank.

Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Resturlaub?

Verfasst: 21. Mär 2024, 16:07
von Mainstream1
Der muss vorher genommen werden. Eine Auszahlung erfolgt nicht, da du ja selbst die Entscheidung getroffen hat und man dann vorher den Urlaub einplanen muss. Vom laufen Jahr jeweils 1/12 pro Monat im Dienst. Nachkommastellen werden m. E. immer auf volle Tage aufgerundet. Kann die Personalstelle aber berechnen. Urlaubstest aus dem Vorjahr muss auch genommen werden.

Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Resturlaub?

Verfasst: 22. Mär 2024, 18:40
von tiefenseer
schau mal hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/burl ... 30954.html

vielleicht hilft das...

Re: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Resturlaub?

Verfasst: 24. Mär 2024, 21:37
von connigra
Meine Tochter hat 2014 ihr Beamtenverhältnis ziemlich unüberlegt aufgegeben. Bei ihr wurde dann das Gehalt um die Urlaubstage verlängert. Heißt wenn du zum 01.05.2024 deine Entlassung datiert hast und dir noch 10 Tage Urlaub zustehen, dann bekommst du 10 Tage länger Gehalt. Außer es hätte sich seit 2014 etwas anderes ergeben - was ich jedoch nicht glauben kann.