Feststellung Befähigung Anderer Bewerber
Verfasst: 17. Mär 2024, 16:39
Hallo zusammen!
Meine Frage dreht sich um eine Verbeamtung als „anderer Bewerber“. Bundesland ist NRW.
Zum Sachverhalt:
Dienststelle beabsichtigt einen tariflich Beschäftigten (TB) zu verbeamten. TB stimmt zu. Abschluss TB: AII.
Vorausgegangen ist das plötzliche Ableben des vormaligen Stelleninhabers (Amtsleiter, verbeamtet, gD). Der TB war vormals bereits Stellvertreter des verstorbenen Beamten. Aufgrund sehr guter Arbeitsleistungen und des dienstlichen Interesses an einer schnellstmöglichen Besetzung wurde der TB ohne Stellenausschreibung durch den Rat zum neuen Amtsleiter bestimmt.
Daraufhin stellt die Dienststelle den Antrag auf Feststellung der Befähigung als anderer Bewerber beim zuständigen LPA. Im Antrag wird dargelegt, dass auf eine Stellenausschreibung verzichtet wurde, um die Stelle sehr zügig zu besetzen. Außerdem wurde auf die ungünstige geografische Lage (Grenzgebiet NL) und dem Fachkräftenangel hingewiesen. Ferner weist der TB überdurchschnittliche Bewertungen vor. Schließlich geht es auch um eine engere Bindung mit dem TB.
Zwischenzeitlich erteilt der LPA eine Absage. Der Antrag ist nicht substanziell begründet, da nicht der Versuch unternommen wurde einen (externen) Beamten für die verwaiste Stelle zu finden (Stichworte: Bestenauslese, Zugang zum öffentlichen Amt).
Sind irgendwem vergleichbare Fälle bekannt?
Gegenwärtig wird erwogen aufgrund der besonderen Situation einen Ausnahmeantrag vor dem Hintergrund der besonderen Umstände zu stellen. Eine nachträgliche Stellenausschreibungen ist ja nicht möglich. Wenn also irgendwer noch eine Idee hat für eine einschlägige Argumentationslinie - sehr gerne!
Viele Grüße!
Meine Frage dreht sich um eine Verbeamtung als „anderer Bewerber“. Bundesland ist NRW.
Zum Sachverhalt:
Dienststelle beabsichtigt einen tariflich Beschäftigten (TB) zu verbeamten. TB stimmt zu. Abschluss TB: AII.
Vorausgegangen ist das plötzliche Ableben des vormaligen Stelleninhabers (Amtsleiter, verbeamtet, gD). Der TB war vormals bereits Stellvertreter des verstorbenen Beamten. Aufgrund sehr guter Arbeitsleistungen und des dienstlichen Interesses an einer schnellstmöglichen Besetzung wurde der TB ohne Stellenausschreibung durch den Rat zum neuen Amtsleiter bestimmt.
Daraufhin stellt die Dienststelle den Antrag auf Feststellung der Befähigung als anderer Bewerber beim zuständigen LPA. Im Antrag wird dargelegt, dass auf eine Stellenausschreibung verzichtet wurde, um die Stelle sehr zügig zu besetzen. Außerdem wurde auf die ungünstige geografische Lage (Grenzgebiet NL) und dem Fachkräftenangel hingewiesen. Ferner weist der TB überdurchschnittliche Bewertungen vor. Schließlich geht es auch um eine engere Bindung mit dem TB.
Zwischenzeitlich erteilt der LPA eine Absage. Der Antrag ist nicht substanziell begründet, da nicht der Versuch unternommen wurde einen (externen) Beamten für die verwaiste Stelle zu finden (Stichworte: Bestenauslese, Zugang zum öffentlichen Amt).
Sind irgendwem vergleichbare Fälle bekannt?
Gegenwärtig wird erwogen aufgrund der besonderen Situation einen Ausnahmeantrag vor dem Hintergrund der besonderen Umstände zu stellen. Eine nachträgliche Stellenausschreibungen ist ja nicht möglich. Wenn also irgendwer noch eine Idee hat für eine einschlägige Argumentationslinie - sehr gerne!
Viele Grüße!