Unterbrechung von Beurlaubung wegen Schwangerschaft abgelehnt?
Verfasst: 17. Mär 2024, 13:47
Hallo,
Ich habe eine Frage zu folgendem Umstand:
Ich bin aktuell ohne Besoldung beurlaubt aufgrund von Familienzeit. Lamdesbeamtin beim Land Rheinland-Pfalz.
Die Beurlaubung dauert noch bis zum November 2025 an.
Jetzt bin ich allerdings schwanger und erwarte mein Kind zu Mitte Juni 2024.
Naturlich möchte ich gerne den gesetzlichen Mutterschutz in Anspruch nehmen und anschließend ins Elterngeld übergehen.
Mein Dienstherr ist informiert, lehnt diesen Antrag aber ab. Als Begründung wird angegeben, dass mir eine Beurlaubung wegen Familienzeit gestattet wurde und diese vorher nicht beendet werden kann. Es sei denn, es liegen Härtegründe vor, die jedoch auf Nachfrage nicht näher benannt wurden.
Logischerweise hat das für mich dann erhebliche finanzielle Nachteile, da der Mutterschutz ja nur direkt vor bzw direkt nach der Geburt möglich ist. Ebenso die anschließende Elternzeit mit Bezug von Elterngeld.
Zudem war mir natürlich nicht bewusst, dass ich während der Beurlaubung erneut schwanger werden würde.
Darüber hinaus besteht auch aufgrund von Risikofaktoren ein Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schwangerschaft. Dass ich dieses nicht in Anspruch nehmen kann, ist mir klar.
Meinen Anspruch auf Mutterschutz möchte ich jedoch gerne in Anspruch nehmen.
Ich soll dies nun in einem erneuten Antrag darlegen, mir wurde jedoch bereits telefonisch mitgeteilt, dass dieser mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden wird.
Ich frage mich nun, ob dieses Vorgehen rechtens ist - meine Recherche dazu hat leider nichts ergeben.
Vielleicht weiß jemand Rat?
Danke und viele Grüße
Ich habe eine Frage zu folgendem Umstand:
Ich bin aktuell ohne Besoldung beurlaubt aufgrund von Familienzeit. Lamdesbeamtin beim Land Rheinland-Pfalz.
Die Beurlaubung dauert noch bis zum November 2025 an.
Jetzt bin ich allerdings schwanger und erwarte mein Kind zu Mitte Juni 2024.
Naturlich möchte ich gerne den gesetzlichen Mutterschutz in Anspruch nehmen und anschließend ins Elterngeld übergehen.
Mein Dienstherr ist informiert, lehnt diesen Antrag aber ab. Als Begründung wird angegeben, dass mir eine Beurlaubung wegen Familienzeit gestattet wurde und diese vorher nicht beendet werden kann. Es sei denn, es liegen Härtegründe vor, die jedoch auf Nachfrage nicht näher benannt wurden.
Logischerweise hat das für mich dann erhebliche finanzielle Nachteile, da der Mutterschutz ja nur direkt vor bzw direkt nach der Geburt möglich ist. Ebenso die anschließende Elternzeit mit Bezug von Elterngeld.
Zudem war mir natürlich nicht bewusst, dass ich während der Beurlaubung erneut schwanger werden würde.
Darüber hinaus besteht auch aufgrund von Risikofaktoren ein Beschäftigungsverbot für die Zeit der Schwangerschaft. Dass ich dieses nicht in Anspruch nehmen kann, ist mir klar.
Meinen Anspruch auf Mutterschutz möchte ich jedoch gerne in Anspruch nehmen.
Ich soll dies nun in einem erneuten Antrag darlegen, mir wurde jedoch bereits telefonisch mitgeteilt, dass dieser mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden wird.
Ich frage mich nun, ob dieses Vorgehen rechtens ist - meine Recherche dazu hat leider nichts ergeben.
Vielleicht weiß jemand Rat?
Danke und viele Grüße