Private Krankenversicherung Standardtarif
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Private Krankenversicherung Standardtarif
Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter ( 56 Jahre) und zu 50 % privat versichert. Jetzt wurde meine Krankenversicherung erhöht. Gleichzeitig hat mir die Krankenversicherung den Standardtarif (ich rede nicht vom Basistarif) angeboten. Dieser kostet nun 150,- € monatlich weniger als mein aktueller Tarif. Die Tarifdetails beider Tarife habe ich bereits verglichen. Danach gibt es beim Standardtarif folgende Leistungsminderungen gegenüber dem aktuellen Tarif:
Selbstbehalt max. 306,- € jährlich bei Arzneimitteln (eher unbeachtlich)
Behandlungen Arzt und Krankenhaus nur 1,8facher Satz (jetzt 2,3)
Behandlungen Zahnarzt nur 2,0facher Satz (jetzt 2,3)
Zahnersatz und Inlays nur 65 % Erstattung (jetzt 100 %)
Das Ganze ist wie gesagt unter der Prämisse zu betrachten, dass die Beihilfe 50 % der Kosten bezahlt (eventuelle Kürzungen der Beihilfe sollen hier mal vernachlässigt werden).
Nun meine Fragen dazu:
Hat jemand als Beamter bereits Erfahrungen mit dem Standardtarif (Standardtarif sollte bei allen privaten Krankenversicherungen gleich sein)?
Kann man die Minderungen der Leistungen verkraften (im Vergleich zu der jährlichen Ersparnis von 1.800,- €)?
Gibt es evtl. grundsätzliche Probleme bei der Erstattung durch die Versicherung, wenn z.B. der Arzt den 2,3fachen Satz berechnet?
Ich bin jedenfalls gerade etwas unsicher.
Dass die Versicherungen vom Standardtarif abraten, ist mir klar.
Vielleicht kann ja jemand helfen, der bereits gewechselt hat.
Vielen Dank schon mal!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter ( 56 Jahre) und zu 50 % privat versichert. Jetzt wurde meine Krankenversicherung erhöht. Gleichzeitig hat mir die Krankenversicherung den Standardtarif (ich rede nicht vom Basistarif) angeboten. Dieser kostet nun 150,- € monatlich weniger als mein aktueller Tarif. Die Tarifdetails beider Tarife habe ich bereits verglichen. Danach gibt es beim Standardtarif folgende Leistungsminderungen gegenüber dem aktuellen Tarif:
Selbstbehalt max. 306,- € jährlich bei Arzneimitteln (eher unbeachtlich)
Behandlungen Arzt und Krankenhaus nur 1,8facher Satz (jetzt 2,3)
Behandlungen Zahnarzt nur 2,0facher Satz (jetzt 2,3)
Zahnersatz und Inlays nur 65 % Erstattung (jetzt 100 %)
Das Ganze ist wie gesagt unter der Prämisse zu betrachten, dass die Beihilfe 50 % der Kosten bezahlt (eventuelle Kürzungen der Beihilfe sollen hier mal vernachlässigt werden).
Nun meine Fragen dazu:
Hat jemand als Beamter bereits Erfahrungen mit dem Standardtarif (Standardtarif sollte bei allen privaten Krankenversicherungen gleich sein)?
Kann man die Minderungen der Leistungen verkraften (im Vergleich zu der jährlichen Ersparnis von 1.800,- €)?
Gibt es evtl. grundsätzliche Probleme bei der Erstattung durch die Versicherung, wenn z.B. der Arzt den 2,3fachen Satz berechnet?
Ich bin jedenfalls gerade etwas unsicher.
Dass die Versicherungen vom Standardtarif abraten, ist mir klar.
Vielleicht kann ja jemand helfen, der bereits gewechselt hat.
Vielen Dank schon mal!
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Hallo,
leider kann ich zu einem Standarttarif nichts sagen.
Wäre es vielleicht sinnvoll, die Rechtmässigkeit der Beitragserhöhung deiner privaten Krankenversicherung erst mal durch die Verbraucherzentrale prüfen zu lassen?
Unter: "https://www.verbraucherzentrale.nrw/gel ... ngen-28241"
erfährst du mehr darüber.
Ich lasse die Beitragerhöhungen meiner privaten Krankenversicherung im Zeitraum der letzten 10 Jahre, zur Zeit durch eine erfahrene RA-Kanzlei prüfen.
leider kann ich zu einem Standarttarif nichts sagen.
Wäre es vielleicht sinnvoll, die Rechtmässigkeit der Beitragserhöhung deiner privaten Krankenversicherung erst mal durch die Verbraucherzentrale prüfen zu lassen?
Unter: "https://www.verbraucherzentrale.nrw/gel ... ngen-28241"
erfährst du mehr darüber.
Ich lasse die Beitragerhöhungen meiner privaten Krankenversicherung im Zeitraum der letzten 10 Jahre, zur Zeit durch eine erfahrene RA-Kanzlei prüfen.
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Wenn du die 150 € nicht hast, bleibt wohl wenig Wahl. Kannst du sie leisten, würde ich angesichts der doch deutlichen Verschlechterung nicht in den Standardtarif wechseln.
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Erfahrungen habe ich keine, jedoch soweit ich es als Laie verstehe, folgendes und alle Aussagen ohne jede Gewähr.
Die Vergütung im Standardtarif erfolgt nach folgenden Höchstsätzen:
1,8-fach (GOÄ) – persönliche ärztliche Leistungen
2,0-fach (GOZ) – persönliche zahnärztliche Leistungen
1,38-fach (GOÄ) – medizinisch-technische Leistungen
1,16-fach (GOÄ) – Laboratoriumsuntersuchungen
Wie man es bereits festgestellt hast besteht hier eine beispielhafte Differenz von 0,5 gegenüber dem Regelsatz von 2,3 für persönliche ärztliche Leistungen. Diese Differenz soll sozusagen wohl die "Zuzahlung/Eigenleistung" darstellen, also den Teil den man selbst zu zahlen hat. Jedoch im Zusammenspiel mit der Beihilfe fällt diese Differenz je nachdem ggf. nochmals geringer aus.
Nehmen wir beispielsweise eine Arztrechnung in Höhe von 100 € zum 2,3 fachen Satz und es besteht ein Beihilfesatz von 50%. Demnach erstattet die Beihilfe den 2,3 fachen Satz wie üblich mit 50 €. Die Private Krankenversicherung im Standardtarif erstattet jedoch hier die verbliebenden 50% zum den 1,8 fachen Satz was dann 39,13 € entspricht. Somit verbleiben von den 100 € Rechnungsbetrag - 70 € - 39,13 € dann 10,87 € welche man "selbst zu tragen hat".
Grundsätzlich gibt es für Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel erstmal keine Erstattung aus dem Standardtarif bis der Selbstbehalt in Höhe von 306 € / Jahr ausgeschöpft worden ist. Für Beamte ist der Selbstbehalt allerdings aufgrund der 50%igen Erstattung natürlich nochmals geringer. Hier beträgt der Selbstbehalt 153 € / Kalenderjahr, die sind relativ je nachdem schnell erreicht.
Das kann man entsprechend skalieren bzw. auf die anderen Sätze anwenden. Bei einem höheren Satz wäre die Differenz natürlich auch höher, so etwa beim 3,5 fachen Satz dann 1,7. Ich hoffe man kann mir soweit bisher folgen.
Zu den einzelnen Punkten, jedoch nicht abschließend, so wie ich es persönlich verstehe:
Arzneimittel werden nur erstattet sowie die Gesetzliche Krankenversicherung hierfür Leistungen vorsieht, jedoch immerhin keine Festbeträge.
Krankenhausbehandlungen haben keinen Erstattungssatz, die allgemeinen Krankenhausleistungen werden in gleicher Höhe von GKV oder PKV erstattet bzw. es geht nach Bundespflegesatzverordnung bzw. Krankenhausentgeltgesetz. Jedoch fallen hier 10 € / Tag Zuzahlung an für bis zu 28 Tagen / Jahr. Wahlleistungen wie Wahlarzt (Chefärzt*in) oder Wahlleistungen (1 oder 2 Bett Zimmer) erstattet der Standardtarif nicht, wenn dann nur höchstens Belegärzte zu den gleichen Standardtarif-Sätzen. Behandlungen in Privatkliniken werden nur erstattet, wenn diese der Bundespflegesatzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen.
Zahnersatz werden zu 65% erstattet, allerdings nur beschränkt auf Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung, Kronen und Brücken in metallischer Ausführung bis zum Zahn 5, Prothesen und Implantate begrenzt auf zwei Stück in den "zahnlosen Unterkiefer" (neben der Beschränkung auf zwei Stück wird also der Oberkiefer nicht mit berücksichtigt/erstattet). Zudem nur bis zu den Höchstbeträgen des "Preis- und Leistungsverzeichnisses" des Standardtarifes. Ob dieser denn auch regelmäßig aktualisiert / angepasst wird, weiß ich nicht, es fehlt ja etwa beispielsweise an einem Verweis auf die Bundesbeihilfesätze oder "Festzuschuss-Katalog der GKV" oder ähnliches.
Heilmittel haben einen Heilmittelverzeichnis mit entsprechenden Höchstsätzen, hier fehlt es mir auch auch an einem Verweis auf die Bundesbeihilfesätze oder die GKV-Höchstsätze. Daher ist hier auch eine fortlaufende Aktualisierung fraglich bzw. zweifelhaft.
Hilfsmittel werden als "geschlossener Katalog / abschließende Aufzählung" geführt, erstattet werden nur für die Standardausführung (!) die "Miet- Wartungs- und Unterweisungskosten" (!) für Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder, Liegeschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). Meinem ersten Eindruck nach wird hier für den "Kauf" von Hilfsmitteln nichts erstattet, nur für die Miete.
Psychotherapie beschränkt auf 25 Sitzungen / Jahr.
Rettungsfahrten / Fahrtkosten sind immer 90%.
Häusliche Behandlungspflege 90% für die ersten 28 Tage / Jahr.
unter anderem, soweit ich es sehe und nicht abschließend:
Keine Rehabilitationsmaßnahmen
Keine Anschlussheilbehandlungen
Keine (Vorsorge-) Kuren
Keine Pallativmedizin
Kein Hospitz
Keine Schutzimpfungen.
Ob man bei Schutzimpfungen den Impfstoff unter "Arzneimittel" verbuchen könnte entzieht sich meiner Kenntnis, im Standardtarif werden nur halt eben Schutzimpfungen nicht erwähnt/aufgeführt.
Zudem darf man im Standardtarif keine Zusatzversicherungen abschließen, egal ob beim gleichen oder einem anderen Versicherungsunternehmen. Ausgenommen sind hier wohl die Auslandsreise-Krankenversicherung und das Krankentagegeld, letzteres ist ohnehin für Beamte obsolet.
Ich kann nur empfehlen die Bedingungen zum Standardtarif selbst in aller Ruhe und Komplett durchzulesen. Zum Vergleich hier die Bedingungen des Basistarifs, der ja eher analog GKV ausgestaltet ist.
Bevor man aber ernstlich erwägt in den Standardtarif zu wechseln, sollte man zuerst die anderen Optionen in Betracht ziehen.
So etwa den Anspruch auf Tarifangebote nach § 204 Abs. 1 VVG zu einem internen Tarifwechsel, demnach muss der Versicherer "auf Verlangen" Wechselangebote für andere vergleichbare Tarife jeweils in der geschlossenen BiSex-Welt UND in der UniSex-Welt vorlegen. Diesen Anspruch auf Tarifwechsel kann man übriges jederzeit so oft wie man
mag ziehen.
Im übrigen in der BiSex Welt mWn auch in Tarife die bereits geschlossen sind, ggf. explitzt danach fragen. Ein Wechsel in die Unisex Welt hat natürlich den "Verlust" des Standardtarifes zur Folge, da steht dann nur der Basistarif offen. Jedoch kann ein Tarifwechsel, egal ob dieser in der Bisex Welt oder der Unisex Welt erfolgt gegebenenfalls schon einen besseren Beitrag bieten - ohne jetzt grundsätzlich auf die Versicherungsleistungen des Normalstarifes zu wechseln.
Die andere (zusätzliche) Option ist gegebenenfalls Prüfen einer möglichen Streichung oder bzw. Ruhelegung (Anwartschaft) der Wahlleistungen für das Krankenhaus (1 oder 2 Bett-Zimmer und/oder Chefarzt) sowie des Beihilfeergänzungstarifes, sofern die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifes eher "mau" sind bzw. man eher darauf „verzichten“ kann.
Beide Optionen wären mEn jedenfalls generell erstmal einem Wechsel in den Standard-/Basistarif vorzuziehen.
Dahin kann man immer noch wechseln, wenn es sein muss. Im übrigen kann man auch vom Standardtarif in den Basistarif wechseln, wenns doch nicht passt - gut zu wissen. Jedoch Achtung, im Basistarif ist es nochmals anderes und die Erstattungssätze nochmals geringer.
Wie erwähnt keine Gewähr, aber so verstehe oder schätze ich das persönlich ein.
Die Vergütung im Standardtarif erfolgt nach folgenden Höchstsätzen:
1,8-fach (GOÄ) – persönliche ärztliche Leistungen
2,0-fach (GOZ) – persönliche zahnärztliche Leistungen
1,38-fach (GOÄ) – medizinisch-technische Leistungen
1,16-fach (GOÄ) – Laboratoriumsuntersuchungen
Wie man es bereits festgestellt hast besteht hier eine beispielhafte Differenz von 0,5 gegenüber dem Regelsatz von 2,3 für persönliche ärztliche Leistungen. Diese Differenz soll sozusagen wohl die "Zuzahlung/Eigenleistung" darstellen, also den Teil den man selbst zu zahlen hat. Jedoch im Zusammenspiel mit der Beihilfe fällt diese Differenz je nachdem ggf. nochmals geringer aus.
Nehmen wir beispielsweise eine Arztrechnung in Höhe von 100 € zum 2,3 fachen Satz und es besteht ein Beihilfesatz von 50%. Demnach erstattet die Beihilfe den 2,3 fachen Satz wie üblich mit 50 €. Die Private Krankenversicherung im Standardtarif erstattet jedoch hier die verbliebenden 50% zum den 1,8 fachen Satz was dann 39,13 € entspricht. Somit verbleiben von den 100 € Rechnungsbetrag - 70 € - 39,13 € dann 10,87 € welche man "selbst zu tragen hat".
Grundsätzlich gibt es für Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel erstmal keine Erstattung aus dem Standardtarif bis der Selbstbehalt in Höhe von 306 € / Jahr ausgeschöpft worden ist. Für Beamte ist der Selbstbehalt allerdings aufgrund der 50%igen Erstattung natürlich nochmals geringer. Hier beträgt der Selbstbehalt 153 € / Kalenderjahr, die sind relativ je nachdem schnell erreicht.
Das kann man entsprechend skalieren bzw. auf die anderen Sätze anwenden. Bei einem höheren Satz wäre die Differenz natürlich auch höher, so etwa beim 3,5 fachen Satz dann 1,7. Ich hoffe man kann mir soweit bisher folgen.
Zu den einzelnen Punkten, jedoch nicht abschließend, so wie ich es persönlich verstehe:
Arzneimittel werden nur erstattet sowie die Gesetzliche Krankenversicherung hierfür Leistungen vorsieht, jedoch immerhin keine Festbeträge.
Krankenhausbehandlungen haben keinen Erstattungssatz, die allgemeinen Krankenhausleistungen werden in gleicher Höhe von GKV oder PKV erstattet bzw. es geht nach Bundespflegesatzverordnung bzw. Krankenhausentgeltgesetz. Jedoch fallen hier 10 € / Tag Zuzahlung an für bis zu 28 Tagen / Jahr. Wahlleistungen wie Wahlarzt (Chefärzt*in) oder Wahlleistungen (1 oder 2 Bett Zimmer) erstattet der Standardtarif nicht, wenn dann nur höchstens Belegärzte zu den gleichen Standardtarif-Sätzen. Behandlungen in Privatkliniken werden nur erstattet, wenn diese der Bundespflegesatzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen.
Zahnersatz werden zu 65% erstattet, allerdings nur beschränkt auf Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung, Kronen und Brücken in metallischer Ausführung bis zum Zahn 5, Prothesen und Implantate begrenzt auf zwei Stück in den "zahnlosen Unterkiefer" (neben der Beschränkung auf zwei Stück wird also der Oberkiefer nicht mit berücksichtigt/erstattet). Zudem nur bis zu den Höchstbeträgen des "Preis- und Leistungsverzeichnisses" des Standardtarifes. Ob dieser denn auch regelmäßig aktualisiert / angepasst wird, weiß ich nicht, es fehlt ja etwa beispielsweise an einem Verweis auf die Bundesbeihilfesätze oder "Festzuschuss-Katalog der GKV" oder ähnliches.
Heilmittel haben einen Heilmittelverzeichnis mit entsprechenden Höchstsätzen, hier fehlt es mir auch auch an einem Verweis auf die Bundesbeihilfesätze oder die GKV-Höchstsätze. Daher ist hier auch eine fortlaufende Aktualisierung fraglich bzw. zweifelhaft.
Hilfsmittel werden als "geschlossener Katalog / abschließende Aufzählung" geführt, erstattet werden nur für die Standardausführung (!) die "Miet- Wartungs- und Unterweisungskosten" (!) für Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder, Liegeschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). Meinem ersten Eindruck nach wird hier für den "Kauf" von Hilfsmitteln nichts erstattet, nur für die Miete.
Psychotherapie beschränkt auf 25 Sitzungen / Jahr.
Rettungsfahrten / Fahrtkosten sind immer 90%.
Häusliche Behandlungspflege 90% für die ersten 28 Tage / Jahr.
unter anderem, soweit ich es sehe und nicht abschließend:
Keine Rehabilitationsmaßnahmen
Keine Anschlussheilbehandlungen
Keine (Vorsorge-) Kuren
Keine Pallativmedizin
Kein Hospitz
Keine Schutzimpfungen.
Ob man bei Schutzimpfungen den Impfstoff unter "Arzneimittel" verbuchen könnte entzieht sich meiner Kenntnis, im Standardtarif werden nur halt eben Schutzimpfungen nicht erwähnt/aufgeführt.
Zudem darf man im Standardtarif keine Zusatzversicherungen abschließen, egal ob beim gleichen oder einem anderen Versicherungsunternehmen. Ausgenommen sind hier wohl die Auslandsreise-Krankenversicherung und das Krankentagegeld, letzteres ist ohnehin für Beamte obsolet.
Ich kann nur empfehlen die Bedingungen zum Standardtarif selbst in aller Ruhe und Komplett durchzulesen. Zum Vergleich hier die Bedingungen des Basistarifs, der ja eher analog GKV ausgestaltet ist.
Bevor man aber ernstlich erwägt in den Standardtarif zu wechseln, sollte man zuerst die anderen Optionen in Betracht ziehen.
So etwa den Anspruch auf Tarifangebote nach § 204 Abs. 1 VVG zu einem internen Tarifwechsel, demnach muss der Versicherer "auf Verlangen" Wechselangebote für andere vergleichbare Tarife jeweils in der geschlossenen BiSex-Welt UND in der UniSex-Welt vorlegen. Diesen Anspruch auf Tarifwechsel kann man übriges jederzeit so oft wie man
mag ziehen.
Im übrigen in der BiSex Welt mWn auch in Tarife die bereits geschlossen sind, ggf. explitzt danach fragen. Ein Wechsel in die Unisex Welt hat natürlich den "Verlust" des Standardtarifes zur Folge, da steht dann nur der Basistarif offen. Jedoch kann ein Tarifwechsel, egal ob dieser in der Bisex Welt oder der Unisex Welt erfolgt gegebenenfalls schon einen besseren Beitrag bieten - ohne jetzt grundsätzlich auf die Versicherungsleistungen des Normalstarifes zu wechseln.
Die andere (zusätzliche) Option ist gegebenenfalls Prüfen einer möglichen Streichung oder bzw. Ruhelegung (Anwartschaft) der Wahlleistungen für das Krankenhaus (1 oder 2 Bett-Zimmer und/oder Chefarzt) sowie des Beihilfeergänzungstarifes, sofern die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifes eher "mau" sind bzw. man eher darauf „verzichten“ kann.
Beide Optionen wären mEn jedenfalls generell erstmal einem Wechsel in den Standard-/Basistarif vorzuziehen.
Dahin kann man immer noch wechseln, wenn es sein muss. Im übrigen kann man auch vom Standardtarif in den Basistarif wechseln, wenns doch nicht passt - gut zu wissen. Jedoch Achtung, im Basistarif ist es nochmals anderes und die Erstattungssätze nochmals geringer.
Wie erwähnt keine Gewähr, aber so verstehe oder schätze ich das persönlich ein.
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Recht vielen Dank erst einmal für die detaillierte Darstellung!
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Da ich meinen Beitrag nicht mehr editieren kann, bei der abschließenden/geschlossenen Auflistung für die Hilfsmittel im Standardtarif werden noch zudem drei nachfolgende Hilfsmittel erstattet jedoch zu jeweils maximalen Rechnungshöchstbeträgen:
Brillengläser werden ab dem 18 Lebensjahr nur erstattet wenn eine "schwere Sehbeeinträchtigung" vorliegt.
Bei einer 50% Absicherung bedeutet das natürlich, dass nur höchstens 50% der obigen Summen erstattet werden. Am Beispiel von Hörgeräten wären es etwa bei 1.500 € pro Hörgerät dann 750 € von der Beihilfe und 425 € aus dem Standardtarif. Somit verbleibt ein Restbetrag von 325 € die man selbst zahlt.
- Brillengläser in Höhe der Festbeträge der GKV
- Krankenfahrstühle höchstens 767 EUR
- Hörgeräte alle 3 Kalenderjahre höchstens 850 EUR
Brillengläser werden ab dem 18 Lebensjahr nur erstattet wenn eine "schwere Sehbeeinträchtigung" vorliegt.
Bei einer 50% Absicherung bedeutet das natürlich, dass nur höchstens 50% der obigen Summen erstattet werden. Am Beispiel von Hörgeräten wären es etwa bei 1.500 € pro Hörgerät dann 750 € von der Beihilfe und 425 € aus dem Standardtarif. Somit verbleibt ein Restbetrag von 325 € die man selbst zahlt.
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Moin
ganz herzlichen Dank für deinen Beitrag. Er hilft mir ungemein den richtigen Schritt zu machen und zwar zu wechseln, in den Standardtarif.
Ich bin wegen Dienstunfähigkeit in Frühpension und durch Scheidung und Versorgungsausgleich liegt mein netto Einkommen bei 1603,- Euro. Da ich mich "nur" zu 30% privatversichern muss und der derzeitige Beitrag von 207,- Euro auf 263,- Euro ab 2025 monatlich inklusive Pflegeversicherung, fällt es mir leicht , die richte Entscheidung zu treffen. In Zukunft werde ich 175,- Euro monatlich für alles bezahlen.
Es fällt zwar jährlich weg/ oder ändert sich : Vorsorgeuntersuchung Kardiologe ( Herzinfarkt)
Krebsvorsorgeuntersuchung Urologe
Zahnreinigung 70,- Euro nun mit Zuzahlung
Brillengläser
Medikamenteneigenanteil 309,- Euro Jährlich.
Da das Land zu 70 % die Kosten übernimmt wird es wohl richtig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsgeheul
ganz herzlichen Dank für deinen Beitrag. Er hilft mir ungemein den richtigen Schritt zu machen und zwar zu wechseln, in den Standardtarif.
Ich bin wegen Dienstunfähigkeit in Frühpension und durch Scheidung und Versorgungsausgleich liegt mein netto Einkommen bei 1603,- Euro. Da ich mich "nur" zu 30% privatversichern muss und der derzeitige Beitrag von 207,- Euro auf 263,- Euro ab 2025 monatlich inklusive Pflegeversicherung, fällt es mir leicht , die richte Entscheidung zu treffen. In Zukunft werde ich 175,- Euro monatlich für alles bezahlen.
Es fällt zwar jährlich weg/ oder ändert sich : Vorsorgeuntersuchung Kardiologe ( Herzinfarkt)
Krebsvorsorgeuntersuchung Urologe
Zahnreinigung 70,- Euro nun mit Zuzahlung
Brillengläser
Medikamenteneigenanteil 309,- Euro Jährlich.
Da das Land zu 70 % die Kosten übernimmt wird es wohl richtig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsgeheul
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Und hast du dir auch schon mal die Frage gestellt, ob dich ein Arzt zu diesen Bedingungen als Privatpatient, sprich Selbstzahler, behandelt? Oder zahlst du bei jeder Arztrrechnung den Unterschied z. 2,3 fachen Satz aus eigener Tasche? Halleluja, ich wäre da vorsichtig! Vielleicht findest du ja einen Arzt, der zum 2,3 fachen Satz abrechnet und du dann nur das dem Arzt bezahlst, dass du tatsächlich von Kassse und Beihilfe erstattet bekommst.
Bei der Post Beamtenkrankenkasse bekommen wir z. B. einen ermäßigten Beitrag wenn wir unterhalb der Mindespension verdienen. Gubt es das bei deiner Kasse nicht?
Bei der Post Beamtenkrankenkasse bekommen wir z. B. einen ermäßigten Beitrag wenn wir unterhalb der Mindespension verdienen. Gubt es das bei deiner Kasse nicht?
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Vielen Dank, das werde ich morgen mal abklären! Mfg
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Man kann es mit dem Arzt immer absprechen, das läuft unter "freie Vertragsgestaltung". Das bedeutet auch, dass der Arzt das auch ablehnen kann und somit man die Differenz zum veranschlagten Satz selbst zahlen muss, wie ich es in meinem Beitrag beispielhaft ohne Gewähr dargestellt hatte. Dieser Unterschied sollte durch die Beihilfe, die den Rechnungsfaktor ja regulär bis 2,3-fach und mit Begründung bis 3,5-fach erstattet, geringer ausfallen. Die Behandlung wird in jedem Falle ohnehin als Privatpatient/Selbstzahler durchgeführt wie bisher auch, da wird es jetzt keinen Unterschied geben.
Ob das eine "gute Idee" ist müssen Sie für sich selbst entschieden. Ich persönlich hätte das eher nur als aller letzte Maßnahme gezogen und vorher eher andere Schritte versucht, wie beispielsweise interne Tarifwechselangebote nach § 204 VVG eingeholt oder beispielsweise die Wahlleistungen aus dem Versicherungsschutzpaket oder ggf. einen Ergänzungstarif rausgenommen. Man kann es auch so sehen, dass die Differenz hier etwa in Höhe von 56 Euro als Ausgabe für die "Zusatzversicherungen" (sofern vorhanden) zu sehen wären. Aber man muss das ja auch auf die jeweilige individuelle Situation abstellen und daher kann man das schlecht pauschal beantworten.
Falls doch bereits der Wechsel durchgeführt wurde, die Vorsorgeuntersuchungen kann man ja weiterhin durchführen, sofern diese zu den "gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen" zählen und zwar nach den gesetzlich vorgesehenen Programmen mit ihren Intervallen / Voraussetzungen oder man zahlt eben diese selbst. Vorsorge sollte man grundsätzlich nie vernachlässigen.
Ob das eine "gute Idee" ist müssen Sie für sich selbst entschieden. Ich persönlich hätte das eher nur als aller letzte Maßnahme gezogen und vorher eher andere Schritte versucht, wie beispielsweise interne Tarifwechselangebote nach § 204 VVG eingeholt oder beispielsweise die Wahlleistungen aus dem Versicherungsschutzpaket oder ggf. einen Ergänzungstarif rausgenommen. Man kann es auch so sehen, dass die Differenz hier etwa in Höhe von 56 Euro als Ausgabe für die "Zusatzversicherungen" (sofern vorhanden) zu sehen wären. Aber man muss das ja auch auf die jeweilige individuelle Situation abstellen und daher kann man das schlecht pauschal beantworten.
Falls doch bereits der Wechsel durchgeführt wurde, die Vorsorgeuntersuchungen kann man ja weiterhin durchführen, sofern diese zu den "gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen" zählen und zwar nach den gesetzlich vorgesehenen Programmen mit ihren Intervallen / Voraussetzungen oder man zahlt eben diese selbst. Vorsorge sollte man grundsätzlich nie vernachlässigen.
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Moin Saxum
Danke für Ihren Beitrag. Ich habe vor Jahren schon Wahlleistungen raus nehmen lassen, auch Chefarztbehandlung. Es wird geprüft von der Debeka, was sie mir anbieten können.
Mfg
Danke für Ihren Beitrag. Ich habe vor Jahren schon Wahlleistungen raus nehmen lassen, auch Chefarztbehandlung. Es wird geprüft von der Debeka, was sie mir anbieten können.
Mfg
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Hallo
Die Debeka hat sich gemeldet, nachdem ich telefonisch nachgefragt habe, ob der Wechsel in Standardtarif in Arbeit ist. Bei dem Gespräch nannte der Mitarbeiter mir die Zahl von 129,- Euro monatlichem Beitrag. Auf meine Frage plus Pflegeversicherung meinte er , nein inklusive Pflege. So habe ich dann auf die Police gewartet.
Gestern bekam ich Post, mit einem Fragebogen, da ein Wechsel in den Standardtarif nur altersbedingt frühestens ab dem 55. Lebensjahr möglich sei ( Gott sei Dank bin ich 58 Jahre alt),einer Aufforderung eine Erklärung abzugeben, dass mein jährliches Einkommen unter 62.000 Euro liegt (Einkommensteuerbescheid als Nachweis beifügen) und ich nochmals eine Erklärung abgeben müsse, das ich den Wechsel in den Standardtarif möchte. Das soll einer verstehen oder was meint ihr?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsgeheul
Die Debeka hat sich gemeldet, nachdem ich telefonisch nachgefragt habe, ob der Wechsel in Standardtarif in Arbeit ist. Bei dem Gespräch nannte der Mitarbeiter mir die Zahl von 129,- Euro monatlichem Beitrag. Auf meine Frage plus Pflegeversicherung meinte er , nein inklusive Pflege. So habe ich dann auf die Police gewartet.
Gestern bekam ich Post, mit einem Fragebogen, da ein Wechsel in den Standardtarif nur altersbedingt frühestens ab dem 55. Lebensjahr möglich sei ( Gott sei Dank bin ich 58 Jahre alt),einer Aufforderung eine Erklärung abzugeben, dass mein jährliches Einkommen unter 62.000 Euro liegt (Einkommensteuerbescheid als Nachweis beifügen) und ich nochmals eine Erklärung abgeben müsse, das ich den Wechsel in den Standardtarif möchte. Das soll einer verstehen oder was meint ihr?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsgeheul
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Ich kenne das übliche Verfahren für den Wechsel in den Standardtarif nicht, aber vermutlich ist das auch als "Absicherung" zu sehen, da ein Wechsel in den Standardtarif ja in der Regel mit erheblichen Nachteilen verbunden ist - im vergleich zum bisherigen Tarif - Leistungsmäßig und ggf. vielleicht auch Bearbeitungsmäßig (?) und ein Rückwechsel in den bisherigen oder die "normalen Tarife" praktisch nicht mehr gegeben ist bzw. nur eher unverhältnismäßig höher (erneute Gesundheitsprüfung etc.).
Haben denn die andren Tarifvorschläge nach § 204 VVG z.B. von der Bisex-Welt in die Unisex-Welt echt keinen Unterschied gemacht?
Wenn Sie es so durchziehen wollen, können Sie das natürlich auf "eigenes Risiko" tun - Sie kennen ja die damit einhergehenden Nachteile, zumindest soweit man diese als Laie erfassen kann und ich weiß auch nicht was ich hier noch noch ergänzen könnte, außer dass ich persönlich diesen Schritt eher nur in einer tatsächlichen Notsituation durchgezogen hätte und meine Angaben sind natürlich als Laie alle ohne Gewähr. Ein kompetenter und qualifizierter Fachmensch kann hier natürlich letztendlich eventuell mehr oder rechtssicherer dazu sagen als ich.
Haben denn die andren Tarifvorschläge nach § 204 VVG z.B. von der Bisex-Welt in die Unisex-Welt echt keinen Unterschied gemacht?
Wenn Sie es so durchziehen wollen, können Sie das natürlich auf "eigenes Risiko" tun - Sie kennen ja die damit einhergehenden Nachteile, zumindest soweit man diese als Laie erfassen kann und ich weiß auch nicht was ich hier noch noch ergänzen könnte, außer dass ich persönlich diesen Schritt eher nur in einer tatsächlichen Notsituation durchgezogen hätte und meine Angaben sind natürlich als Laie alle ohne Gewähr. Ein kompetenter und qualifizierter Fachmensch kann hier natürlich letztendlich eventuell mehr oder rechtssicherer dazu sagen als ich.
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Die 1800 Euro Ersparnis beim Beitrag rechnen sich nicht. Abgesehen von den 300 Selbstbeteiligung sind die restlichen 1500 weg, wenn du mal ein Implantat brauchst. Oder eine Keramikbrücke und eine Krone langt da auch schon.
Im Falle einer aufwendigen Operation kann da auch noch mehr Geld kaputt gehen.
Allein schon wegen der Unsicherheit, welche eine Absenkung des Tarifs mit sich bringt, würde ich das nicht machen. Das würde meine seelische Gesundheit belasten.
Ich bin in der Mindestversorgung und spielte zeitweise mit dem Gedanken, da etwas einzusparen.
Ich spare das Geld lieber anderswo ein.
Im Falle einer aufwendigen Operation kann da auch noch mehr Geld kaputt gehen.
Allein schon wegen der Unsicherheit, welche eine Absenkung des Tarifs mit sich bringt, würde ich das nicht machen. Das würde meine seelische Gesundheit belasten.
Ich bin in der Mindestversorgung und spielte zeitweise mit dem Gedanken, da etwas einzusparen.
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Hallo,
ich habe bisher auch mit dem Gedanken eines Wechsels gespielt.
Bei meinem Vergleich einschließlich PV zahle ich am 2025 601,05 monatlich für 2 Personen zu 30% bei der Debeka im alten Tarif
Blauäugig habe ich verglichen - immer bezogen auf die 30 % der Leistung:
Standardtarif für uns 232,88 € p.m., Differenz= 368,17 € und das mal 12= 4.418,-- pro Jahr !!!
Ich bin 75, meine Frau 73 Jahre alt. Unsere bisherigen Ausgaben lagen insgesamt i.d. letzten 3 Jahren zwischen rund 8 und 9.000,-- €.
So habe ich mir vorgestellt, die Rechnungsstellung der Ärzte bei der üblichen GOÄ bzw. GOZ so zu belassen und die Differenz zur Erstattung bei der Debeka aus so angespartem Geld locker zu bezahlen. Immer im Hinterkopf die 70 % der Beihilfe als Sicherheit.
Aber: Da will die Debeka nicht mitmachen. Die wollen nicht jede Rechnungsposition einzeln kürzen und verlangen, dass man sich vorher beim Arzt outet und mit ihm den Standardtarif verhandelt. Ich hätte da keine Berührungsängste aber bei meiner Frau sieht das anders aus. Die Ärzte sind immer noch nicht budgetiert und verdienen an einem Privatpatienten im StT folglich mehr als durch ges. Versicherte.
Das ist m.E. wohl auch der Grund, warum dieser Standardtarif so selten gewählt wird.
Ich weiß nicht woher diese Forderung einer separaten Tarifverhandlung mit den Ärzte kommt und werde dem weiter nachzugehen versuchen, ob das rechtlich Bestand hätte.
Wenn jemand da schon mehr weiß, dann bitte gerne hier melden.
Grüße aus dem Norden.
ich habe bisher auch mit dem Gedanken eines Wechsels gespielt.
Bei meinem Vergleich einschließlich PV zahle ich am 2025 601,05 monatlich für 2 Personen zu 30% bei der Debeka im alten Tarif
Blauäugig habe ich verglichen - immer bezogen auf die 30 % der Leistung:
Standardtarif für uns 232,88 € p.m., Differenz= 368,17 € und das mal 12= 4.418,-- pro Jahr !!!
Ich bin 75, meine Frau 73 Jahre alt. Unsere bisherigen Ausgaben lagen insgesamt i.d. letzten 3 Jahren zwischen rund 8 und 9.000,-- €.
So habe ich mir vorgestellt, die Rechnungsstellung der Ärzte bei der üblichen GOÄ bzw. GOZ so zu belassen und die Differenz zur Erstattung bei der Debeka aus so angespartem Geld locker zu bezahlen. Immer im Hinterkopf die 70 % der Beihilfe als Sicherheit.
Aber: Da will die Debeka nicht mitmachen. Die wollen nicht jede Rechnungsposition einzeln kürzen und verlangen, dass man sich vorher beim Arzt outet und mit ihm den Standardtarif verhandelt. Ich hätte da keine Berührungsängste aber bei meiner Frau sieht das anders aus. Die Ärzte sind immer noch nicht budgetiert und verdienen an einem Privatpatienten im StT folglich mehr als durch ges. Versicherte.
Das ist m.E. wohl auch der Grund, warum dieser Standardtarif so selten gewählt wird.
Ich weiß nicht woher diese Forderung einer separaten Tarifverhandlung mit den Ärzte kommt und werde dem weiter nachzugehen versuchen, ob das rechtlich Bestand hätte.
Wenn jemand da schon mehr weiß, dann bitte gerne hier melden.
Grüße aus dem Norden.