Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Beamter ( 56 Jahre) und zu 50 % privat versichert. Jetzt wurde meine Krankenversicherung erhöht. Gleichzeitig hat mir die Krankenversicherung den Standardtarif (ich rede nicht vom Basistarif) angeboten. Dieser kostet nun 150,- € monatlich weniger als mein aktueller Tarif. Die Tarifdetails beider Tarife habe ich bereits verglichen. Danach gibt es beim Standardtarif folgende Leistungsminderungen gegenüber dem aktuellen Tarif:
Selbstbehalt max. 306,- € jährlich bei Arzneimitteln (eher unbeachtlich)
Behandlungen Arzt und Krankenhaus nur 1,8facher Satz (jetzt 2,3)
Behandlungen Zahnarzt nur 2,0facher Satz (jetzt 2,3)
Zahnersatz und Inlays nur 65 % Erstattung (jetzt 100 %)
Das Ganze ist wie gesagt unter der Prämisse zu betrachten, dass die Beihilfe 50 % der Kosten bezahlt (eventuelle Kürzungen der Beihilfe sollen hier mal vernachlässigt werden).
Nun meine Fragen dazu:
Hat jemand als Beamter bereits Erfahrungen mit dem Standardtarif (Standardtarif sollte bei allen privaten Krankenversicherungen gleich sein)?
Kann man die Minderungen der Leistungen verkraften (im Vergleich zu der jährlichen Ersparnis von 1.800,- €)?
Gibt es evtl. grundsätzliche Probleme bei der Erstattung durch die Versicherung, wenn z.B. der Arzt den 2,3fachen Satz berechnet?
Ich bin jedenfalls gerade etwas unsicher.
Dass die Versicherungen vom Standardtarif abraten, ist mir klar.
Vielleicht kann ja jemand helfen, der bereits gewechselt hat.
Vielen Dank schon mal!
Private Krankenversicherung Standardtarif
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Hallo,
leider kann ich zu einem Standarttarif nichts sagen.
Wäre es vielleicht sinnvoll, die Rechtmässigkeit der Beitragserhöhung deiner privaten Krankenversicherung erst mal durch die Verbraucherzentrale prüfen zu lassen?
Unter: "https://www.verbraucherzentrale.nrw/gel ... ngen-28241"
erfährst du mehr darüber.
Ich lasse die Beitragerhöhungen meiner privaten Krankenversicherung im Zeitraum der letzten 10 Jahre, zur Zeit durch eine erfahrene RA-Kanzlei prüfen.
leider kann ich zu einem Standarttarif nichts sagen.
Wäre es vielleicht sinnvoll, die Rechtmässigkeit der Beitragserhöhung deiner privaten Krankenversicherung erst mal durch die Verbraucherzentrale prüfen zu lassen?
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Wenn du die 150 € nicht hast, bleibt wohl wenig Wahl. Kannst du sie leisten, würde ich angesichts der doch deutlichen Verschlechterung nicht in den Standardtarif wechseln.
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Erfahrungen habe ich keine, jedoch soweit ich es als Laie verstehe, folgendes und alle Aussagen ohne jede Gewähr.
Die Vergütung im Standardtarif erfolgt nach folgenden Höchstsätzen:
1,8-fach (GOÄ) – persönliche ärztliche Leistungen
2,0-fach (GOZ) – persönliche zahnärztliche Leistungen
1,38-fach (GOÄ) – medizinisch-technische Leistungen
1,16-fach (GOÄ) – Laboratoriumsuntersuchungen
Wie man es bereits festgestellt hast besteht hier eine beispielhafte Differenz von 0,5 gegenüber dem Regelsatz von 2,3 für persönliche ärztliche Leistungen. Diese Differenz soll sozusagen wohl die "Zuzahlung/Eigenleistung" darstellen, also den Teil den man selbst zu zahlen hat. Jedoch im Zusammenspiel mit der Beihilfe fällt diese Differenz je nachdem ggf. nochmals geringer aus.
Nehmen wir beispielsweise eine Arztrechnung in Höhe von 100 € zum 2,3 fachen Satz und es besteht ein Beihilfesatz von 50%. Demnach erstattet die Beihilfe den 2,3 fachen Satz wie üblich mit 50 €. Die Private Krankenversicherung im Standardtarif erstattet jedoch hier die verbliebenden 50% zum den 1,8 fachen Satz was dann 39,13 € entspricht. Somit verbleiben von den 100 € Rechnungsbetrag - 70 € - 39,13 € dann 10,87 € welche man "selbst zu tragen hat".
Grundsätzlich gibt es für Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel erstmal keine Erstattung aus dem Standardtarif bis der Selbstbehalt in Höhe von 306 € / Jahr ausgeschöpft worden ist. Für Beamte ist der Selbstbehalt allerdings aufgrund der 50%igen Erstattung natürlich nochmals geringer. Hier beträgt der Selbstbehalt 153 € / Kalenderjahr, die sind relativ je nachdem schnell erreicht.
Das kann man entsprechend skalieren bzw. auf die anderen Sätze anwenden. Bei einem höheren Satz wäre die Differenz natürlich auch höher, so etwa beim 3,5 fachen Satz dann 1,7. Ich hoffe man kann mir soweit bisher folgen.
Zu den einzelnen Punkten, jedoch nicht abschließend, so wie ich es persönlich verstehe:
Arzneimittel werden nur erstattet sowie die Gesetzliche Krankenversicherung hierfür Leistungen vorsieht, jedoch immerhin keine Festbeträge.
Krankenhausbehandlungen haben keinen Erstattungssatz, die allgemeinen Krankenhausleistungen werden in gleicher Höhe von GKV oder PKV erstattet bzw. es geht nach Bundespflegesatzverordnung bzw. Krankenhausentgeltgesetz. Jedoch fallen hier 10 € / Tag Zuzahlung an für bis zu 28 Tagen / Jahr. Wahlleistungen wie Wahlarzt (Chefärzt*in) oder Wahlleistungen (1 oder 2 Bett Zimmer) erstattet der Standardtarif nicht, wenn dann nur höchstens Belegärzte zu den gleichen Standardtarif-Sätzen. Behandlungen in Privatkliniken werden nur erstattet, wenn diese der Bundespflegesatzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen.
Zahnersatz werden zu 65% erstattet, allerdings nur beschränkt auf Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung, Kronen und Brücken in metallischer Ausführung bis zum Zahn 5, Prothesen und Implantate begrenzt auf zwei Stück in den "zahnlosen Unterkiefer" (neben der Beschränkung auf zwei Stück wird also der Oberkiefer nicht mit berücksichtigt/erstattet). Zudem nur bis zu den Höchstbeträgen des "Preis- und Leistungsverzeichnisses" des Standardtarifes. Ob dieser denn auch regelmäßig aktualisiert / angepasst wird, weiß ich nicht, es fehlt ja etwa beispielsweise an einem Verweis auf die Bundesbeihilfesätze oder "Festzuschuss-Katalog der GKV" oder ähnliches.
Heilmittel haben einen Heilmittelverzeichnis mit entsprechenden Höchstsätzen, hier fehlt es mir auch auch an einem Verweis auf die Bundesbeihilfesätze oder die GKV-Höchstsätze. Daher ist hier auch eine fortlaufende Aktualisierung fraglich bzw. zweifelhaft.
Hilfsmittel werden als "geschlossener Katalog / abschließende Aufzählung" geführt, erstattet werden nur für die Standardausführung (!) die "Miet- Wartungs- und Unterweisungskosten" (!) für Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder, Liegeschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). Meinem ersten Eindruck nach wird hier für den "Kauf" von Hilfsmitteln nichts erstattet, nur für die Miete.
Psychotherapie beschränkt auf 25 Sitzungen / Jahr.
Rettungsfahrten / Fahrtkosten sind immer 90%.
Häusliche Behandlungspflege 90% für die ersten 28 Tage / Jahr.
unter anderem, soweit ich es sehe und nicht abschließend:
Keine Rehabilitationsmaßnahmen
Keine Anschlussheilbehandlungen
Keine (Vorsorge-) Kuren
Keine Pallativmedizin
Kein Hospitz
Keine Schutzimpfungen.
Ob man bei Schutzimpfungen den Impfstoff unter "Arzneimittel" verbuchen könnte entzieht sich meiner Kenntnis, im Standardtarif werden nur halt eben Schutzimpfungen nicht erwähnt/aufgeführt.
Zudem darf man im Standardtarif keine Zusatzversicherungen abschließen, egal ob beim gleichen oder einem anderen Versicherungsunternehmen. Ausgenommen sind hier wohl die Auslandsreise-Krankenversicherung und das Krankentagegeld, letzteres ist ohnehin für Beamte obsolet.
Ich kann nur empfehlen die Bedingungen zum Standardtarif selbst in aller Ruhe und Komplett durchzulesen. Zum Vergleich hier die Bedingungen des Basistarifs, der ja eher analog GKV ausgestaltet ist.
Bevor man aber ernstlich erwägt in den Standardtarif zu wechseln, sollte man zuerst die anderen Optionen in Betracht ziehen.
So etwa den Anspruch auf Tarifangebote nach § 204 Abs. 1 VVG zu einem internen Tarifwechsel, demnach muss der Versicherer "auf Verlangen" Wechselangebote für andere vergleichbare Tarife jeweils in der geschlossenen BiSex-Welt UND in der UniSex-Welt vorlegen. Diesen Anspruch auf Tarifwechsel kann man übriges jederzeit so oft wie man
mag ziehen.
Im übrigen in der BiSex Welt mWn auch in Tarife die bereits geschlossen sind, ggf. explitzt danach fragen. Ein Wechsel in die Unisex Welt hat natürlich den "Verlust" des Standardtarifes zur Folge, da steht dann nur der Basistarif offen. Jedoch kann ein Tarifwechsel, egal ob dieser in der Bisex Welt oder der Unisex Welt erfolgt gegebenenfalls schon einen besseren Beitrag bieten - ohne jetzt grundsätzlich auf die Versicherungsleistungen des Normalstarifes zu wechseln.
Die andere (zusätzliche) Option ist gegebenenfalls Prüfen einer möglichen Streichung oder bzw. Ruhelegung (Anwartschaft) der Wahlleistungen für das Krankenhaus (1 oder 2 Bett-Zimmer und/oder Chefarzt) sowie des Beihilfeergänzungstarifes, sofern die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifes eher "mau" sind bzw. man eher darauf „verzichten“ kann.
Beide Optionen wären mEn jedenfalls generell erstmal einem Wechsel in den Standard-/Basistarif vorzuziehen.
Dahin kann man immer noch wechseln, wenn es sein muss. Im übrigen kann man auch vom Standardtarif in den Basistarif wechseln, wenns doch nicht passt - gut zu wissen. Jedoch Achtung, im Basistarif ist es nochmals anderes und die Erstattungssätze nochmals geringer.
Wie erwähnt keine Gewähr, aber so verstehe oder schätze ich das persönlich ein.
Die Vergütung im Standardtarif erfolgt nach folgenden Höchstsätzen:
1,8-fach (GOÄ) – persönliche ärztliche Leistungen
2,0-fach (GOZ) – persönliche zahnärztliche Leistungen
1,38-fach (GOÄ) – medizinisch-technische Leistungen
1,16-fach (GOÄ) – Laboratoriumsuntersuchungen
Wie man es bereits festgestellt hast besteht hier eine beispielhafte Differenz von 0,5 gegenüber dem Regelsatz von 2,3 für persönliche ärztliche Leistungen. Diese Differenz soll sozusagen wohl die "Zuzahlung/Eigenleistung" darstellen, also den Teil den man selbst zu zahlen hat. Jedoch im Zusammenspiel mit der Beihilfe fällt diese Differenz je nachdem ggf. nochmals geringer aus.
Nehmen wir beispielsweise eine Arztrechnung in Höhe von 100 € zum 2,3 fachen Satz und es besteht ein Beihilfesatz von 50%. Demnach erstattet die Beihilfe den 2,3 fachen Satz wie üblich mit 50 €. Die Private Krankenversicherung im Standardtarif erstattet jedoch hier die verbliebenden 50% zum den 1,8 fachen Satz was dann 39,13 € entspricht. Somit verbleiben von den 100 € Rechnungsbetrag - 70 € - 39,13 € dann 10,87 € welche man "selbst zu tragen hat".
Grundsätzlich gibt es für Arznei- und Verbandsmittel, Heilmittel, Hilfsmittel erstmal keine Erstattung aus dem Standardtarif bis der Selbstbehalt in Höhe von 306 € / Jahr ausgeschöpft worden ist. Für Beamte ist der Selbstbehalt allerdings aufgrund der 50%igen Erstattung natürlich nochmals geringer. Hier beträgt der Selbstbehalt 153 € / Kalenderjahr, die sind relativ je nachdem schnell erreicht.
Das kann man entsprechend skalieren bzw. auf die anderen Sätze anwenden. Bei einem höheren Satz wäre die Differenz natürlich auch höher, so etwa beim 3,5 fachen Satz dann 1,7. Ich hoffe man kann mir soweit bisher folgen.
Zu den einzelnen Punkten, jedoch nicht abschließend, so wie ich es persönlich verstehe:
Arzneimittel werden nur erstattet sowie die Gesetzliche Krankenversicherung hierfür Leistungen vorsieht, jedoch immerhin keine Festbeträge.
Krankenhausbehandlungen haben keinen Erstattungssatz, die allgemeinen Krankenhausleistungen werden in gleicher Höhe von GKV oder PKV erstattet bzw. es geht nach Bundespflegesatzverordnung bzw. Krankenhausentgeltgesetz. Jedoch fallen hier 10 € / Tag Zuzahlung an für bis zu 28 Tagen / Jahr. Wahlleistungen wie Wahlarzt (Chefärzt*in) oder Wahlleistungen (1 oder 2 Bett Zimmer) erstattet der Standardtarif nicht, wenn dann nur höchstens Belegärzte zu den gleichen Standardtarif-Sätzen. Behandlungen in Privatkliniken werden nur erstattet, wenn diese der Bundespflegesatzverordnung bzw. dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen.
Zahnersatz werden zu 65% erstattet, allerdings nur beschränkt auf Einlagefüllungen in metallischer Ausführung ohne Verblendung, Kronen und Brücken in metallischer Ausführung bis zum Zahn 5, Prothesen und Implantate begrenzt auf zwei Stück in den "zahnlosen Unterkiefer" (neben der Beschränkung auf zwei Stück wird also der Oberkiefer nicht mit berücksichtigt/erstattet). Zudem nur bis zu den Höchstbeträgen des "Preis- und Leistungsverzeichnisses" des Standardtarifes. Ob dieser denn auch regelmäßig aktualisiert / angepasst wird, weiß ich nicht, es fehlt ja etwa beispielsweise an einem Verweis auf die Bundesbeihilfesätze oder "Festzuschuss-Katalog der GKV" oder ähnliches.
Heilmittel haben einen Heilmittelverzeichnis mit entsprechenden Höchstsätzen, hier fehlt es mir auch auch an einem Verweis auf die Bundesbeihilfesätze oder die GKV-Höchstsätze. Daher ist hier auch eine fortlaufende Aktualisierung fraglich bzw. zweifelhaft.
Hilfsmittel werden als "geschlossener Katalog / abschließende Aufzählung" geführt, erstattet werden nur für die Standardausführung (!) die "Miet- Wartungs- und Unterweisungskosten" (!) für Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder, Liegeschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). Meinem ersten Eindruck nach wird hier für den "Kauf" von Hilfsmitteln nichts erstattet, nur für die Miete.
Psychotherapie beschränkt auf 25 Sitzungen / Jahr.
Rettungsfahrten / Fahrtkosten sind immer 90%.
Häusliche Behandlungspflege 90% für die ersten 28 Tage / Jahr.
unter anderem, soweit ich es sehe und nicht abschließend:
Keine Rehabilitationsmaßnahmen
Keine Anschlussheilbehandlungen
Keine (Vorsorge-) Kuren
Keine Pallativmedizin
Kein Hospitz
Keine Schutzimpfungen.
Ob man bei Schutzimpfungen den Impfstoff unter "Arzneimittel" verbuchen könnte entzieht sich meiner Kenntnis, im Standardtarif werden nur halt eben Schutzimpfungen nicht erwähnt/aufgeführt.
Zudem darf man im Standardtarif keine Zusatzversicherungen abschließen, egal ob beim gleichen oder einem anderen Versicherungsunternehmen. Ausgenommen sind hier wohl die Auslandsreise-Krankenversicherung und das Krankentagegeld, letzteres ist ohnehin für Beamte obsolet.
Ich kann nur empfehlen die Bedingungen zum Standardtarif selbst in aller Ruhe und Komplett durchzulesen. Zum Vergleich hier die Bedingungen des Basistarifs, der ja eher analog GKV ausgestaltet ist.
Bevor man aber ernstlich erwägt in den Standardtarif zu wechseln, sollte man zuerst die anderen Optionen in Betracht ziehen.
So etwa den Anspruch auf Tarifangebote nach § 204 Abs. 1 VVG zu einem internen Tarifwechsel, demnach muss der Versicherer "auf Verlangen" Wechselangebote für andere vergleichbare Tarife jeweils in der geschlossenen BiSex-Welt UND in der UniSex-Welt vorlegen. Diesen Anspruch auf Tarifwechsel kann man übriges jederzeit so oft wie man
mag ziehen.
Im übrigen in der BiSex Welt mWn auch in Tarife die bereits geschlossen sind, ggf. explitzt danach fragen. Ein Wechsel in die Unisex Welt hat natürlich den "Verlust" des Standardtarifes zur Folge, da steht dann nur der Basistarif offen. Jedoch kann ein Tarifwechsel, egal ob dieser in der Bisex Welt oder der Unisex Welt erfolgt gegebenenfalls schon einen besseren Beitrag bieten - ohne jetzt grundsätzlich auf die Versicherungsleistungen des Normalstarifes zu wechseln.
Die andere (zusätzliche) Option ist gegebenenfalls Prüfen einer möglichen Streichung oder bzw. Ruhelegung (Anwartschaft) der Wahlleistungen für das Krankenhaus (1 oder 2 Bett-Zimmer und/oder Chefarzt) sowie des Beihilfeergänzungstarifes, sofern die Leistungen des Beihilfeergänzungstarifes eher "mau" sind bzw. man eher darauf „verzichten“ kann.
Beide Optionen wären mEn jedenfalls generell erstmal einem Wechsel in den Standard-/Basistarif vorzuziehen.
Dahin kann man immer noch wechseln, wenn es sein muss. Im übrigen kann man auch vom Standardtarif in den Basistarif wechseln, wenns doch nicht passt - gut zu wissen. Jedoch Achtung, im Basistarif ist es nochmals anderes und die Erstattungssätze nochmals geringer.
Wie erwähnt keine Gewähr, aber so verstehe oder schätze ich das persönlich ein.
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- Registriert: 13.03.2024 18:14
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Recht vielen Dank erst einmal für die detaillierte Darstellung!
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- Beiträge: 75
- Registriert: 25.05.2020 10:27
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Re: Private Krankenversicherung Standardtarif
Da ich meinen Beitrag nicht mehr editieren kann, bei der abschließenden/geschlossenen Auflistung für die Hilfsmittel im Standardtarif werden noch zudem drei nachfolgende Hilfsmittel erstattet jedoch zu jeweils maximalen Rechnungshöchstbeträgen:
Brillengläser werden ab dem 18 Lebensjahr nur erstattet wenn eine "schwere Sehbeeinträchtigung" vorliegt.
Bei einer 50% Absicherung bedeutet das natürlich, dass nur höchstens 50% der obigen Summen erstattet werden. Am Beispiel von Hörgeräten wären es etwa bei 1.500 € pro Hörgerät dann 750 € von der Beihilfe und 425 € aus dem Standardtarif. Somit verbleibt ein Restbetrag von 325 € die man selbst zahlt.
- Brillengläser in Höhe der Festbeträge der GKV
- Krankenfahrstühle höchstens 767 EUR
- Hörgeräte alle 3 Kalenderjahre höchstens 850 EUR
Brillengläser werden ab dem 18 Lebensjahr nur erstattet wenn eine "schwere Sehbeeinträchtigung" vorliegt.
Bei einer 50% Absicherung bedeutet das natürlich, dass nur höchstens 50% der obigen Summen erstattet werden. Am Beispiel von Hörgeräten wären es etwa bei 1.500 € pro Hörgerät dann 750 € von der Beihilfe und 425 € aus dem Standardtarif. Somit verbleibt ein Restbetrag von 325 € die man selbst zahlt.