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Zwei Renten?

Verfasst: 4. Mär 2024, 13:32
von Sonnenlicht70
Ich bin aufgrund Krankheit vor vielen Jahren in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
Vor meiner Verbeamtung und auch augenblicklich bin ich angestellt und zahle ganz normal in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Jährlich bekomme ich Bescheid, was mir ab meinem offiziellen Rentenalter mit 67 Jahren zusteht.
Jetzt meine Frage:
1. Verändern sich eigentlich meine jetzigen Ruhegehalts fähigen Bezüge ab 67 oder bleibt die Auszahlung wie bisher?
2. Erhalte ich eine zweite Zahlung von der gesetzlichen Rentenkasse oder wird das Geld zusammengerechnet bzw. verrechnet?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Re: Zwei Renten?

Verfasst: 4. Mär 2024, 15:35
von zeerookah
Du wirst von der BAnst PT aufgefordert eine Rente zu beantragen wenn Du Dein gesetzliches Rentenalter erreichst.
Die Beantragung kannst Du auch Online machen (schau aber vorher das Du lückenlos Deine ganzen Zeiten nachweisen kannst, das würde ich jetzt schon mit der Rentenversicherung klären)
Die BAnst PT will auch von Dir einen Nachweis das Du Dich um Deine Beantragung kümmerst.
Wenn Du einen Rentenbescheid von der RV erhalten hast sendest Du den an die BAnst PT
Die teilen Dir dann mit ob Sie Dir von Deiner Pension was abziehen oder nicht.
Bedenke wenn es soweit ist das Du die Pension im Voraus bekommst, die Rente aber im Nachhinein.
Beispiel Oktober: Die BAnst PT zahlt am 1.10.24 --- Die RV aber erst am 31.10.24 für den Oktober

Re: Zwei Renten?

Verfasst: 5. Mär 2024, 23:23
von Sonnenlicht70
zeerookah hat geschrieben: 4. Mär 2024, 15:35 Du wirst von der BAnst PT aufgefordert eine Rente zu beantragen wenn Du Dein gesetzliches Rentenalter erreichst.
Die Beantragung kannst Du auch Online machen (schau aber vorher das Du lückenlos Deine ganzen Zeiten nachweisen kannst, das würde ich jetzt schon mit der Rentenversicherung klären)
Die BAnst PT will auch von Dir einen Nachweis das Du Dich um Deine Beantragung kümmerst.
Wenn Du einen Rentenbescheid von der RV erhalten hast sendest Du den an die BAnst PT
Die teilen Dir dann mit ob Sie Dir von Deiner Pension was abziehen oder nicht.
Bedenke wenn es soweit ist das Du die Pension im Voraus bekommst, die Rente aber im Nachhinein.
Beispiel Oktober: Die BAnst PT zahlt am 1.10.24 --- Die RV aber erst am 31.10.24 für den Oktober
Danke für deine schnelle Antwort. Meine Fragen sind noch nicht ganz beantwortet.
Mein Ruhegehaltssatz beträgt nur 40,86.
Verstehe ich das richtig, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung dann dazukommen, da ich den Höchstsatz von 71,5 ja nie erreicht habe?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Re: Zwei Renten?

Verfasst: 6. Mär 2024, 07:36
von zeerookah
Sonnenlicht70 hat geschrieben: 5. Mär 2024, 23:23 Mein Ruhegehaltssatz beträgt nur 40,86.
Verstehe ich das richtig, dass die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung dann dazukommen, da ich den Höchstsatz von 71,5 ja nie erreicht habe?
Dann müsstest Du doch die Mindestversorgung bekommen.
Wie sich das da verhält weiß ich nicht.
Wenn Du Zahlungen von der BAnst PT bekommst mal dort eine Anfrage stellen und/oder warten bis sich hier jemand findet bei dem das schon der Fall ist und was dazu schreibt.

Re: Zwei Renten?

Verfasst: 6. Mär 2024, 11:21
von Herm
Google sagt:
Zusammentreffen von Mindestversorgung und Rente
Erhalten Sie statt Ihres erdienten Ruhegehalts eine Mindestversorgung und beziehen daneben noch eine Rente, kann es zur Kürzung der Mindestversorgung kommen.
Wir hatten hier ja schon solche Fälle..soweit ich weiss klappt das mit "aufstocken" auf 71,75 % nicht bzw nur zum Teil.

Re: Zwei Renten?

Verfasst: 7. Mär 2024, 12:02
von Saxum
Stark vereinfacht zusammengefasst, handelt es sich meinem Verständnis nach bei dieser Regelung zum Zusammentreffen der Rente mit der Mindestversorgung "nur" um die "5 Jahre" die dafür erforderlich wären. So wird es entsprechend der Rente gekürzt, dass man nicht über diesen Betrag der Mindestversorgung darüber hinaus kommt. Weitere erdiente Jahre die über die "5 Jahre" für die Mindestversorgung hinausgehen werden aber dann nicht gekürzt bzw. dazu gerechnet.

Ich verstehe diese Regelung so, dass man nicht dadurch auf die Idee kommen könnte nach "5 Jahren" sich in den Ruhestand zu verabschieden weil Mindestversorgung yay. Es ist also eine Schutzfunktion.