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Information zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Feb 2024, 10:08
von blink182
Moinsen.

ich bin in DDU mit Mindestversorgung und hatte kürzlich das im Betreff genannte Schreiben von der BAnstPT im Briefkasten.

Bei mir geht es bei der Anrechnung vor dem 17. Lebensjahr um ca. sechs Monate, das kann geldtechnisch doch nicht viel ausmachen?

Hat jemand schon praktische Erfahrungen, weil sein Antrag bereits bewilligt ist?

Habe ich es richtig verstanden, dass rückwirkend ab Mai 2023 gezahlt wird?

Und was ist, wenn man keinen der angeforderten Nachweise beibringen kann?

Re: Information zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Feb 2024, 11:16
von blink182
Ich habe nicht gesehen, dass es das Thema schon gibt...Thread kann gelöscht werden.

Re: Information zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Feb 2024, 15:54
von AndyO
blink182 hat geschrieben: 29. Feb 2024, 10:08 Bei mir geht es bei der Anrechnung vor dem 17. Lebensjahr um ca. sechs Monate, das kann geldtechnisch doch nicht viel ausmachen?
6 Monate = 1,79375/2 = 0,897%. Da müsstest du mit deinen erdienten Ansprüchen genau auf der Mindestversorgung liegen damit sich etwas ändern würde.

Re: Information zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Feb 2024, 18:52
von TPS-BES-ISS
Es gibt ja eine Abgabefrist bis zum 29.02.2024. Mir wurde gesagt das die Anträge bis dahin gesammelt werden. Bis zum 01.03. sollten die Software zur Bearbeitung fertig sein. Dann wird abgearbeitet. Die rechnen mit 40000 Anträgen und hoffen bis zum Jahresende es zu schaffen.

Re: Information zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Feb 2024, 19:14
von Herm
Das mit dem sammeln war mir klar...und auch das noch nichts bearbeitet wird.
Die werden auch noch Sachbearbeiter "geschult" haben...
Meine Erwartung..Bescheide erst nach der EM 2024..wir werden sehen wie es läuft.

Re: Information zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Feb 2024, 21:23
von blink182
TPS-BES-ISS hat geschrieben: 29. Feb 2024, 18:52 Es gibt ja eine Abgabefrist bis zum 29.02.2024. Mir wurde gesagt das die Anträge bis dahin gesammelt werden. Bis zum 01.03. sollten die Software zur Bearbeitung fertig sein. Dann wird abgearbeitet. Die rechnen mit 40000 Anträgen und hoffen bis zum Jahresende es zu schaffen.
Bei mir ist die Abgabefrist im Mai...ich habe das Schreiben ja erst vor ein paar Tagen erhalten.

Re: Information zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Feb 2024, 21:25
von blink182
AndyO hat geschrieben: 29. Feb 2024, 15:54 6 Monate = 1,79375/2 = 0,897%. Da müsstest du mit deinen erdienten Ansprüchen genau auf der Mindestversorgung liegen damit sich etwas ändern würde.
Danke für deine Antwort.

Ich lass das mal locker auf mich zukommen. :mrgreen:

Re: Information zur Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

Verfasst: 29. Feb 2024, 22:58
von Herm
Abgabefrist im Mai..dann wird die Bundesanstalt das in "Wellen " abarbeiten.
40000 Anträge..das erscheint mir zu wenig.
Von 270 000 die angeblch von der Bundesanstalt "betreut" werden.