Hallo,
ich möchte meinen Dienstherren wechseln, ich bin nun derzeit beim Land Bayern und möchte zu einer Kommune in Bayern. Nun möchte der neue Dienstherr aber, dass das Ganze so schnell wie möglich geht und hat vorgeschlagen mir einfach eine Ernennungsurkunde auszuhändigen mit der ich dann Kraft Gesetzes bei dem alten Dienstherren entlassen wäre (Art. 22 Abs. 2 Beamtenstatusgesetz Bundesebene http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/cont ... gesetz.pdf ). Wenn ich jetzt aber dazu im Bayerischen Beamtengestz was suche, finde ich nix dazu. In Art. 55 BayBG - Bayerisches Beamtengesetz (http://www.umwelt-online.de/regelwerk/a ... bg_ges.htm) kann ich dazu nun nichts finden.
Kennt sich da jemand mit der neuen Dienstrechtreform aus und weiss, ob das nun immernoch so ist? Ich möchte nichts falsch machen und dann mit großem Ärger dastehen.
DANKE!!!!
Dienstherrenwechsel
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