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Wechsel zwischen Bundesbehörden

Verfasst: 28. Jul 2009, 23:28
von Schneiber
Guten Abend,

gibt es beim Wechsel zwischen Bundesbehörden irgendwelche Voraussetzungen?

Ich bewerbe mich zurzeit bei einem Bundesamt um Studienförderung. Sollte ich diese erhalten, müsste ich mich auf 8 Jahre verpflichten. An sich habe ich damit kein Problem, denn ich bin an der Arbeit des Amtes sehr interessiert.

Dennoch gibt es etliche andere Bundesämter die mich auch interessieren. Wie läuft der Wechsel zwischen den einzelnen Behörden? Bewirbt man sich da ganz normal, behält man seinen derzeitigen Status als Beamter auf Lebenszeit und seinen Dienstgrad? Gibt es da Unterschiede zwischen einzelnen Behörden?

Da ich Nachrichtentechnik studiere geht es mir hier um Bundesämter wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesamt für Verfassungsschutz oder dem Bundesnachrichtendienst.

Gruß

Verfasst: 30. Jul 2009, 12:52
von EDE
Bevor man heutzutage zum Staat geht, erst mal informieren, z.B:

http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Zur ... auf_uns_zu

Und die seriöse Wirtschftspresse lesen: Der Staat rast mit atemberaubender Geschwindigkeit auf ein Finanzdesaster zu.

Wechsel zwischen Behörden ist unter Beibehalt des aktuellen Status möglich, WENN die neue Behörde Dich WILL!!! Sprich Bedarf vorhanden, entspr. Stelle frei, und wenn die Dich akzeptieren.

Ich würde es mir mit Deiner angestrebten Qualifikation sehr gut überlegen, ob ich beim Staat anfangen würde.

Verfasst: 30. Jul 2009, 13:03
von Schneiber
Danke für den Artikel, allerdings wird dort nur ständig geschrieben, dass es schlechter wird. Aber was wird schlechter? Davon steht dort nichts.

Die Beamten kündigen kann der Staat nicht. Kann er einfach 10% Gehalt oder mehr kürzen? Halte ich jetzt auch für unwahrscheinlich. Oder denkt jemand, dass er das wirklich so durchziehen kann?

Verfasst: 3. Aug 2009, 06:36
von EDE
Nach dem es Finanz- und Wirtschaftskreisen gelungen ist, den Staat über den Tisch zu ziehen und die Kassen zu leeren, ist alles möglich.

Einzig und allein Art 33, Satz 5 GG, "schützt" das Beamtentum etwas.

Aber das GG ist schnell geändert, wenn die Politik (und die hinter ihr stehenden Interessengruppen) das will.

Verfasst: 17. Aug 2009, 21:41
von Pumuckel
Guten Tag!
Ich habe mich hier neu angemeldet und habe zum Thema Wechsel von Bundesbehörden eine Frage bezgl. der Erfahrungsstufen im neuen Besoldungsrecht:

Bsp.: Beamter gD, A9 ÜL-Stufe 7, wechselt zu einer anderen Bundesbehöre, neuer Dp. mit A9 oder A10 bewertet. Fängt man dann in der neuen Behörde mit zb.
A9 STUFE 1 an oder kann die ÜL-Stufe 7 "mitgenommen" werden? Es gibt ja nach dem DNeuG keine "Vorzeiten" mehr die berücksichtigt werden, falls ich das richtig
verstanden habe.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!

Gruß

Verfasst: 18. Aug 2009, 09:16
von leonsucher
Pumuckel hat geschrieben: Bsp.: Beamter gD, A9 ÜL-Stufe 7, wechselt zu einer anderen Bundesbehörde, neuer Dp. mit A9 oder A10 bewertet.
Die Antwort hast Du Dir doch selbst gegeben.
Das DNeuG ist für alle Bundesbeamten gleichermaßen gültig, anders wäre es bei einem Dienstherrenwechsel ( Land, Kommune )

Verfasst: 18. Aug 2009, 20:15
von Pumuckel
Danke für die Antwort. Also wird bei einem Wechsel zu einer anderen Bundesbehörde die erreichte Stufe mitgenommen...so weit so gut.

Aber bei Ländern und Kommunen gelten doch immer noch die Lebensaltersstufen!? D.h. bei Wechsel von Bund zu Land/Kommune werden die erreichten Vorzeiten mitgenommen, da dort dasDNeuG nicht gilt. Habe ich das so richtig verstanden?

Gruß