Hallo 611erMan,
so einfach dürfte es auch nicht sein. Der Gesetzesentwurf muss m.M.n. über das Bundesfinanzministerium in den Bundestag eingebracht werden. Lindner hatte da mal zugestimmt, jetzt muss das Klingbeil (bzw. seine Mannschaft) machen. Wenn das Finanzministerium zustimmt, kann das an ein Trägergesetz angehängt und zur Abstimmung gebracht werden. So ist zumindest mein Wissensstand. Kann aber auch falsch sein....
Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
So ist, es.
Zwischen BMF und BT ist noch ein Kabinettsbeschluss zum (Träger)Gesetz erforderlich.
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MS
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Wie kann man sich das eigentlich leisten/finanzieren ? In Spanien wurden laut Sattelberger Interview alle Beamte bei der Privatisierung mit 80 Prozent ds Gehalts in den Ruhestand geschickt, hier wird man arm. Abfindungen in der Autoindustrie sind deutlich attraktiver. Warum läßt sich die Telekom so lumpen ??
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Hallo zusammen!
Erlaubt bitte noch eine ganz andere Frage zum ER:
Sollte dieser vielleicht ja tatsächlich noch einmal angeboten werden:
Bin Jahrgang 65 und mit GdB von 90 schwerbehindert;
Kann jemand eine Aussage machen, ob Schwerbehnderte in irgendeiner Form beim ER "besonders gestellt", bzw. vielleicht sogar bevorzugt werden?
Und: Werden beurlaubte Beamte, z. Bsp. an die Strabag beurlaubte Beamte genauso gestellt wie T-Beamte oder werden die in irgendeiner Form beim ER "benachteiligt"?
Danke an Alle!
Erlaubt bitte noch eine ganz andere Frage zum ER:
Sollte dieser vielleicht ja tatsächlich noch einmal angeboten werden:
Bin Jahrgang 65 und mit GdB von 90 schwerbehindert;
Kann jemand eine Aussage machen, ob Schwerbehnderte in irgendeiner Form beim ER "besonders gestellt", bzw. vielleicht sogar bevorzugt werden?
Und: Werden beurlaubte Beamte, z. Bsp. an die Strabag beurlaubte Beamte genauso gestellt wie T-Beamte oder werden die in irgendeiner Form beim ER "benachteiligt"?
Danke an Alle!
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Bin auch Jahrgang 65 und war auch in externer Abordnung:burkhardl hat geschrieben: ↑20.05.2025 17:11 Hallo zusammen!
Erlaubt bitte noch eine ganz andere Frage zum ER:
Sollte dieser vielleicht ja tatsächlich noch einmal angeboten werden:
Bin Jahrgang 65 und mit GdB von 90 schwerbehindert;
Kann jemand eine Aussage machen, ob Schwerbehnderte in irgendeiner Form beim ER "besonders gestellt", bzw. vielleicht sogar bevorzugt werden?
Und: Werden beurlaubte Beamte, z. Bsp. an die Strabag beurlaubte Beamte genauso gestellt wie T-Beamte oder werden die in irgendeiner Form beim ER "benachteiligt"?
Danke an Alle!
- es gibt keine Sonderbehandlung für Schwerbehinderte
- Eigenkündigung in der Tochter führt zur Sperrung beim ER
- sollte die Tochter dich kündigen musst du vor der Beantragung des ER ein halbes Jahr in interner Verwendung gewesen sein
Vorausgesetzt es kommt eine Verlängerung brauchst einen langen Atem. Und dann kannst mit 63 und 40 Dienstjahren auch mit Vollpension über DDU raus. Krankenstand irgendwann mi 62+ angefangen. Sind dann ja nur noch 3 Jahre.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Lass es dir von der Versorgungsstelle mal ausrechnen aber hier noch ein guter Text dazu aus dem Link: https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... chlag.htmlAndyO hat geschrieben: ↑20.05.2025 17:34Bin auch Jahrgang 65 und war auch in externer Abordnung:burkhardl hat geschrieben: ↑20.05.2025 17:11 Hallo zusammen!
Erlaubt bitte noch eine ganz andere Frage zum ER:
Sollte dieser vielleicht ja tatsächlich noch einmal angeboten werden:
Bin Jahrgang 65 und mit GdB von 90 schwerbehindert;
Kann jemand eine Aussage machen, ob Schwerbehnderte in irgendeiner Form beim ER "besonders gestellt", bzw. vielleicht sogar bevorzugt werden?
Und: Werden beurlaubte Beamte, z. Bsp. an die Strabag beurlaubte Beamte genauso gestellt wie T-Beamte oder werden die in irgendeiner Form beim ER "benachteiligt"?
Danke an Alle!
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- Eigenkündigung in der Tochter führt zur Sperrung beim ER
- sollte die Tochter dich kündigen musst du vor der Beantragung des ER ein halbes Jahr in interner Verwendung gewesen sein
Vorausgesetzt es kommt eine Verlängerung brauchst einen langen Atem. Und dann kannst mit 63 und 40 Dienstjahren auch mit Vollpension über DDU raus. Krankenstand irgendwann mi 62+ angefangen. Sind dann ja nur noch 3 Jahre.
Für Fälle der Wahrnehmung der besonderen Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte ist als Antragsaltersgrenze das 60. Lebensjahr (ansteigend auf das 62. Lebensjahr) festgelegt. Dadurch, dass dabei 3,6 vom Hundert für jedes Jahr des vorgezogenen Ruhestandes vor Vollendung des 63. Lebensjahres (ansteigend auf das 65. Lebensjahr) gesetzlich festgesetzt werden, beträgt der höchstmögliche Versorgungsabschlag bei Antragsruhestand aufgrund Schwerbehinderung weiterhin 10,8 vom Hundert Dasselbe gilt für die Fälle von Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Hallo nochmals,
zur obigen Aussage
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Vorausgesetzt es kommt eine Verlängerung brauchst einen langen Atem. Und dann kannst mit 63 und 40 Dienstjahren auch mit Vollpension über DDU raus. Krankenstand irgendwann mi 62+ angefangen. Sind dann ja nur noch 3 Jahre.
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nur die Frage:
weiß jemand, wo das verbindlich nachzulesen ist mit
schwerbehindert, 40 Dienstjahre, 63 Jahre alt, dauernd dienstunfähig = Pension ohne Abzüge?!
Danke:-)
zur obigen Aussage
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Vorausgesetzt es kommt eine Verlängerung brauchst einen langen Atem. Und dann kannst mit 63 und 40 Dienstjahren auch mit Vollpension über DDU raus. Krankenstand irgendwann mi 62+ angefangen. Sind dann ja nur noch 3 Jahre.
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weiß jemand, wo das verbindlich nachzulesen ist mit
schwerbehindert, 40 Dienstjahre, 63 Jahre alt, dauernd dienstunfähig = Pension ohne Abzüge?!
Danke:-)
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Steht in § 14 Abs. 3 BeamtVG. Kostenfrei unter Gesetzte im Internet nachzulesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
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Re: Engagierter Vorruhestand 2025 - geht es weiter?
Wenn ich das lese wären es 3,6% x zwei Jahre.oldMan66 hat geschrieben: ↑21.05.2025 16:26 Steht in § 14 Abs. 3 BeamtVG. Kostenfrei unter Gesetzte im Internet nachzulesen.
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14.html
Aber besser ist es bei der Versorgungsstelle ausrechnen lassen.