Ich habe einen Brief zur Anerkennung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr bekommen. Jetzt habe ich aber kaum noch Unterlagen aus der Zeit, weil ich mehrmals umgezogen bin. Ich habe nur noch den Bescheid über die Festsetzung des RuheGehaltes, wisst ihr ob das ausreicht?
Ich habe am 5. Oktober 1981 angefangen da war ich erst 16. Kann mir mal jemand sagen, warum die Deutsche Post damals der Telekom das nicht mitgeteilt hat und warum die Telekom keine Unterlagen darüber hat? Würde mich sehr freuen, wenn jemand weiterhelfen könnte.
Anerkennung von Ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
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Re: Anerkennung von Ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
Das Thema wurde weiter unten schon ausführlich besprochen.
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Re: Anerkennung von Ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
Bescheid über die Festsetzung des RuheGehaltes
Sind da Daten vom Oktober 1981 erfasst ?
Womit angefangen am am 5. Oktober 1981 ? bis zum 17. Lebensjahr..
nur die Zeit zählt.
Zeiten danach wurden bestimmt bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge
berücksichtigt.
Sind da Daten vom Oktober 1981 erfasst ?
Womit angefangen am am 5. Oktober 1981 ? bis zum 17. Lebensjahr..
nur die Zeit zählt.
Zeiten danach wurden bestimmt bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge
berücksichtigt.
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Re: Anerkennung von Ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
Das ist mindestens noch in der alten Personalakte, da bei der Zeit für das Dienstjubiläum die Zeit vor dem 17.Lebensjahr schon immer mitgerechnet wurde.
Ich kenne die Zeitenberechnung für die Versorgung auch so, dass die Zeit vor dem 17 Lebensjahr aufgeführt ist, aber mit 0 Tagen versorgungswirksam ausgewiesen wurde. Also hätte die Festsetzungsbehörde das auf jeden Fall auch.
Ich kenne die Zeitenberechnung für die Versorgung auch so, dass die Zeit vor dem 17 Lebensjahr aufgeführt ist, aber mit 0 Tagen versorgungswirksam ausgewiesen wurde. Also hätte die Festsetzungsbehörde das auf jeden Fall auch.
MS