Teilnahme an Rehabilitation

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Tequila »

Guten Morgen liebe Community,

Ich bin wegen Long Covid und daraus resultierenden Psychischen Problemen zum 1.12.2023 Wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt worden.

Ich erhielt heute ein Schreiben, in dem ich aufgefordert wurde, an Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen.

Ich möchte ungern in eine stationäre Reha Maßnahme. Bin selber in psychologischer Betreuung und auch bei einem Ergotherapeuten, und könnte mir durchaus eine Behandlung in einer Tagesklinik oder eine ambulante Reha aus verschiedenen Gründen vorstellen.

Zum einen habe ich noch schulpflichtige Kinder zum anderen einen schwer kranken Vater.

Ist jemand von euch auch schon dazu aufgefordert worden vor allen auch so kurz nach der zur Ruhesetzung?

Ich möchte mich bitte innerhalb von zwei Wochen dazu äußern und gegebenenfalls die nötigen Maßnahmen vorantreiben.

Wie habt ihr euch in diesem Fall verhalten?

Vielen Dank für eure Mühe!!!

Viele Grüße
Allium
Beiträge: 249
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Allium »

Da du nehme ich an inzwischen schriftlich vom DH bzw. deiner Personalstelle aufgefordert wurdest, würde ich sofort das Gespräch mit diesem suchen und abklären, in wie rasch du die Maßnahme antreten sollst und ich würde auch die Gründe angeben (Kinder, kranker Vater), man ist als aktiver Beamter verpflichtet, an Maßnahmen zur Wiederherstellung der DF teilzunehmen, du bist jedoch schon im Ruhestand, daher würde ich ggf. auch einen Fachanwalt fragen, wie du dich konkret verhalten solltest, wenn du absolut keine Reha machen willst.

Ich kann allerdings aus eigener Erfahrung sagen, dass eine Reha in einer Klinik der DRV (mit versierten Fachärzten und Therapeuten) sehr stabilisieren kann und dass man dort auch sehr wohltuende Anwendungen bekommt, die ambulant und auch in der Tagesklinik eher schwer zu finden sind. Die Anfahrten zur TK ist auch oft nervig und du hast den ganzen Tag Programm und dann noch deinen Alltag nebenher, bei einer Reha hast du wirklich Abstand und kannst ggf. auch die Kinder mitnehmen. Zudem trägt auch der DH die anteiligen Kosten, welche deine PKV und Beihilfe nicht bezahlt- weil du es schwarz auf weiß hast, kannst du den DH auch an den Kosten beteiligen und das würde ich auch gleich erfragen, wie du da vorgehen sollst.

Ich habe meine Reha auch angetreten, als ich bereits in DDU war, wurde auch dort erwerbsunfähig entlassen, dennoch habe ich von der Maßnahme profitiert, weil ich nette Therapeuten hatte und auch viele gute Gespräche mit anderen Patienten dort geführt habe, die ähnliche Erkrankungen hatten wie ich.
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Tequila »

Danke für deinen Beitrag, ja, das finde ich halt auch so merkwürdig. Ich würde erst in die Dienstunfähigkeitpension versetzt zum 1. Dezember.
Und jetzt kommen die mir mit Reha Maßnahmen.
Ich hab auch noch so einen Zusatz da stehen nach erfolgreicher Reha wird eine stufenweise wieder Eingliederung vorgeschlagen.

Wolltest du denn nach der Reha Maßnahme wieder arbeiten gehen oder in der Pension verbleiben? Das wäre noch interessant zu wissen.
Ich hab jetzt ne Weile gekämpft, dass ich in die Dienstunfähigkeit versetzt werde. Hab jetzt gerade mal zwei Monate durchgeatmet. Bin ein bisschen zur Ruhe gekommen mit dem Wissen, dass ich erst mal nicht arbeiten muss.
Besuche weiterhin Psychotherapie und ergo Therapie.

Und jetzt soll das ganze Verfahren wieder aufgewickelt werden finde ich irgendwie absurd.
Allium
Beiträge: 249
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Allium »

ich könnte mir vorstellen, dass auch aufgrund der Covid Erkrankung solche Maßnahmen von der Dienstbehörde her als Gesundheitsfürsorge dienen sollen, um diese Krankheit und deren Folgen zu behandeln, wenn insbesondere auch eine DU daraus folgte. Man will dir vielleicht wirklich etwas Gutes damit tun und dich auch gerne zurückhaben. Du könntest noch versuchen, eine Schwerbehinderung zu beantragen.
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Tequila »

Danke für deinen Beitrag, ich hab 30% Behinderung. S von vorher gehabt.
Ja, ich vermute leider auch eher, dass das mit dem Fachkräftemangel zu tun hat. Grundsätzlich kann ich das auch sehr gut verstehen.
Allerdings finde ich wirklich zwei Monate Pension und direkt die Waffe zu ziehen mit nachher stufenweise wieder Eingliederung schon merkwürdig.
Die Amtsärztin hat in ihrem Bericht eindeutig geschrieben, dass eine Wiederherstellung die Gesundheit, so dass eine Arbeitszeit von 20 Stunden die Woche möglich sei, kaum vorstellbar ist.

Naja, ich werde mit meiner Ärztin reden und dann gucken wir mal weiter.
Dienstunfall_L
Beiträge: 902
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Dienstunfall_L »

Dass auf eine evtl. stufenweise Wiedereingliederung hingewiesen wird, macht mich stutzig.
Das klingt nach einem Fehler. Ich würde den Absender kontaktieren und klären, dass du im Ruhestand bist und eine stufenweise Wiedereingliederung aus dem Ruhestand heraus [deines Wissens] nicht möglich ist.
stuntmanmike
Beiträge: 212
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von stuntmanmike »

welche rehabilitationsmassnahme wurde denn gefordert? ich kann jetzt nicht erkennen, dass es eine stationäre behanldung sein soll, oder habe ich das ueberlesen? massnahmen muessen geeignet sein deine gesundheit zu verbessern (und ich gehe davon aus, dass damit gemeint ist, dass zumindest die realistische chance besteht, dass du zumindest wieder teildienstfaehig bist) und zum anderen muessen sie zumutbar sein. wenn du kinder und einen kranken vater hast dann spricht das fuer mich gerade gegen eine moegliche zumutbarkeit.

ich wuerde einfach ins gesetz kucken, auf der webseite von michaelbertling lesen oder einen anwalt fragen (wuerde ich aber nicht unbedingt von ausgehenn, dass der auch ahnung davon hat, selbst wenn es sein "spezialgebiet" ist).
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Tequila »

Danke für den Hinweis!!! Darauf wäre ich selber nicht gekommen. Dass das eine wieder Eingliederung nur bei einer bestehenden AU gibt.


Das ist jetzt offiziell keine Reaktivierung. Wäre ja auch voll albern zwei Monaten nach der zur Ruhesetzung.

Überprüfung steht in meinem zur Ruhesetzungsbescheid findet nach zwei Jahren statt.

Die Amtsärztin und ich hatten abgesprochen, dass eine mögliche Behandlung durch eine psychosomatische Tagesklinik abzudecken sei.


Durch den Mangel an guten Therapieplätzen habe ich aber bisher noch nicht mehr geschafft, einen Therapieplatz für eine Verhaltenstherapie zu finden. Ich besuche aktuell einmal die Woche einen Ergotherapeuten, um meine kognitiven Fähigkeiten wieder zu erlangen und eine Diakonie Beratung.
Dort ist es ähnlich wie in einer Therapie. Allerdings sind das nicht so hoch ausgebildete Therapeuten.

wie kommt es so vor als hätte sich jetzt noch jemand mein Gutachten der Amtsärztin durchgelesen und dem jemand wäre aufgefallen, dass noch nicht alle Therapiemöglichkeiten der Amtsärztin stattgefunden haben.

Gegen eine ambulante Reha oder Therapie habe ich überhaupt nichts einzuwenden.
Das werde ich so meine Hausärztin auch bei einem Termin sagen.

Lediglich die stationäre Reha möchte ich nicht in Anspruch nehmen.

Ich hatte bereits noch während meiner Arbeitstätigkeit 2009 und 2012 eine stationäre Reha Maßnahme und habe mich überhaupt nicht gut aufgehoben gefühlt. Schon gar nicht, was meine seelischen Beschwerden angeht.

Hat sicherlich damit zu tun, dass man einfach, wenn man nur zweimal die Woche 1 Stunde eine Therapiestunde hat keinen guten Draht zu den Therapeuten dort entwickeln kann.

Vielen Dank für eure Tipps!
Bulli
Beiträge: 15
Registriert: 9. Jan 2022, 10:58
Behörde: DB AG / BEV

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Bulli »

In deinen Fall, ohne mit der Dienststelle zusprechen, sofort einen Rechtsanwalt für Beamtenrecht konsultieren und dich rechtskräftig begleiten lassen. Ich hoffe das du einen Berufsrechtschutzversicherung hast und sonst investiere ca. 80 € erstmal für ein Gespräch.
Gute Besserung
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Tequila »

Hallo,

Ich wollte euch noch mal schnell auf dem Laufenden halten in der Sache.
Also, ich hatte heute Morgen ein sehr nettes Gespräch mit einer Kollegin, die in der Abteilung für die wegen DU pensionierten sitzt.

Bin bei einer größeren Berliner Behörde beschäftigt/beschäftigt gewesen, sodass Gehalt/Pension… ect. Auch im Hause meines Dienstherren geregelt wird. Ich war allerdings im Außendienst nahe Köln tätig.

Sie hat die Akte jetzt von der Stelle zurückbekommen, die über meine zur Ruhesetzung entschieden hat/hatte.

Und bei Durchsicht, dieser viel ihr eben auf, dass die Amtsärztin in ihrem Gutachten angekreuzt hatte, dass eventuelle ambulante Reha Maßnahmen sowie eine entsprechende ambulante Therapie hilfreich sein könnten.

Daraufhin hat sie mir diese Schreiben zugeschickt- mit der Bitte etwaige Reha Leistungen mit meiner Ärztin abzusprechen und diese dann innerhalb von zwei Wochen bei unserer im Haus sitzenden Beihilfestelle zu beantragen

Das fand ich ja schon merkwürdig da bei uns im Rheinland ab nächste Woche Karneval ist, und spätestens ab nächste Woche Donnerstag bis Aschermittwoch nur wenige Ärzte ihre Praxis öffnen, geschweige denn noch Lust habe einen dreiseitigen Fragebogen, für den sie nicht entlohnt werden- auszufüllen.

Zudem irritiert mich ja zwei Monate noch zur Ruhesetzung der Zusatz, dass nach abgeschlossener Rehabilitation eine wieder Eingliederung möglich wäre.

Was soll ich sagen? Die Kollegin war sehr, sehr nett und verständnisvoll. Sie wird diese Schreiben zurücknehmen mir ein neues senden, in dem sie mich nur darauf aufmerksam macht, dass ich in meiner Pensionierung die Pflicht habe, mich um meine Gesundheit zu kümmern.

Das mache ich schon freiwillig seit ich erkrankt bin seit über eineinhalb Jahren. Besuche Ergotherapeutin, Physiotherapeuten, etc.

Sie entschuldigt sich für den Text Baustein mit der Wiedereingliederung. Der sei ihr da dazwischen gerutscht und natürlich sind zur Ruhe gesetzt der Beamte nicht wieder einzugliedern.

Sie bat mich, die Dinge zu übersenden die ich aktuell an Therapien wahrnehmen.
Und nur, wenn auch meine Ärztin, der dringenden Meinung wäre, ich sollte eine stationäre Reha machen. Sollte ich das tun. Ansonsten steht es mir völlig frei, in welcher Weise ich mich um meine Gesundheit kümmere. Hauptsache ich tue es!

Ich muss ehrlicherweise sagen, ich hatte sehr viel Bammel vor diesem Gespräch, weil ich nicht genau wusste, was mich erwartet. Und, ob der Fachkräftemangel, der auch in unserer Behörde herrscht, die Führungsriege durch drehen lässt und gerade erst seit zwei Monaten zur Ruhe gesetzte Beamte wieder reaktivieren möchte.

Sie meinte, ich könnte mich jederzeit an sie wenden, wenn ich Fragen habe- aber das nächste Mal gibt es eine Amtsarzt Untersuchung erst in zwei Jahren so wie es auch in meinem zur Ruhesetzungsbescheid steht!!

Vielen lieben Dank für all eure Kommentare- damit war ich für dieses Gespräch sehr gut gewappnet.

Viele Grüße
Allium
Beiträge: 249
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Allium »

nun das klingt ja etwas entschärfend, dennoch skurriles Vorgehen insgesamt, warum schreibt man dir, du bist verpflichtet? ich habe auch nochmal ins BBG geschaut, unter § 44 steht, man sei als Beamter verspflichtet, an geeigneten und zumutbaren Rehamaßnahmen teilzunehmen, die zur Wiederherstellung der DF dienen, darunter verstehe ich aktive Beamte.
Als Beamter im Ruhestand ist dies doch unsere Privatsache, was wir machen, bzw. könnte man sicher Anträge beim DH stellen, falls man unbedingt etwas tun will, was kostenmäßig nicht von der Beihilfe/PKV getragen wird und was man unbedingt machen will, um dienstfähig zu werden?
Mainstream1
Beiträge: 297
Registriert: 25. Mär 2022, 09:39
Behörde:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Mainstream1 »

Das gilt auch für Beamte, die wegen DDU im Ruhestand sind. Diese sind grundsätzlich verpflichtet, die Gesundheit wieder herzustellen und geeignete Maßnahmen, die auch aufgegeben werden können, durchzuführen.
Gibt hier einige Treads, da ist das auch ausgeführt. Kann man aber auch googeln, da gibt es von vielen Anwälten für Beamtenrecht Ausführung darüber.
Ich habe das auch alles schon mitgemacht.
Wenn der Dienstherr das aufgibt, zahlt dieser auch den Rest, der von der Beihilfe nicht übernommen wurde und soweit die eigene Versicherung diese Leistung ausschließt, was meist der Fall ist.
Sofern man sich dem ohne ausreichende Begründung entzieht obwohl es amtsarztlich angeraten wurde, kann es auch zu Disziplinarmaßnahmen kommen (z. B. Kürzung der Ruhensbezüge).
MS
Tequila
Beiträge: 18
Registriert: 15. Okt 2022, 01:39
Behörde: Bund
Geschlecht:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Tequila »

Genauso ist es.
Wegen Dienstunfähigkeit so Gesetze Beamte sind ebenso verpflichtet, an ihre Gesundheit zu arbeiten.
Ich habe bei meiner privaten Versicherung einen BET Zusatztarife alles abdeckt, was die Beihilfe nicht bezahlt bei einer Reha-
Ich war schon in früheren Jahren zweimal in Mutter Kind Kur und habe alles erstattet bekommen.

Meine Sachbearbeiterin machte mich aber noch mal darauf aufmerksam, dass wenn Seiten des Amtsarztes eine Reha Maßnahme empfohlen wird, und der Dienstherr einem das auferlegt, dann wird vom Dienstherrn auch der Anteil an Kosten übernommen, denn die Beihilfe nicht bezahl.

Die Amtsärztin in meinem Fall hatte lediglich ambulante Reha Maßnahmen beziehungsweise ambulante Physiotherapie empfohlen.
VG
Allium
Beiträge: 249
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Allium »

aber woher nimmt man denn gesetzlich aus dem BBG, dass man als Beamter im Ruhestand zur Arbeit an seiner Gesundheit verpflichtet sei...vielleicht kann das jemand anderer hier auch erklären, ich frage mich, wo das genau steht...
Pipapo
Beiträge: 732
Registriert: 26. Mär 2020, 08:30
Behörde:

Re: Teilnahme an Rehabilitation

Beitrag von Pipapo »

Allium hat geschrieben: 1. Feb 2024, 14:13 aber woher nimmt man denn gesetzlich aus dem BBG, dass man als Beamter im Ruhestand zur Arbeit an seiner Gesundheit verpflichtet sei...vielleicht kann das jemand anderer hier auch erklären, ich frage mich, wo das genau steht...
(4) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen
§46, Absatz 4 BBG
Antworten