Muss das der Behörde gemeldet werden (Weiterbildung ist ja keine Erwerbsarbeit und beispielsweise ein Studium müsste auch nicht angezeigt werden)?
Wie sieht es aus, wenn ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, der ja direkt in die Maßnahme fließt und nicht auf das eigene Konto? Muss das trotzdem gemeldet werden und/oder ist das dann womöglich ,,pensionsschädlich"?
Ich freue mich sehr über belastbare Informationen und Erfahrungen statt Spekulationen. Dankeschön