Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
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Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Hallo zusammen,
leider musste ich nach Erhalt des Beihilfebescheides (Bund) mit erschrecken feststellen, dass die Beihilfe einige Rechnungen nicht mehr bezahlt, da diese über ein Jahr alt sind (gemäß §54 Abs. 1 BBhV). Sehr ärgerlich sowas, weil es um knapp 900 € geht.
Bei der Recherche im Internet ist mir aufgefallen, dass dies anscheinend doch auch öfters vorkommt. Der allgemeine Tipp ist Widerspruch einzulegen, wobei das wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Der §54 besagt, dass Beihilfe nur gewährt wird, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum eingereicht wird.
Meine Idee wäre jetzt mit dem jeweiligen Rechnungssteller (z.B. meinem Zahnarzt) zu reden, ob er nicht eine Rechnungskopie anfertigen kann mit neuerem Datum. Oder ob er nicht noch eine Position hinzufügt und dann entsprechend die alte Rechnung mit neuem Datum versieht.
Bitte jetzt auch nicht falsch verstehen, ich möchte nichts illegales tun, sondern im Prinzip "Schlupflöcher" wie bei den Steuergesetzen ausnutzen, die legal sind!
Was denkt ihr darüber? Gibt es da eine Möglichkeit oder muss ich hier in den sauren Apfel beißen?
Gruß
Thomas
leider musste ich nach Erhalt des Beihilfebescheides (Bund) mit erschrecken feststellen, dass die Beihilfe einige Rechnungen nicht mehr bezahlt, da diese über ein Jahr alt sind (gemäß §54 Abs. 1 BBhV). Sehr ärgerlich sowas, weil es um knapp 900 € geht.
Bei der Recherche im Internet ist mir aufgefallen, dass dies anscheinend doch auch öfters vorkommt. Der allgemeine Tipp ist Widerspruch einzulegen, wobei das wenig Aussicht auf Erfolg hat.
Der §54 besagt, dass Beihilfe nur gewährt wird, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Rechnungsdatum eingereicht wird.
Meine Idee wäre jetzt mit dem jeweiligen Rechnungssteller (z.B. meinem Zahnarzt) zu reden, ob er nicht eine Rechnungskopie anfertigen kann mit neuerem Datum. Oder ob er nicht noch eine Position hinzufügt und dann entsprechend die alte Rechnung mit neuem Datum versieht.
Bitte jetzt auch nicht falsch verstehen, ich möchte nichts illegales tun, sondern im Prinzip "Schlupflöcher" wie bei den Steuergesetzen ausnutzen, die legal sind!
Was denkt ihr darüber? Gibt es da eine Möglichkeit oder muss ich hier in den sauren Apfel beißen?
Gruß
Thomas
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Moin.
Die Rechnungen sind doch bereits eingereicht worden?
Dann wird das wahrscheinlich nicht funktionieren.
Selbst wenn eine Position hinzugefügt würde, stünden ja immer noch die alten Behandlungsdaten drauf.
Die Beihilfe müsste die Rechnungen nur vergleichen - und schon wäre der Schwindel aufgeflogen.
Ganz ehrlich, das wäre mir zu heiß...und legal wird es vermutlich auch nicht sein.
Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arzt sich auf derartige Machenschaften einlassen würde.
Lass es dabei bewenden und verbuche es unter Lehrgeld.
Ist eigentlich bekannt.
Tom76 hat geschrieben: ↑10.01.2024 10:42 Meine Idee wäre jetzt mit dem jeweiligen Rechnungssteller (z.B. meinem Zahnarzt) zu reden, ob er nicht eine Rechnungskopie anfertigen kann mit neuerem Datum. Oder ob er nicht noch eine Position hinzufügt und dann entsprechend die alte Rechnung mit neuem Datum versieht.
Die Rechnungen sind doch bereits eingereicht worden?
Dann wird das wahrscheinlich nicht funktionieren.
Selbst wenn eine Position hinzugefügt würde, stünden ja immer noch die alten Behandlungsdaten drauf.
Die Beihilfe müsste die Rechnungen nur vergleichen - und schon wäre der Schwindel aufgeflogen.
Ganz ehrlich, das wäre mir zu heiß...und legal wird es vermutlich auch nicht sein.
Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arzt sich auf derartige Machenschaften einlassen würde.
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Gruß
blink182
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
in einigen bundeslaendern sind es 2 jahre. das mit dem 1 jahr ist reine abzocke wenn man mich fragt. es ist doch bekannt, dass da dann schneller mal was vergessen wird. sollte natuerlich nicht passieren, es ist aber nunmal fakt, dass es passiert. 1 jahr ist einfach knapp bemessen. ist mir letztens auch passiert, dass ich eine rechnung 1 monat zu spaet eingereicht haben, weil sie mir einfach durchgerutscht ist. bei der pkv gibt es ueberhaupt keine beschraenkung. zumindest bei mir nicht. da kann ich noch rechnungen nach jahren einreichen.
beihilfe = halsabschneider
ich habe es in meinem fall so gemacht, dass bei mir zufaelligerweise noch ein einspruch offen war zu einem bescheid vor der ein jahresfrist. ich hab dann gesagt die rechnung soll noch bei dem alten beihilfebescheid beruecksichtigt werden. allerdings wird das wahrscheinlich auch nicht funktionieren, weil sie ja dann trotzdem nach ablauf der 1 jahresfrist erst vorgelegt wurde. naja schauen wir mal. einspruchbearbeitung bei der beihilfe kann ja dauern....
beihilfe = halsabschneider
ich habe es in meinem fall so gemacht, dass bei mir zufaelligerweise noch ein einspruch offen war zu einem bescheid vor der ein jahresfrist. ich hab dann gesagt die rechnung soll noch bei dem alten beihilfebescheid beruecksichtigt werden. allerdings wird das wahrscheinlich auch nicht funktionieren, weil sie ja dann trotzdem nach ablauf der 1 jahresfrist erst vorgelegt wurde. naja schauen wir mal. einspruchbearbeitung bei der beihilfe kann ja dauern....
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Dass ein Jahr knapp bemessen ist, finde ich überhaupt nicht.stuntmanmike hat geschrieben: ↑10.01.2024 19:25 in einigen bundeslaendern sind es 2 jahre. das mit dem 1 jahr ist reine abzocke wenn man mich fragt. es ist doch bekannt, dass da dann schneller mal was vergessen wird. sollte natuerlich nicht passieren, es ist aber nunmal fakt, dass es passiert. 1 jahr ist einfach knapp bemessen. ist mir letztens auch passiert, dass ich eine rechnung 1 monat zu spaet eingereicht haben, weil sie mir einfach durchgerutscht ist. bei der pkv gibt es ueberhaupt keine beschraenkung. zumindest bei mir nicht. da kann ich noch rechnungen nach jahren einreichen.
Und wer es innerhalb eines Jahres nicht geschafft hat, seine Rechnungen einzureichen, schafft es vielleicht auch innerhalb von zwei Jahren nicht.
Gerade bei größeren Summen ist man doch in der Regel darauf bedacht, dass das Geld so schnell wie möglich erstattet wird?
Sonst kann man es so nötig nicht haben, und der Verlust sollte sich verschmerzen lassen.
Bei allem Respekt, wenn du deine Rechnung zu spät einreichst, kann die Beihilfe dafür rein gar nix - das liegt das einzig und allein in deiner Verantwortung.beihilfe = halsabschneider
Gruß
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Hier scheint es echt reiche Beamte zu geben. Wenn ich Arztrechnungen bekomme, dann reiche ich die sofort bei KK und Beihilfe ein. Und dem Arzt überweise ich, wenn das Geld von KK und Beihilfe auf meinem Konto ist. Da bei mir KK und Beihilfe recht schnell sind (max. 1-2 wochen) hatte ich da auch noch nie Probleme.
Mein Opa hat immer gesagt, wer sein Geld und seine Rechnungen nicht im Griff hat, hat auch sein Leben nicht im Griff.
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Zudem, selbst wenn man auf die BRE spekulieren würde, das Einreihen bei der Beihilfe ist ja davon unabhängig - außer man hat einen Mindestbetrag und muss erstmal sammeln. Alle Rechnungen die bei mir eingehen scanne ich sofort bei Blickkontakt via Handy-App mit dem Dokument und schick die einfach sofort raus - spekuliert man auf die BRE sammelt man dann die Rechnungen zur Einreichung bei der Versicherung in einem separaten Ordner / Mappe / Schublade / Dateiordner auf dem PC.
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
aus deiner sicht ist das natuerlich wahrscheinlich richtig. ich hab halt so viele arztrechnungen jedes jahr auf grund erkrankung, dass da halt mal eine durchrutscht ab und zu. da kann man dann natuerlich argumentieren ja dann musst du halt besser kontrollieren, dass das nicht passiert. mit so einer argumentation kann man argumentieren, dass de facto nirgends fehler passieren duerfen, weil man kann es ja auch anders einrichten und besser aufpassen kann. das ist weltfremd. einfach die frist auf 2 jahre erweitern wäre hier die einfache lösung.blink182 hat geschrieben: ↑11.01.2024 09:19 Dass ein Jahr knapp bemessen ist, finde ich überhaupt nicht.
Und wer es innerhalb eines Jahres nicht geschafft hat, seine Rechnungen einzureichen, schafft es vielleicht auch innerhalb von zwei Jahren nicht.
Gerade bei größeren Summen ist man doch in der Regel darauf bedacht, dass das Geld so schnell wie möglich erstattet wird?
Sonst kann man es so nötig nicht haben, und der Verlust sollte sich verschmerzen lassen.
Bei allem Respekt, wenn du deine Rechnung zu spät einreichst, kann die Beihilfe dafür rein gar nix - das liegt das einzig und allein in deiner Verantwortung.beihilfe = halsabschneider
ich hab sie 1 monat zu spaet eingereicht. sind 100 € vllt. kann ich natuerlich verschmerzen, gerecht ist das trotzdem nicht. die frist von 1 jahr ist schon extra so eingerichtet, dass die eng bemessen ist, auch wenn es fuer den ein oder anderen nicht so scheint. kommen ja immer standard erlaeuterungstexte auch, dass man gar nicht versuchen braucht wiedereinsetzung usw. zu beantragen. das passiert staendig. der gesetzgeber weiss schon genau, dass sie da geld sparen koennen.
das mit den halsabschneidern war nicht auf das zu spaete einreichen der rechnung bezogen. dafuer kann die beihilfe natuerlich nichts und dafuer, dass die frist nur 1 jahr ist ebenso nichts. es ist meine allgemeine erfahrung mit der stelle. die sind pingelig, streichen und kuerzen wo es nur geht meiner erfahrung nach, auch wenns nicht unbedingt sinn ergibt. app funktioniert auch nicht einwandfrei. gut das ist dann it abteilung, aber halt auch irgendwie beihilfe.
Zuletzt geändert von stuntmanmike am 11.01.2024 19:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
das ist ja wunderbar, dass du das so machst. hat dir dein opa auch mal erklaert, dass man nicht immer von sich auf andere schliessen soll? stell dir vor es gibt leute, die sind krank und haben 100 rechnungen mit rezepten jedes jahr. davon abgesehen ist meine beihilfe und kk definitiv nicht so schnell und ehrlich gesagt kann ich mir auch kaum vorstellen, dass das bei dir der fall ist. bei meiner anzahl an belegen da rutscht halt mal was durch und ist falsch abgeheftet. achso naja egal ist natuerlich mein fehler, weil ich habs nicht nochmal richtig durchgekuckt. frist auf 2 jahre zu verlaengern waere ja unzumutbar. da soll doch jeder antragsteller gefaelligst besser aufpassen.Pipapo hat geschrieben: ↑11.01.2024 09:42 Hier scheint es echt reiche Beamte zu geben. Wenn ich Arztrechnungen bekomme, dann reiche ich die sofort bei KK und Beihilfe ein. Und dem Arzt überweise ich, wenn das Geld von KK und Beihilfe auf meinem Konto ist. Da bei mir KK und Beihilfe recht schnell sind (max. 1-2 wochen) hatte ich da auch noch nie Probleme.
Mein Opa hat immer gesagt, wer sein Geld und seine Rechnungen nicht im Griff hat, hat auch sein Leben nicht im Griff.
wenn ich 3 rechnungen im jahr hab dann ist das fuer mich auch kein problem das alles in ordnung zu halten. mit deiner argumentation kann ich auch argumentieren, dass eine buchfuehrung eines unternehmens auch immer zu 100% stimmen muss, weil ich meine wer seine rechnungen nicht im griff hat und sein geld der hat sein leben nicht im griff.
das trifft auf mich zwar nicht zu, aber ich kenne auch leute die sind entsprechend krank, dass sie das definitiv nicht auf die reihe bekommen und die sind auch nicht in der lage jemanden damit zu beauftragen, weil das ist ja dann immer das naechste argument das dann kommt "tja, muss man sich halt jemand suchen".
manche leute die sind auch im erwachsenenalter so weltfremd und koennen sich nicht in andere reinversetzen, es ist ein trauerspiel.
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Ich habe zwar keine 100 Rechnungen und Rezepte im Jahr, aber 50-60 kommen da schon zusammen. Aber das es bei anderen funktioniert, passt natürlich nicht in dein Weltbild.
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
So nun haben die Herrschaften genug gestritten. Die Rechtslage ist eindeutig, das Versäumnis hier ebenso.
Insoweit können wir es bei der abschließenden Antwort von blink belassen, es ist Lehrgeld.
Nächstes Jahr passiert es hoffentlich nicht wieder. So long
Insoweit können wir es bei der abschließenden Antwort von blink belassen, es ist Lehrgeld.
Nächstes Jahr passiert es hoffentlich nicht wieder. So long
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Ich möchte hier nur noch für alle Fälle den Hinweis mitgeben, dass falls es tatsächlich 100 Rechnungen im Jahr sind und gegebenenfalls mal damit an seine grenzen kommen könnte oder andere Fälle eintreten würden (Pflege) und die Finanzen es hergeben. Dann würde ich empfehlen einen “Abrechnungsservice Beihilfe“ damit zu beauftragen als Angehörige damit zusätzlich zu stressen. Solche Anbieter kann man via Suchmaschine finden mit dem „“ Begriff.
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Mit deiner oder meiner Sicht hat das null zu tun.stuntmanmike hat geschrieben: ↑11.01.2024 19:27 aus deiner sicht ist das natuerlich wahrscheinlich richtig.
So kann und muss man argumentieren.ich hab halt so viele arztrechnungen jedes jahr auf grund erkrankung, dass da halt mal eine durchrutscht ab und zu. da kann man dann natuerlich argumentieren ja dann musst du halt besser kontrollieren, dass das nicht passiert.
Aber sicher dürfen Fehler passieren...man sollte sie dann allerdings niemand anderem anlasten, sondern sich an die eigene Nase fassen.mit so einer argumentation kann man argumentieren, dass de facto nirgends fehler passieren duerfen, weil man kann es ja auch anders einrichten und besser aufpassen kann.
Nö, das wäre keine Lösung, denn es gibt mit Sicherheit den einen oder anderen, der es auch innerhalb von zwei Jahren nicht schafft, seine Rechnungen bei der Beihilfe einzureichen.das ist weltfremd. einfach die frist auf 2 jahre erweitern wäre hier die einfache lösung.
Ein Jahr ist ganz sicher nicht eng bemessen. Ich reiche meine Rechnungen immer sofort ein, wenn ich den Betrag i.H.v. 200,00 Euro erreicht habe...und das sollte bei dir ja auch kein Problem sein, wenn du in einem Jahr viele Arztrechnungen hast.ich hab sie 1 monat zu spaet eingereicht. sind 100 € vllt. kann ich natuerlich verschmerzen, gerecht ist das trotzdem nicht. die frist von 1 jahr ist schon extra so eingerichtet, dass die eng bemessen ist, auch wenn es fuer den ein oder anderen nicht so scheint.
Die machen auch nur ihren Job...und ob die App funktioniert oder nicht, ist für den hier diskutierten Sachverhalt unerheblich.das mit den halsabschneidern war nicht auf das zu spaete einreichen der rechnung bezogen. dafuer kann die beihilfe natuerlich nichts und dafuer, dass die frist nur 1 jahr ist ebenso nichts. es ist meine allgemeine erfahrung mit der stelle. die sind pingelig, streichen und kuerzen wo es nur geht meiner erfahrung nach, auch wenns nicht unbedingt sinn ergibt. app funktioniert auch nicht einwandfrei. gut das ist dann it abteilung, aber halt auch irgendwie beihilfe.
Gruß
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Eine hinsichtlich des Rechnungsdatums "geänderte" Rechnung, die zuvor bereits eingereicht worden ist, wird als Doppelvorlage erkannt und beihilfeseitig abgelehnt werden. In der geplanten 10. ÄnderungsVO zur BBhV wird die Ein-Jahres-Frist nach § 54 Abs. 1 BBhV geändert werden. Werden dann künftig 3 Jahre sein. Hilft für konkreten Fall natürlich nicht (mehr).
Ein Jahr für die Einreichung von Rechnungsbelegen für die Geltendmachung der Beihilfeansprüche halte ich für angemessen und zumutbar. Wer hohe Aufwendungen ein Jahr lang nicht geltend macht.....
Im Bereich der privaten Krankenversicherung gilt eine Ausschlussfrist von 3 Jahren.
Ein Jahr für die Einreichung von Rechnungsbelegen für die Geltendmachung der Beihilfeansprüche halte ich für angemessen und zumutbar. Wer hohe Aufwendungen ein Jahr lang nicht geltend macht.....
Im Bereich der privaten Krankenversicherung gilt eine Ausschlussfrist von 3 Jahren.
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Was ist das für eine merkwürdig schräge Diskussion?
Da lese ich:
Das macht es auch nicht besser oder relativiert die grundsätzliche Frage, wenn es denn weiter heißt:
Es ist ja bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, wie ein Antrag bei der Beihilfe zu erfolgen habt und welche Reglementarien dabei zu beachten sind.
Allein solch eine „korrigierte Rechnung“ erneut ein zu reichen erfüllt den Tatbestand des Betruges.
Ooooh man was ist das für eine Kultur der Diskussion hier – wenn man bedenkt, dass JEDER hier mit lesen kann und nicht Mitglied in diesem Forum sein muss.
Da lese ich:
Das ist eine Anstiftung zur Urkundenfälschung…und das…hier im Beamtenforum!Tom76 hat geschrieben: ↑10.01.2024 10:42 Meine Idee wäre jetzt mit dem jeweiligen Rechnungssteller (z.B. meinem Zahnarzt) zu reden, ob er nicht eine Rechnungskopie anfertigen kann mit neuerem Datum. Oder ob er nicht noch eine Position hinzufügt und dann entsprechend die alte Rechnung mit neuem Datum versieht.
Das macht es auch nicht besser oder relativiert die grundsätzliche Frage, wenn es denn weiter heißt:
Bitte – wo soll es hier „Schlupflöcher“ geben.
Es ist ja bereits mehrfach darauf hingewiesen worden, wie ein Antrag bei der Beihilfe zu erfolgen habt und welche Reglementarien dabei zu beachten sind.
Allein solch eine „korrigierte Rechnung“ erneut ein zu reichen erfüllt den Tatbestand des Betruges.
Ooooh man was ist das für eine Kultur der Diskussion hier – wenn man bedenkt, dass JEDER hier mit lesen kann und nicht Mitglied in diesem Forum sein muss.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Verjährte Rechnungen, kein Beihilfeanspruch
Kein Arzt wird nach einem Jahr eine bereits gebuchte Rechnung nochmals ausstellen. Selbst wenn er dir entgegenkommen wollte, der Vorgang würde bei seiner Buchhaltung nicht funktionieren. Zudem wäre es aus Sicht der Arztpraxis ein Betrug - der Arzt müsste schon sehr dumm sein um sich auf so eine schräge Nummer einzulassen. Sorry - du hast die Sache aus Sicht des Arztes nicht zu Ende gedacht.
Abbuchen unter dumm gelaufen und Lehrgeld bezahlt.
Abbuchen unter dumm gelaufen und Lehrgeld bezahlt.