Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Ich würde in der Elternzeit verbeamtet.
Nach der Elternzeit möchte ich erstmal in Teilzeit anfragen.
In der Elternzeit wurden meine Beiträge zur PKV teilweise erstattet.
Werden die Beiträge zur PKV auch erstattet wenn man in Teilzeit arbeitet oder gibt es einen Zuschuss oder sonstige Möglichkeit.
Ich bin relativ gering eingestuft was die Besoldung angeht und die Beiträge zur PKV sind leider sehr hoch.
Vielen Dank
Teilzeit
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Re: Teilzeit
Teilzeit (nicht in der Elternzeit) führt nicht zur Verringerung der Beiträge für die private KV/PV.
Ein Nachteil des Beamtentums.
Ein Nachteil des Beamtentums.
MS
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Re: Teilzeit
Vielen Dank für die Info.
Gibt es den eine andere Möglichkeit. Zum Beispiel durch eine Anwartschaft?
Gibt es den eine andere Möglichkeit. Zum Beispiel durch eine Anwartschaft?
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Re: Teilzeit
Wer soll denn die Beiträge „erstatten“?
Eine Möglichkeit wäre, wenn auch gering, direkt bei der PKV nachzufragen.
Wenn das Einkommen zu gering ist, ggf. einen Antrag auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld stellen.
Eine Möglichkeit wäre, wenn auch gering, direkt bei der PKV nachzufragen.
Wenn das Einkommen zu gering ist, ggf. einen Antrag auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld stellen.
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Re: Teilzeit
Eine Anwartschaft geht nur, wenn man anderweitig vorübergehend versichert ist.
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen ist dir als Beamtin nicht möglich, der Weg ist versperrt. In die gesetzliche Familienversicherung geht auch nicht, da du Beamtin bist und Dienstbezüge erhältst.
Man kann in einen günstigeren Tarif wechseln, da wird aber weniger erstattet, das rechnet sich nicht.
Man kann aber einen Freibetrag beim Steuerabzug (über das Finanzamt in Höhe der Beiträge für die Basis Versicherung) eintragen lassen, so dass man netto mtl. direkt mehr hat. So habe ich das gemacht.
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen ist dir als Beamtin nicht möglich, der Weg ist versperrt. In die gesetzliche Familienversicherung geht auch nicht, da du Beamtin bist und Dienstbezüge erhältst.
Man kann in einen günstigeren Tarif wechseln, da wird aber weniger erstattet, das rechnet sich nicht.
Man kann aber einen Freibetrag beim Steuerabzug (über das Finanzamt in Höhe der Beiträge für die Basis Versicherung) eintragen lassen, so dass man netto mtl. direkt mehr hat. So habe ich das gemacht.
MS