Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
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Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Hallo liebe Community,
Habt ihr es mal erlebt, dass Anwärter (zum Beispiel beim Finanzamt) am Ende nach den Laufbahnprüfungen zwar die Ausbildung oder das Studium bestanden haben, aber denen gesagt wurde, man wird sie nicht übernehmen?
LG
Habt ihr es mal erlebt, dass Anwärter (zum Beispiel beim Finanzamt) am Ende nach den Laufbahnprüfungen zwar die Ausbildung oder das Studium bestanden haben, aber denen gesagt wurde, man wird sie nicht übernehmen?
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Das passiert regelmäßig, in den letzten Jahren seltener, aber die Haushaltslage hat insbesondere in den späten 2000er, frühen 2010ern oftmals nicht hergegeben, dass man alle Absolventen übernimmt.
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Über welches Land reden wir denn hier?
Beim Bund gibt es keine Steuerlaufbahn mehr. Wer den Abschluss als Diplom-Finanzwirt (oder entsprechender Bachelor bei einem Land) hat, wird in den gehobenen nichttechnischen Dienst einsortiert.
Heißt im Klartext: Man kann theoretisch auch in jeder anderen Behörde (Sonderlaufbahnen natürlich ausgenommen) anfangen.
Beim Bund gibt es keine Steuerlaufbahn mehr. Wer den Abschluss als Diplom-Finanzwirt (oder entsprechender Bachelor bei einem Land) hat, wird in den gehobenen nichttechnischen Dienst einsortiert.
Heißt im Klartext: Man kann theoretisch auch in jeder anderen Behörde (Sonderlaufbahnen natürlich ausgenommen) anfangen.
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Es geht um Landesbeamte (Hessen)
Ich meinte das vor allem auch deswegen, wegen fehlender persönlicher Eignung.
Ich habe den Fall mitbekommen, dass jemand zwar die LP bestand mit insgesamt befriedigend, aber da der Praxisanteil (13 % an der Gesamtnote Dipl. Finanzwirt) fast durchgehend schlecht war, bekam er kurz vor den Laufbahnprüfungen gesagt, dass man ihn nicht übernehmen kann
und wenn dann vorläufig nur als Tarifbeschäftigter mit Befristung 1 Jahr.
Ich meinte das vor allem auch deswegen, wegen fehlender persönlicher Eignung.
Ich habe den Fall mitbekommen, dass jemand zwar die LP bestand mit insgesamt befriedigend, aber da der Praxisanteil (13 % an der Gesamtnote Dipl. Finanzwirt) fast durchgehend schlecht war, bekam er kurz vor den Laufbahnprüfungen gesagt, dass man ihn nicht übernehmen kann
und wenn dann vorläufig nur als Tarifbeschäftigter mit Befristung 1 Jahr.
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Im gehobenen Dienst werden doch so viele gesucht ... Da kommt jeder irgendwo unter ... Wenn nichts mehr hilft, hilft das BAMF!
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Hallo.
Mir ist letzte Woche erst gesagt worden, daß im Bereich Justiz nicht alle auch der erfolgreichen Prüfung übernommen werden. Auch wegen persönlicher fehlender Eignung. Mittlerweile steht auch in den stellenausschreibungen der Passus drin, das eine übernahmegarantie nicht gegeben ist.
Mir ist letzte Woche erst gesagt worden, daß im Bereich Justiz nicht alle auch der erfolgreichen Prüfung übernommen werden. Auch wegen persönlicher fehlender Eignung. Mittlerweile steht auch in den stellenausschreibungen der Passus drin, das eine übernahmegarantie nicht gegeben ist.
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
HagenKrause hat geschrieben: ↑06.01.2024 02:33 Im gehobenen Dienst werden doch so viele gesucht ... Da kommt jeder irgendwo unter ... Wenn nichts mehr hilft, hilft das BAMF!
Scheinbar hat man Personal doch nicht so nötig
Natürlich weiß ich nicht, wie sich besagter Fall tatsächlich auf dem Amt benommen hat, dass man ihn max nur befristet als Tarifbeschäftigter einstellt, aber generell sehe ich es schon so, dass die Bewertung in der Praxis eher streng ist?!
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Es kommt halt auf die Praxitauglichkeit schon an. Was soll man mit Personal, das eher ein Hindernis als eine Hilfe ist. Und wenn dann noch das selbstständige Arbeiten nicht gegeben ist, dann schon gar nicht.
Übrigens zu einem Treefld hier:
Beim Bund, sprich beim Bundeszentralamt für Steuern, kann man sehr wohl den Dipl. Finanwirt bzw. den Bachelor machen. Die Stellen die Anwärter ein, haben aber keine eigene Hochschule dafür beim Bund. Daher werden diese Bundes-Anwarter im Rahmen einer Ausbildungsvereinbarung an die verschiedenen Länderhochschulen verteilt und machen da ihr Studium mit Abschluss. Danach werden diese, nach Eignung, beim Bundeszentralamt für Steuern übernommen.
Übrigens zu einem Treefld hier:
Beim Bund, sprich beim Bundeszentralamt für Steuern, kann man sehr wohl den Dipl. Finanwirt bzw. den Bachelor machen. Die Stellen die Anwärter ein, haben aber keine eigene Hochschule dafür beim Bund. Daher werden diese Bundes-Anwarter im Rahmen einer Ausbildungsvereinbarung an die verschiedenen Länderhochschulen verteilt und machen da ihr Studium mit Abschluss. Danach werden diese, nach Eignung, beim Bundeszentralamt für Steuern übernommen.
MS
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Also korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber auch in Hessen ist man nach bestandener Laufbahnprüfung ja im gehobenen Verwaltungsdienst. Ergo kannst du mit Abschluss plus Laufbahnprüfung überall arbeiten. Insbesondere in Bereichen der inneren Verwaltung, die Finanzen tangieren, solltest du ganz gute Chancen haben. Und im Zweifelsfall bleibt auch noch der Zoll...
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Naja, aber man muss dann doch Beurteilungen und Zeugnisse mitschicken?Aufsteiger85 hat geschrieben: ↑06.01.2024 22:06 Also korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber auch in Hessen ist man nach bestandener Laufbahnprüfung ja im gehobenen Verwaltungsdienst. Ergo kannst du mit Abschluss plus Laufbahnprüfung überall arbeiten. Insbesondere in Bereichen der inneren Verwaltung, die Finanzen tangieren, solltest du ganz gute Chancen haben. Und im Zweifelsfall bleibt auch noch der Zoll...
Bzw. die Behörde, die einen einstellen möchte, fordert die automatisch an?
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Zunächst für die Bewerbung nur von der Hochschule den Abschluss. Wenn du die Stelle bekommen solltest, wird vorher die Personalakte zur Einsichtnahme angefordert. Erst dort sieht man dann die Beurteilungen/Punktwerte der Praktika.
Allerdings ist es schon von vornherein merkwürdig, wenn man nicht übernommen wurde, da es gerade in der Finanzverwaltung an Personal fehlt.
Vielleicht wäre die Beschäftigung als TB in der Finanzverwaltung zunächst der bessere Weg (wenn es denn überhaupt Spaß macht oder dir doch liegt), um sich zu bewähren. Dann kann man sich mit einem guten Arbeitszeugnis später gut und überall bewerben, auch auf Beamtenstellen. Die Laufbahnbefähigung hast du ja auf jeden Fall. So würde ich das machen.
Allerdings ist es schon von vornherein merkwürdig, wenn man nicht übernommen wurde, da es gerade in der Finanzverwaltung an Personal fehlt.
Vielleicht wäre die Beschäftigung als TB in der Finanzverwaltung zunächst der bessere Weg (wenn es denn überhaupt Spaß macht oder dir doch liegt), um sich zu bewähren. Dann kann man sich mit einem guten Arbeitszeugnis später gut und überall bewerben, auch auf Beamtenstellen. Die Laufbahnbefähigung hast du ja auf jeden Fall. So würde ich das machen.
MS
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Re: Nicht übernommen werden trotz Bestehen?
Man muss seine Abschlussurkunde, sein Abschlusszeugnis und evtl. ein Transcript of Records mitschicken. Die Personalakte wird im Laufe des Bewerbungsprozesses sicher auch angefordert. Beurteilungen sind aber bei frisch vom Studium kommenden Bewerbern eher nicht die Regel, weil im Vorbereitungsdienst nicht im beamtenrechtlichen Sinn beurteilt wird.
Muss man der neuen Behörde ja nicht mitteilen. Ich bin damals auch nicht direkt nach dem Studium in eine Behörde gegangen (aus persönlichen Gründen) und es hat nie einer gefragt, ob ich nicht "übernommen" wurde oder was da war. Laufbahnbefähigung ist Laufbahnbefähigung.Mainstream1 hat geschrieben: ↑07.01.2024 12:22 Allerdings ist es schon von vornherein merkwürdig, wenn man nicht übernommen wurde, da es gerade in der Finanzverwaltung an Personal fehlt.