Amtsarzt/Welcher ist zuständig?

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Ferdi12345
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Amtsarzt/Welcher ist zuständig?

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
wen ein Beamter zum Amtsarzt muss...so ist doch der Amtsarzt am Wohnort des Beamten zuständig, oder? Angenommen man wohnt in Bayern, Dienstort ist Hessen...dann sollte doch der AA von Bayern zuständig sein! Oder irre ich mich da?

Weiß jemand was genauer?

LG
Mainstream1
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Re: Amtsarzt/Welcher ist zuständig?

Beitrag von Mainstream1 »

In der Bundesverwaltung z. B. geht es grundsätzlich zunächst nach dem Wohnort, aber auch der Sitz der Dienstelle ist möglich. Zu berücksichtigen ist auch, wo ggf. die Untersuchung innerhalb von 6 Wochen eher terminiert würde.
Vielleicht hilft das ja schon weiter.
Fahrtkosten werden übrigens auf Antrag erstattet. Wenn keine Reisefähigkeit besteht, dann ist diesbeim Auswahlermessen durch die Dienststelle zu berücksichtigen. (Fürsorgeprinzip)
MS
Ferdi12345
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Re: Amtsarzt/Welcher ist zuständig?

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo, ich meine gelesen zu haben, dass der Wohnort ausschlaggebend ist! Jetzt stellt sich die Frage, ob das grundsätzlich auch grundsätzlich ist oder ein Gummiparagraph ist, wie so vieles heutzutage!?

LG F
Ferdi12345
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Re: Amtsarzt/Welcher ist zuständig?

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo, also im hessischen Beamtengesetz ist das Versorgungsamt (vermutlich am Dienstort) zuständig...andererseits gibt es Urteile, dass dies nicht zulässig ist und der Amtsarzt am Wohnort verantwortlich ist!
Hat jemand schon mal das durch oder ist das tatsächlich so?

Lg F
bettelmusikant
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Re: Amtsarzt/Welcher ist zuständig?

Beitrag von bettelmusikant »

Wir (Hessen) fragen auch regelmäßig amtsärztliche Gutachten (Verbeamtung an), üblicherweise Dienstortprinzip, aber gerade bei Personen am anderen Ende Deutschlands findet auch das Wohnortprinzip Anwendung und wir schicken die Personen zu den vor Ort zuständigen Stellen.
Ferdi12345
Beiträge: 39
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Re: Amtsarzt/Welcher ist zuständig?

Beitrag von Ferdi12345 »

bettelmusikant hat geschrieben: 9. Jan 2024, 11:16 Wir (Hessen) fragen auch regelmäßig amtsärztliche Gutachten (Verbeamtung an), üblicherweise Dienstortprinzip, aber gerade bei Personen am anderen Ende Deutschlands findet auch das Wohnortprinzip Anwendung und wir schicken die Personen zu den vor Ort zuständigen Stellen.
Vielen Dank für die Antwort. Scheint wohl vom Bundesland abhängig zu sein. Na ja...hier geht es um 70 km und der Beamte wohnt in einem anderen Bundesland!
Das ist jetzt nicht gerade am Ende der Welt, aber ohne Auto ziemlich komplizierter als in Wohnortnähe!

LG
F
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