Seite 1 von 1

Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 31. Dez 2023, 13:16
von Eistroll77
Hallo Zusammen, ich habe eine kurze Frage:

Ist meine letzte Dienststelle nach der Frühpensionierung eigentlich noch für mich "zuständig", oder ist es eine übergeordnete Dienststelle wie z.B. das Ministerium? Ich mein, wenn ich reaktiviert werde, dann werden die Karten was die Dienststelle angeht ja auch neu gemischt.

Vielleicht hat jemand einen Tipp und kann berichten.

Danke schon mal...

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 1. Jan 2024, 10:22
von Lea100
Ich kann nur für mein Bundesland (Bayern) sprechen. Meine Beihilfe bekomme ich weiterhin von meine alten Dienstbehörde
erstattet. Die Pension selber kommt vom Landesamt für Finanzen.

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 1. Jan 2024, 12:49
von Eistroll77
Danke für deine Antwort. Mir geht es eher darum, dass ich eine Therapieauflage bekommen habe von meiner letzten Dienststelle und diese nun wegen "Aussichtslosigkeit" im Einvernehmen mit dem Therapeuten beendet wurde. Ich würde das aber nicht unbedingt meiner letzten Dienststelle mitteilen wollen, da in der Bescheinigung auch Diagnosen und dergleichen stehen und ich der Meinung bin, dass diese die Dienststelle nicht zu interessieren haben (auch wird Verschwiegenheit in der Personalabteilung nicht besonders groß geschrieben...).

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 1. Jan 2024, 13:55
von Mainstream1
Für die Prüfung der Erfüllung der Auflagen ist die letzte Personal Dienststelle zuständig, geprüft wird dies in der Regel bei der Reaktivierungsuntersuchung durch den Amtsarzt.
Ich musste, auch da die Kosten zu erstatten waren, den Abschluss der Reha mitteilen und mit welchem Ergebnis (... weiter dienstunfahig.. "Einen Bericht hätten die nicht bekommen und wollten die sich nicht.
Den Bericht hat dann aber 2 Jahre später der Amtsarzt haben wollen für die Folgeprüfung und der geht dann auch nicht an die Personalstelle, sondern nur das Ergebnis der Reaktivierungsuntersuchung Untersuchung (weiter dienstunfahig z. B.)
Schlecht ist immer ein Abbruch, es sei denn, die Gründe sind fachärztlich nachvollziehbar, das sollte man dann dem Amtsarzt bei der Reaktivierungsuntersuchung mit vorlegen.

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 1. Jan 2024, 15:05
von Eistroll77
Vielen Dank für die Info! Es würde also ausreichen, dass ich meiner letzten Dienststelle mitteile, dass die Therapie vorzeitig beendet wurde ohne dass ich die Bescheinigung des Therapeuten mitschicke?

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 1. Jan 2024, 16:23
von Mainstream1
Ich bin ja der Auflage seinerzeit zur Reha vollumfänglich nachgekommen.
Wenn man der Auflage zur Wiederherstellung der Gesundheit nicht nachkommt, dann drohen auch im Ruhestand Disziplinarverfahren im maximale Fall (z. B. bei Verweigerung) , unabhängig vom Ausgang.
Insoweit würde ich mitteilen, dass man die Therapie angetreten hat, aber erstmal aus medizinischen Gründen abbrechen musste.
Was danach die Personalstelle veranlasst (nachfragt oder die 2 Jahre abwarten oder direkt nochmal den Amtsarzt einschaltet) oder auch nicht, muss man dann sehen.

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 1. Jan 2024, 17:29
von Eistroll77
In diesem Sinne bin ich meiner Verhaltenstherapie eigentlich auch vollumfänglich nachgekommen. Es war ja keine Dauer festgelegt. Ich hab jetzt über ein Jahr diese Therapie durchgeführt und wir (der Therapeut und ich) sind zu der Erkenntnis gekommen, dass eine Weiterführung keinen Erfolg verspricht. Somit ist es ja kein Abbruch sondern eine vorzeitige Beendigung weil keine weiteren Erfolge mehr zu sehen sind. Aber danke für die die Infos. Ich teile das jetzt der Dienststelle mit und dann schau ich was die damit machen...

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 1. Jan 2024, 17:38
von stuntmanmike
frage mich ob du das ueberhaupt mitteilen musst oder solltest. schlafende hunde soll man bekanntlich nicht wecken... was stand denn in der auflage? selbt wenn drinne steht das ergebnis mitzuteilen stellt sich die frage der rechtmaessigkeit. ich mache prinzipiell nichts was ich nicht gesetzlich machen muss.

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 17. Jan 2024, 11:55
von Eistroll77
Habe jetzt mal in meinen Unterlagen nachgesehen die ich damals bekommen habe. Es steht drin, "Behandlungsmaßnahmen fortzuführen bzw. aufzunehmen, namentlich eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie) und entsprechende Nachweise über den Verlauf der Behand-
lungsmaßnahmen unaufgefordert vorzulegen". Ich kann das Ende der Therapie mitteilen, jedoch werde ich die Bescheinigung mit den Diagnosen nicht mitsenden. Das ist dann Sache des AA... denke ich.

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 17. Jan 2024, 20:07
von Dienstunfall_L
Ich würde in dem Fall als „Verlauf der Behandlungsmaßnahmen“ mitteilen, dass die „Behandlungsmaßnahmen seitens des Therapeuten als beendet erklärt“ wurden.

Re: Zuständigkeit nach Frühpensionierung

Verfasst: 21. Jan 2024, 14:56
von Eistroll77
... genauso habe ich es gemacht. Bin mal gespannt was da jetzt für eine Reaktion kommt. Ich denke mal eine Vorstellung beim AA.