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Einwand / Wehr gegen periodische Beurteilung (Bayern)

Verfasst: 24. Dez 2023, 20:47
von dexter
Hallo an alle,

hat jemand Erfahrung zum o. g. Thema? Mir hat man m. M. n. ziemlich übel mitgespielt. Obwohl im letzten Beurteilungszeitraum mein Einsatz immer stärker angestiegen ist, wir mehr Personalausfälle zu kompensieren hatten und mir im wahrsten Sinne den ***** aufgerissen habe, hat sich mein Vorgesetzter erlaubt, mich ausgerechnet auch noch in der Binnendifferenzierung herabzusetzen. Dass sich dies komplett der Realität und vor allem einer OBJEKTIVEN Beurteilung entzieht, weiss das ganze Amt in meinem Fall. Jeder empfindet dies als eine Frechheit. Eine vernünftige, objektive Begründung habe ich (natürlich!) nicht bekommen, (da genau das Gegenteil der Fall ist).
Nun meine Frage an euch, wie man sich diesbezgl. noch wehren kann (außer Anwaltstätigkeiten). Ich rechne mit einer Ablehnung auf meinen schriftl. Einwand, bin allerdings gespannt, wie sie das, wenn überhaupt, begründen möchten. Bin für alle Tipps dankbar.

LG, dexter

Re: Einwand / Wehr gegen periodische Beurteilung (Bayern)

Verfasst: 25. Dez 2023, 11:31
von HagenKrause
Am Heilig Abend um 20:47 Uhr beschäftigt dich dieses Thema? :lol:

Nimm einen Glühwein ... oder besser gleich zwei! Auf Kabel 1 ist heute und morgen Bud Spencer Nachmittag oder löse die Türchen von deinem EXIT-Adventskalender, die du noch nicht geschafft hast, das ist wenigstens was, wo du am Ende ein Erfolgserlebnis hast :D

Beim Land sind ab einer gewissen Besoldungsstufe die Beförderungswartezeiten ca. 10 Jahre. Was interessiert da eine Binnendifferenzierung in 2023? Und wenn du mal bei einer Kommune befördert werden möchtest, dann interessiert die dort auch keine Beurteilung vom Land. Da kommt es dann mehr auf den Tätigkeitsbereich an, wo du warst und nicht, ob in der letzten Beurteilung 11 oder 8 Punkte drin stehen.

Ansonsten, ja ... Chance liegt bei 0,0. Wenn du es nicht durch hinzureden beim Beurteiler schaffst, was zu ändern (viel Erfolg!), wird's hinbegründet ...

Und kauf die für den nächsten Dezember rechtzeitig den Exit-Adventskalender - die sind wirklich gut! 8-)

Re: Einwand / Wehr gegen periodische Beurteilung (Bayern)

Verfasst: 25. Dez 2023, 17:21
von dexter
Herzlichen Glückwunsch für diesen Kommentar. Fühlen SIe sich nun besser? Ich hoffe, Ihnen hat es sehr viel Spaß gemacht. Wie armselig...

Re: Einwand / Wehr gegen periodische Beurteilung (Bayern)

Verfasst: 25. Dez 2023, 18:23
von stuntmanmike
keine ahnung ehrlich gesagt. vllt das gespraech einfach suchen mit dem beurteiler und erst mal nichts schriftlich machen waere mein vorschlag. wenn der nicht will dann will er nicht. irgendeine begruendung kann man immer finden. muss ja keinen sinn ergeben. die erde ist eine scheibe, weil pizzas sind ja auch flach :) irgendwas faellt denen immer ein. traurig, aber ist leider so.

Re: Einwand / Wehr gegen periodische Beurteilung (Bayern)

Verfasst: 25. Dez 2023, 18:30
von HagenKrause
Danke für die Glückwünsche! Wieso besser? Du musst dich besser fühlen ... Mir geht's schon lange gut ... Du nimmst die Beurteilung viel zu ernst. Habe ich aber früher auch mal, muss ich zugeben ... Da war ich aber auch noch frisch aus dem Studium raus. Da habe ich auch rumdsikutiert, Stellungnahmen, etc. ... Heute schaue ich sie 5 Sekunden lang an und setze meine Unterschrift drunter :D

Re: Einwand / Wehr gegen periodische Beurteilung (Bayern)

Verfasst: 25. Dez 2023, 19:06
von Pipapo
dexter hat geschrieben: 24. Dez 2023, 20:47 Hallo an alle,

…,,,Dass sich dies komplett der Realität und vor allem einer OBJEKTIVEN Beurteilung entzieht, weiss das ganze Amt in meinem Fall. Jeder empfindet dies als eine Frechheit……l
Verstehe ich das richtig, dass du mit deiner Beurteilung in deinem ganzen Amt hausieren gegangen bist? Wenn ja, glaube ich nicht, dass du selber noch irgendeine Möglichkeit hast, die zu verbessern. Da kann dir wahrscheinlich nu noch ein Anwalt vielleicht helfen.

Re: Einwand / Wehr gegen periodische Beurteilung (Bayern)

Verfasst: 25. Dez 2023, 19:14
von HagenKrause
Auch der Anwalt kann nichts machen, da das ein persönliches Werturteil deines Chefs ist. Das Gericht setzt keine neue Note fest und ändert auch sonst nichts dran! Maximal wird aufgrund eines Verfahrens- oder Formfehlers die Beurteilung aufgehoben und dann bekommst du genau dieselbe vom Amt wieder, halt ausgebessert.