Hallo Freunde,
Ich soll als akademischer Rat bei A13 anfangen. Ich möchte nebenbei auch mit ein paar Freunden ein Unternehmen gründen. Ich bin mir einiger Regeln bewusst, dass diese Aktivität melde- und genehmigungspflichtig ist. Ich bin insbesondere besorgt über die Regel, dass mir diese Tätigkeit nicht mehr als 40 % meines monatlichen Vollzeitgehalts einbringen kann. Tatsächlich werde ich aus meiner Nebentätigkeit überhaupt kein Geld beziehen, aber ich werde Anteile an der Firma haben, die irgendwann in der Zukunft die 40 % des Gehalts meiner Haupttätigkeit übersteigen können. Meine Frage ist: Zählt der Wert der von mir gehaltenen Aktien auch auf die 40 %-Grenze an?
herzliche Grüße
MB
Nebentätigkeiten regeln
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