Hallo liebe Liste,
ich bin neu hier in der Liste und bräuchte dringend Eure Hilfe.
Mir (43 Jahre, verheiratet, 1 Kind) wurde eine Stelle bei einer Landesbehörde (in Bayern) mit Übernahme ins Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 9) angeboten. Nun muss ich eine Entscheidung treffen und herausfinden, ob sich ein Wechsel für mich finanziell lohnt.
Nach meiner Berechnung wird mein erdientes Ruhegehalt unter Berücksichtigung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit später einmal unterhalb der Mindestversorgung liegen.
1) Kommt zu dem Erhalt der Mindestpension noch der Familienzuschlag (ggf. weitere Zuschläge) hinzu, also:
Mindestpension (aktuell 1866 €)
+ Familienzuschlag
+ ...
= Gesamtbrutto
Hinweis: Kindererziehungszeiten wurden im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung bereits berücksichtigt.
2) Liege ich mit folgender Annahme richtig: Wenn mein erdientes Ruhegehalt bei ca. 1300 € liegt und ich eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. H. v. 400 € erhalte, dann wird diese Rente nach Art. 26 Abs. 6 BayBeamtVG von der Mindestversorgung abgezogen.
Vielen Dank im Voraus.
Mindestpension / Anrechnung gesetzliche Rente_Bayern
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Re: Mindestpension / Anrechnung gesetzliche Rente_Bayern
Hallo .
ist etwa so wie Du schreibst wird nur etwas anders gersechnet.
In Deinem Versorgungsgesetz.
Art. 85
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten oder Altersgeld
Und Art. 26.6 bei Mindestversorgung
Höhe des Ruhegehalts
ist etwa so wie Du schreibst wird nur etwas anders gersechnet.
In Deinem Versorgungsgesetz.
Art. 85
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten oder Altersgeld
Und Art. 26.6 bei Mindestversorgung
Höhe des Ruhegehalts
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Re: Mindestpension / Anrechnung gesetzliche Rente_Bayern
Hallo. Etwas länger konnte ich nicht mehr anhängen.
Erst Höchstgrenze nach Art.85.2.1 ausrechnen
Bei Rente und Ruhegehalt über dieser Grenze wird Ruhegehalt gekürzt.
Bei Mindestpension darüber hinaus Kürzung nach Art 26.6 bis zum Unterschied vom erdienten Ruhegehalt bis Mindestpension.
Aber Mindestpension bleibt mindestens.
Erst Höchstgrenze nach Art.85.2.1 ausrechnen
Bei Rente und Ruhegehalt über dieser Grenze wird Ruhegehalt gekürzt.
Bei Mindestpension darüber hinaus Kürzung nach Art 26.6 bis zum Unterschied vom erdienten Ruhegehalt bis Mindestpension.
Aber Mindestpension bleibt mindestens.
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Re: Mindestpension / Anrechnung gesetzliche Rente_Bayern
Vielen Dank, Gertrud1927!
Liege ich dann richtig, dass im Falle der Zahlung der Mindestpension keine Zuschläge gezahlt werden, wenn das erdiente Ruhegehalt plus die Zuschläge unter der Mindestpension liegen?
Gleiches gilt vermutlich dann auch für die gesetzliche Rente?
Vielen Dank Ihnen!
Liege ich dann richtig, dass im Falle der Zahlung der Mindestpension keine Zuschläge gezahlt werden, wenn das erdiente Ruhegehalt plus die Zuschläge unter der Mindestpension liegen?
Gleiches gilt vermutlich dann auch für die gesetzliche Rente?
Vielen Dank Ihnen!
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Re: Mindestpension / Anrechnung gesetzliche Rente_Bayern
@surprise:
genau so ist es wie du schreibst. A bisserl was bleibt uns am Ende von der gesetzlichen Rente meist schon noch.
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genau so ist es wie du schreibst. A bisserl was bleibt uns am Ende von der gesetzlichen Rente meist schon noch.
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