Hallo,
wenn ich in einem Bewerbungsverfahren meine Bewerbung zurückziehe, ist die Anlassbeurteilung (die aufgrund des Bewerbungsverfahrens erstellt wurde) dann hinfällig und wird aus der Personalakte entfernt? oder müssen 1. und 2. Beurteiler dem zustimmen?
Kennt sich jemand aus?
Rücknahme der Bewerbung und Anlassbeurteilung
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Re: Rücknahme der Bewerbung und Anlassbeurteilung
Wurde die Anlassbeurteilung bereits eröffnet?
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Re: Rücknahme der Bewerbung und Anlassbeurteilung
Das macht ja nur Sinn, wenn man meint, dass die Beurteilung nicht so gut ist. Ansonsten schadet die ja nicht. Und eine Regelbeurteilung gibt es später ja sowieso.
Ich weiß nicht, ob es da eine Pflicht zur Entfernung gibt, denke mal eher nein, da das Bewerbungsverfahren ja auch Gegenstand der Personalakte geworden ist und nur unzutreffendes entfernt werden muss.
Man kann das ja einfach mal mit der Personalstelle telefonisch klären. Wenn die dem entsprechen würden, erst dann würde ich schriftlich den Antrag stellen.
Alles andere macht es nicht besser.
Das wäre mein Vorgehen in der Sache.
Ich weiß nicht, ob es da eine Pflicht zur Entfernung gibt, denke mal eher nein, da das Bewerbungsverfahren ja auch Gegenstand der Personalakte geworden ist und nur unzutreffendes entfernt werden muss.
Man kann das ja einfach mal mit der Personalstelle telefonisch klären. Wenn die dem entsprechen würden, erst dann würde ich schriftlich den Antrag stellen.
Alles andere macht es nicht besser.
Das wäre mein Vorgehen in der Sache.
MS