moin,
ich hätte hier mal eine allgemeine Frage.:
Ich werde in nicht allzu ferner Zukunft 55 und würde natürlich gerne den ER in Anspruch nehmen.
Aller Voraussicht nach wird das aber nicht funktionieren, da operativer Dienst DT Technik.
Jetzt wäre noch die Option Altersteilzeit 4/4, die aber finanziell eher unattraktiv ist.
Daher hatte ich angedacht, einfach um weniger zu arbeiten ohne große finanzielle Verluste, nur noch Teilzeit zu arbeiten, sprich 30 Std./W.
Kann mir hier jemand sagen und/oder eine Quelle nennen ob die TZ dann aus der, z.Zt. für uns gültigen 36 Std/W berechnet wird,
oder mit den 34 Std/W , für die wir bezahlt werden?
Wenn ich mir im YAM das ausrechnen lassen möchte, bekomme ich als Berechnungsgrundlage sogar nur die 38 Std. als Option.
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Es grüßt
der Beachbär
Teilzeit
Moderator: Moderatoren
Re: Teilzeit
Wieso wirst Du nach der 34 Std/Woche bezahlt?
Die Berechnungsgrundlage ist die in Deinem Betrieb gültige Regelarbeitszeit. Hier also offenbar die 36 Std./Woche. Die in der Zeit der Teilzeit erworbenen ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten reduzieren sich entsprechend dem Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit. Das sollte man dabei auch bedenken.
Die Berechnungsgrundlage ist die in Deinem Betrieb gültige Regelarbeitszeit. Hier also offenbar die 36 Std./Woche. Die in der Zeit der Teilzeit erworbenen ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten reduzieren sich entsprechend dem Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit. Das sollte man dabei auch bedenken.
Re: Teilzeit
Ich möchte es mal so sagen:
Deine beste Option ist Überleben bis 62,5 und dann DDU anlaufen lassen. Dann gehst du mit ungekürzter Vollpension hast aber bis dahin deine volle Besoldung gehabt. Mit 4+4 ATZ kommst sogar noch später raus, sofern du keinen GdB von >=50% hast. Bei DDU bekommst auch Teilzeitjahre als volle Jahre gerechnet. Wichtig um dann die 40 Jahre zusammen zu haben. Mit ATZ schießt du dir selbst ins Knie. Das hatten wir hier schon mal gegenüber gestellt. Da gibt's ein halbes Dutzend negative Punkte die man im Vorfeld nicht sieht.
Deine beste Option ist Überleben bis 62,5 und dann DDU anlaufen lassen. Dann gehst du mit ungekürzter Vollpension hast aber bis dahin deine volle Besoldung gehabt. Mit 4+4 ATZ kommst sogar noch später raus, sofern du keinen GdB von >=50% hast. Bei DDU bekommst auch Teilzeitjahre als volle Jahre gerechnet. Wichtig um dann die 40 Jahre zusammen zu haben. Mit ATZ schießt du dir selbst ins Knie. Das hatten wir hier schon mal gegenüber gestellt. Da gibt's ein halbes Dutzend negative Punkte die man im Vorfeld nicht sieht.
Re: Teilzeit
Werden Telekombeamte nicht alle nach 34 Std/Woche bezahlt ?
Wir mussten doch damals , 2004, auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und einen Teil unseres Gehalt verzichten.?
Dafür gab es die 34 Std/Woche.
Wenn du andere Infos hast, immer her damit, ich bin für alle Tipps dankbar.
Das die Telekom dann, ohne jeglichen Ausgleich, dass auf 38 Std wieder hochgestuft hat, ist ein anderes Thema.
Als Beamter bei der Telekom, ist man halt der Depp.
Es grüßt der beachbaer
Wir mussten doch damals , 2004, auf Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und einen Teil unseres Gehalt verzichten.?
Dafür gab es die 34 Std/Woche.
Wenn du andere Infos hast, immer her damit, ich bin für alle Tipps dankbar.
Das die Telekom dann, ohne jeglichen Ausgleich, dass auf 38 Std wieder hochgestuft hat, ist ein anderes Thema.
Als Beamter bei der Telekom, ist man halt der Depp.
Es grüßt der beachbaer
Siggi09 hat geschrieben: ↑14. Dez 2023, 18:16 Wieso wirst Du nach der 34 Std/Woche bezahlt?
Die Berechnungsgrundlage ist die in Deinem Betrieb gültige Regelarbeitszeit. Hier also offenbar die 36 Std./Woche. Die in der Zeit der Teilzeit erworbenen ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten reduzieren sich entsprechend dem Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit. Das sollte man dabei auch bedenken.
Re: Teilzeit
Es gab dazu sogar ein Urteil des 2. Senats des Verfassungsgerichts. Da im Bund die Arbeitszeit auf 41 h/Woche angehoben wurde, hatten wir mit der 38 h/Woche immer noch einen Abstand und damit war es Recht, dass wir die PNU Besoldungstabelle bekamen (also Basis ist die 38 h/Woche!). Der Teilzeitfaktor richtet sich nach der Arbeitszeit des jeweiligen Betriebes bei dem man eingesetzt ist. Wenn die Telekom selbst also auf 36 oder 34 Stunden absenkt, ist das deren Sache. Dann ändert sich nicht das Grundgehalt aber bei Teilzeit der Teilzeitfaktor (auch für die Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten).
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Re: Teilzeit
Wobei -wie ich selbst auch- viele dennoch mind. auf 41Std. (ohne finanziellen Ausgleich) kamen. Wissen wollte das jedoch vom Management keiner.