Nebentätigkeit / Stundenhöchstgrenze
Verfasst: 8. Dez 2023, 09:43
Hallo ihr Lieben,
Ich bin Beamtin in Hessen, für mich gilt also das HBG. Das sagt, dass eine Nebentätigkeit zu versagen ist, „wenn die zeitliche Beanspruchung durch genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten in der Woche acht Stunden überschreitet“.
Ich würde gerne in einem Behindertenheim / Wohngruppe für psychisch kranke Nachtschichten arbeiten. Die gehen nur leider in der Regel länger als 8 Stunden.
Wenn ich die 8 Stunden mal 4 Wochen rechne komme ich auf 32 Stunden im Monat. Wäre es dann ausreichend, wenn ich unter den 32 Stunden im Monat bleibe, also nur an 2 Wochenenden arbeite, oder muss ich zwingend unter den 8 Stunden / Woche bleiben.
Würde mich über Erfahrungen von euch freuen!
Liebe Grüße
Johanna
Ich bin Beamtin in Hessen, für mich gilt also das HBG. Das sagt, dass eine Nebentätigkeit zu versagen ist, „wenn die zeitliche Beanspruchung durch genehmigungs- und anzeigepflichtige Nebentätigkeiten in der Woche acht Stunden überschreitet“.
Ich würde gerne in einem Behindertenheim / Wohngruppe für psychisch kranke Nachtschichten arbeiten. Die gehen nur leider in der Regel länger als 8 Stunden.
Wenn ich die 8 Stunden mal 4 Wochen rechne komme ich auf 32 Stunden im Monat. Wäre es dann ausreichend, wenn ich unter den 32 Stunden im Monat bleibe, also nur an 2 Wochenenden arbeite, oder muss ich zwingend unter den 8 Stunden / Woche bleiben.
Würde mich über Erfahrungen von euch freuen!
Liebe Grüße
Johanna