Saxum hat geschrieben: ↑10.01.2024 11:22
Ich wollte hier nur ergänzend hinzufügen, dass etlichen Tarifen ja man ein Ersatz-Krankenhaustagegeld "on top" bekommt wenn man auf Wahlunterkunft/Wahlarzt verzichtet. Bei mir wären es bei 50% 20 € bei Verzicht auf Zwei-Bett-Zimmer und weiteren 20 € bei Verzicht auf den Chefarzt (also insgesamt 40 €). Selbst wenn man also einen Taif mit Chefarztbehandlung hat, kann man ja darauf im Krankenhaus "verzichten" und erhält stattdessen etwa in meinem Beispiel 20 € / Tag on Top die man für was anderes ausgeben kann oder für sich selbst behält.
Was soll denn ein "Ersatz-Krankenhaustagegeld" sein?
Ich erhalte Krankenhaustagegeld, weil ich es im Rahmen meiner KV entsprechend abgeschlossen habe.
Saxum hat geschrieben: ↑10.01.2024 11:22
Ich wollte hier nur ergänzend hinzufügen, dass etlichen Tarifen ja man ein Ersatz-Krankenhaustagegeld "on top" bekommt wenn man auf Wahlunterkunft/Wahlarzt verzichtet. Bei mir wären es bei 50% 20 € bei Verzicht auf Zwei-Bett-Zimmer und weiteren 20 € bei Verzicht auf den Chefarzt (also insgesamt 40 €). Selbst wenn man also einen Taif mit Chefarztbehandlung hat, kann man ja darauf im Krankenhaus "verzichten" und erhält stattdessen etwa in meinem Beispiel 20 € / Tag on Top die man für was anderes ausgeben kann oder für sich selbst behält.
Was soll denn ein "Ersatz-Krankenhaustagegeld" sein?
Ich erhalte Krankenhaustagegeld, weil ich es im Rahmen meiner KV entsprechend abgeschlossen habe.
Es ist eine Belohnung für nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen wie eben das Zweibettzimmer und die Chefarztbehandlung. Sätze sind unterschiedlich je nach KV