Termin AA...Vorgehen der Behörde

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Ferdi12345
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Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo,
ein Bekannter ist längere Zeit im Krankenhaus. Ich soll für ihn die Post regeln und er hat eine Frage!

Wenn ein AA Termin ansteht: Kommt zuerst ein Brief der Behörde (Land Hessen) mit einer allg. Ankündigung und der AA wird separat zugeschickt oder steht in diesem Brief gleich ein (sogar kurzfristiger) Termin für den AA? Wie viel Tage hat man in der Regel Zeit auf den AA Termin?

Er macht sich Sorgen, weil er ja noch im Krankenhaus liegt und natürlich organisieren muss...

LG
BalBund
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Re: Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von BalBund »

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort.

Der Dienstherr wird dem Beamten mitteilen, wann und wo er sich zu melden hat, ob die Frist zwei oder vier Wochen beträgt, vermag niemand zu sagen, das variiert von Dienstherr zu Dienstherr und AA zu AA (aufgrund der individuellen Auslastung)

Grundsätzlich muss er im Krankenhaus gar keine Termine wahrnehmen, der ASD des KH wird ihm sicherlich gerne eine Liegebescheinigung ausstellen, damit ist das Thema dann vom Tisch bis zur Entlassung.
Ferdi12345
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Re: Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von Ferdi12345 »

Hallo, Danke für die schnelle Antwort!
Er macht sich halt Sorgen, weil er nicht sicher ist, wie es weitergeht und er organisatorisch vorbereitet sein will. Logischerweise geht es ihm psychisch nicht sehr gut. Liegt vermutlich auch an der Tatsache, dass es jetzt kurz vor Weihnachten ist und er sich fragt, ob er noch in diesem Jahr zum AA muss.

Also dann steht schon im ersten Brief vom Dienstherr der Termin vom AA drin? Und dieser Termin kann 2 oder 4 Wochen, je nach dem, erfolgen.
OKay, ich dachte, im ersten Schreiben steht drin, dass die Maßnahme beabsichtigt bzw. angekündigt wird und das Gesundheitsamt dann einen Termin schickt?! . Na ja...dann mal sehen, ob das hinhaut. Weiß ja nicht, wie er das machen will. Man wird sehen...

Lg und Danke!
stuntmanmike
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Re: Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von stuntmanmike »

es gibt normal 2 separate briefe. vllt kommt es auch auf die behörde an. er wird kaum dieses jahr zum aa noch muessen wenn er noch gar keinen termin bekommen hat.

er braucht sich da keine sorgen machen. wer im krankenhaus liegt muss auch nicht zum amtsarzt wenn er gar nicht da hin kann. das ist eigentlich gesunder menschenverstand.
Ferdi12345
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Re: Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von Ferdi12345 »

"es gibt normal 2 separate briefe. vllt kommt es auch auf die behörde an. er wird kaum dieses jahr zum aa noch muessen wenn er noch gar keinen termin bekommen hat.

er braucht sich da keine sorgen machen. wer im krankenhaus liegt muss auch nicht zum amtsarzt wenn er gar nicht da hin kann. das ist eigentlich gesunder menschenverstand."

Hallo, ja Danke für die Info...
Er schiebt halt Panik vor Weihnachten...da kommt sonst einiges zusammen! Ein Brief von der Dienstbehörde ist unterwegs, dass ist soweit bekannt...dann müsste der zweite Brief demnächst vom AA kommen, mit dem Termin zur Untersuchung! Ist das soweit korrekt?

LG F
stuntmanmike
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Re: Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von stuntmanmike »

ja. gehe ich mal von aus. wissen tu ichs natuerlich nicht.
Tequila
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Re: Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von Tequila »

Hallo,

Also, ich bin zwar Bundesbeamten, aber bei mir war das folgendes Procedere. Ich bekam nach sechs monatiger AU Ende März ein Einschreiben von meinem Dienstherren, mit der Information, dass ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet wird. Mir wurde mitgeteilt, dass das Gesundheitsamt in meiner Nähe sich zeitnah bei mir melden würde. Mir in diesem Anschreiben einen Termin zur Untersuchung mitteilt und dann geguckt wird, ob ich in den nächsten sechs Monaten wieder arbeitsfähig wäre.

Etwa vier Wochen nach dem Schreiben meines Arbeitgebers Ende April bekam ich dann die Aufforderung zur Untersuchung seitens des Gesundheitsamtes.

Der Termin war für den 16. Mai 2023 festgelegt. An diesem Tag war ich zu einer etwa 40-minütigen Untersuchung im Gesundheitsamt.

Der Bericht der Amtsärztin wurde dann wohl erst Mitte Ende Juli nach Berlin zu meinem Dienstherren geschickt.

Dieser teilte mir dann wiederum mit Einschreiben am 15. September mit, dass man nach Auswertung des Gutachtens zu dem Entschluss gekommen sei, mich in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu versetzen.
Da es sich dabei um einen Verwaltungsakt handelt, hatte ich vier Wochen Zeit Widerspruch einzulegen.

Das habe ich nicht gemacht. Am 20. November 2023 erhielt ich dann seitens Berlin einen weiteren Bescheid als Einschreiben mit der Berechnung der Versorgungsbezüge und der Anmerkung, dass man mich mit Ablauf des Monats November zum 1.12.2023 in den Ruhestand versetzt.

Mittlerweile habe ich auch meine Entlass Urkunde per Post, allerdings ohne Einschreiben, zugeschickt bekommen.


Vielleicht hilft euch dieser Kommentar. Lg
Ferdi12345
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Re: Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von Ferdi12345 »

Vielen Dank für die Infos! Sehr interessant...

Ich lese immer nur Einschreiben?! Jetzt mal eine blöde Frage: Was ist denn, wenn man im Krankenhaus liegt oder ähnliches? Kann man da einen Nachsendeantrag stellen, wenn man längerfristig nicht zu Hause ist? Wird ein Einschreiben überhaupt nachgesendet? Es gibt doch bestimmt Fälle, in denen so was wichtig wäre?

LG
BalBund
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Re: Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von BalBund »

Dafür hat man ja seinen "Bekannten". Der schaut ja extra wegen sowas in die Post.

Die Zustellfähigkeit an der Wohnanschrift wird nicht durch eine (vorübergehende) Abwesenheit beeinträchtigt, das muss der Betroffene in eigener Zuständigkeit regeln.

Zu Fragen was man alles nachsenden lassen kann und wohin hilft die Deutsche Post AG weiter, das ist mittlerweile ein Studium für sich mit vielen Auswahlmöglichkeiten.
Ferdi12345
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Re: Termin AA...Vorgehen der Behörde

Beitrag von Ferdi12345 »

BalBund hat geschrieben: 07.12.2023 19:35 Dafür hat man ja seinen "Bekannten". Der schaut ja extra wegen sowas in die Post.

Die Zustellfähigkeit an der Wohnanschrift wird nicht durch eine (vorübergehende) Abwesenheit beeinträchtigt, das muss der Betroffene in eigener Zuständigkeit regeln.

Zu Fragen was man alles nachsenden lassen kann und wohin hilft die Deutsche Post AG weiter, das ist mittlerweile ein Studium für sich mit vielen Auswahlmöglichkeiten.
Hallo,
Problem erkannt! Nun ist es so, dass man nicht immer einen Bekannten hat. Auch, wenn viele das nicht verstehen können. Erklären, warum das sein könnte, wird nicht viel bringen, weil wir in Zeiten leben, in der etwas nicht ist, was nicht sein darf! Seis drum.
Das Studium der Post bzw. der Regelungen habe ich mal vor langer Zeit mir angetan. Ja, die erklären so, als ob die es nicht selber wüssten und verlieren sich mit Ausdrücken, dass eigene Mitarbeiter nicht wissen, was richtig ist! Die sagen halt irgendwas und man kann sich dann raussuchen, wie es sein könnte! Wer es nicht glaubt, der soll es mal probieren!
Lg