Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Andi12 hat geschrieben: 30.11.2024 11:25 Klasse, knapp 300 Euro Netto mehr, der Aufwand hat sich gelohnt.
Bin nur mal gespannt, wie sich das ganze zusammensetzt, habe immer noch keine Bezügemitteilung.
Mfg
Andi12
Für 20 Monate Nachzahlung incl Inflationsprämie + Steuerentlastung Dez. 24 ?
Das ist nicht viel...aber jeder Euro zählt. 71,75 % nicht erreicht ?

Die Bezügemitteilung für Dezember hab ich auch noch nicht.
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

Tja, als diese Sache mit der Ausbildung ab 15 akzeptiert wurde, habe ich ein Schreiben mit insgesammt 5 Seiten bekommen, nur blicke ich da nicht ganz durch.
Folgende Daten habe ich : 1981, mit 15 Jahren, Berufsgrundschuljahr, 82-83 dann die normale Ausbildung, ab September 83 in Vollzeit beschäftigt.
Ausgeschieden wegen gesundheitlicher Gründe am 31.12.2015.

Mfg
Andi12
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Der Ruhegehaltssatz zwischen alt und neu laut Bescheid wird nachgezahlt..
und das steht auch so in der Bezügemitteilung.
Zum Beispiel 1,5 Prozent mehr ..in der Bezügemitteilung werden 1,5 Prozent
20 Monate einzeln nachgezahlt abzüglich Kürzung ,Pflege $50f,etc.
Andi12
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Andi12 »

@Herm : Ist ein Problem, das Geld ist seit gestern auf dem Konto, die Bezügemitteilung, die im Dezember immer kommt, fehlt noch.

Mfg
Andi12