Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo More2016

„Zur Begründung hieß es das meine Ausbildung nicht vorm 1.1.80 endete sondern die Laufbahnänderung in Mitten meiner Ausbildung kam“

Was war das für eine Laufbahnänderung?
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo vättern,
die Änderung war , das die Zulassungs für den mittleren fernmeldetechnischen Dient ab dem 1.1.80 Realschulabschluss oder vergleichbar erforderte.
Ausreichend war aber auch Hauptschule+Ausbildung. Zuvor bis 31.12.1979 reichte "nur" Hauptschulabschluss!
Da diese Änderung in Mitten meiner laufenden Ausbildung in Kraft trat, wird nun von der BAnst PT so argumentiert das die Ausbildung hätte vorm 1.1.80 fertig sein müssen.Nur all das konnte man vorher nicht wissen und eine andere Möglichkeit gabs ja dann auch nicht.
Die Auslegung seinerzeit 2016 war wie folgt:
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Welche Ausbildung im Sinne des Paragrafen 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG vorgeschrieben ist und ob sie eine in erster Linie geforderte allgemeine Schulbildung mit der Folge ersetzt, dass sie nach Paragraf 12 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden kann, bestimmt sich nach den laufbahnrechtlichen Regelungen zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung." lm Klartext: Wenn während der Ausbildungszeit die Zugangsvoraussetzungen geändert werden, gilt dies nicht für diejenigen, die noch nach der alten Regelung ausgebildet, aber erst nach der Änderung in den mittleren Dienst verbeamtet wurden.
-----------------------------------------------------------
Nun hat man das wieder anders ausgelegt und mir einen neuen Bescheid und eine neue Berechnung zukommen lassen(nach fast 8 Jahren).
Das ist das Problem.
Ernstel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Ernstel »

Dass ein acht Jahre alter Versorgungsbescheid nachträglich zu deinen Ungunsten geändert wird, halte ich für absolut abenteuerlich. Du hast doch eine Anerkennung zusätzlicher Zeiten beantragt. Dieser Antrag kann doch eigentlich nur angenommen oder abgelehnt werden.
Ich frage mich, wo für eine nachträgliche Absenkung die Rechtsgrundlage liegen soll?

Da würde ich nicht zögern und Widerspruch einlegen.
Ernstel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Ernstel »

Ich habe gerade folgende Seite gefunden, auf der deutlich wird, wie kompliziert die Rechtsverhältnisse bei der Frage "Zu viel gezahlt?" sind:

https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal ... pGtnkWqVF7

Das ist also sicher eine Angelegenheit für Juristen, die in Fragen des Versorgungsrechtes absolut sattelfest sind.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo Ernstel, ja das ist auch ein Ansatzpunkt . Ich denke mein Datensatz wurde angefasst wegen dem Antrag auf Zeiten vorm 17.LJ und dabei die Gelegenheit genutzt. Vielleicht war dort jemand übereifrig !? Ich werde in jedem Fall Widerspruch einlegen - und meinetwegen genau den Antrag zurückziehen und auf Wiederherstellung des vorherigen Zustand plädieren. Hätte man das geahnt , dann hätte ich lieber den Antrag nicht stellen sollen und auf die 4 Monate vorm 17. verzichtet.
Ich hab mittlerweile ein paar Argumente gefunden und warte nur noch ab Verdi etwas dazu sagt oder ein Tip hat. Widerspruch werde ich in jedem Fall einlegen.

ZU dem Artikel (Link) : Das klingt in der Tat kompliziert. Für die Vergangenheit hat man mir "Vertrauensschutz" gewährt, bedeutet Bestzstandswahrung. Änderung ist erst ab 1.10.24 ! So stand es im Schreiben. Und damals 2016 war das allgemeine Lesart und Vorgehensweise das man die Ausbildungszeiten für alle Hauptschüler ebenfalls anerkannt hat. Ich denke das war dann auch nicht rechtswidrig. Und bestimmt sind das sehr viele Betroffene denen es vllt. ähnlich geht wie mir.
Zuletzt geändert von mroe2016 am 23.09.2024 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo
Im Urteil des BVG steht ausdrücklich nur auf Antrag. Ohne Antrag hätte die BANST die Bescheide nicht neu berechnen können. In dem Urteil vom BvG geht es nur um Zeiten vor 17 die nicht anerkannt wurden. Ich habe den Antrag nicht zur Hand was steht dort drin? Wird da auch auf andere Zeiten hingewiesen?
In meinen Augen ist das eine Riesen Sauerrei.
Ich kann nur an alle appellieren Widerspruch einzulegen. Kann man selber machen oder mit Anwalt. Da wird der Bescheid nicht rechtskräftig. Erst wenn der Widerspruch abgelehnt wird könnt ihr Entscheiden ob ihr klagt.
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo vättern , ja ich lege in jedem Fall Widerspruch ein und werde es zunächst auch mit meinen Mitteln begründen (versuchen).
Eben , ich hab ja "nur" den Antrag auf Anerkennung der Zeiten VORM 17.LJ gestellt - den hätten sie ja ablehnen können und fertig. Stattdessen krempeln sie den Ganzen Bescheid um, finde ich auch eine Sauerei. Trifft mich auch sehr hart , ist ne Menge Geld für uns. Meine Frau ist an MS erkrankt und zudem haben wir noch eine Tochter mit Beeinträchtigung die bei uns wohnt. Das war mit ein Grund warum ich in den Vorruhestand getreten bin 2016 , und jetzt kürzen sie einem die Pension um fast 200 Euro , einfach fies.
Kringel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Kringel »

@mroe2016

In welchem Bundesland wohnst du ?

Gruß Kringel
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

@Kringel : In Schleswig-Holstein
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hier ist auch noch Material für deine Begründung
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 11210.html
Kringel
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Kringel »

mroe2016 hat geschrieben: 24.09.2024 08:46 @Kringel : In Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein ist von Nürnberg leider zu weit entfernt, denn sonst hätte ich dir empfohlen dort auf den nǎchsten offenen Infotreff (11.10.2024) von Pro-T-in zu gehen und dein Anliegen anzusprechen. Aber ca. 700 km sind dafür dann doch zu weit.

Gruß Kringel
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo vättern und Kringel : Ich danke euch für eure Informationen zum Thema. Spätestens am WE werde ich mich ransetzen und den Widerspruch klar machen. Bin gespannt ob es noch eine Chance gibt. Gruß Michael R.
vättern
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von vättern »

Hallo,
@mroe2016

Könntest du die Begründung der BANST mal kopieren. Ohne persönliche Daten.
Danke
Gruß
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Zitat:
Weil es im Frühjahr 2016 gängige Praxis war - auch auf Drängen von Verdi !

Die Bundesanstalt handelt aufgrund von Rechtsgrundlagen.
Gibt es denn schon eine Antwort von Verdi zu der Sache ?
mroe2016
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von mroe2016 »

Hallo @Herm !
Also - ich denke nicht das die BAnst PT sich auf "Drängen" von Verdi zu rechtswidrigen Verhalten verleiten lässt. Ich denke eher das zitierte Urteil aus 2014 kann verschieden ausgelegt werden. Nicht ohne Grund haben viele im Jahre 2016 einen Bescheid bekommen der die Azubi Zeit ab dem 17.LJ behinhaltet, das haben die damaligen Bearbeiter sicher nicht aus Spaß oder Gutmütigkeit gemacht.
Zuletzt geändert von mroe2016 am 25.09.2024 11:50, insgesamt 1-mal geändert.