Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

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Altlast
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Altlast »

Bezieht sich das Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom 20.04.2023 Az 2 C11.22 nun nur auf Personen die bereits vor dem 17. Lebensjahr ins Beamtenverhältnis berufen wurden oder auch diejenigen die die erforderliche Ausbildung zur Erlangung dazu vor dem 17. Lebensjahr begonnen haben?
Letzteres ist bei mir der Fall. Mit der aktuellen Bezügemitteilung habe ich keinen Antrag auf Anerkennung als ruhegehaltsfähige Zeiten erhalten.
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Ziat:
> oder auch auf diejenigen die die erforderliche Ausbildung zur Erlangung dazu vor dem 17. Lebensjahr begonnen haben?

Nach meiner Meinung ja..es gibt auch ältere Urteile:

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/

"Dies habe schließlich der Gesetzgeber auch gewürdigt, indem er seit Januar 2017 Ausbildungszeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres berücksichtigte."

Mit der Bezügemitteilung kommt der Antrag nicht..sondern als "extra Brief".
Mit Matrix Code zur Bearbeitung.
PetraMaria
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von PetraMaria »

Hallo an alle, auch ich habe heute dieses Schreiben von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation erhalten. Ich frage mich allerdings ob ich den Aufwand mit machen soll. Ich bin 5 Wochen vor meinem 17. Lebensjahr im mittleren nichttechnischen Dienst eingestellt worden, davor war Schulzeit. Mein Ruhegehaltssatz ist unter 70% .

Bedanke mich für Eure Einschätzung
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Was für eine Schulzeit .."normale" zählt nicht.Berufsschule ?
Mindestversorgung ? MIt A7 / A8 ja eher nicht...
PetraMaria
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von PetraMaria »

Keine Berufsschule, war Realschule als Bedingung für den mittleren Dienst. Bin A9 und habe die 55er Regelung in Anspruch genommen, keine DDU oder Mindestversorgunng.
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Ich würde sagen nur die 5 Wochen zählen...wenn die nicht bei der Festsetzung der
Versorgungsbezüge berücksichtig wurden.
Bringt aber nur wenig ..ca. 0,15 % höheren Ruhegehaltssatz.
PetraMaria
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von PetraMaria »

Die Festsetzung fing mit dem 17. Geburtstag an. So hatte ich auch gerechnet: 1,79 % durch 12 Monate ergibt 0,15. Tja für ca. 5 bis 6 EUR monatlich mehr versus mein Aufwand und der noch viel größere beim Versorgungsservice. Muss ich überlegen.......Danke für die Info
Torquemada
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Torquemada »

"Normale Schulzeit" ...gilt die oder nicht? Um mit 19 als Anwärter in den gehobenen Dienst eingestellt zun werden brauchte ich die Schulzeit bis zur Fachhochschulreife. Also Klasse 12 damals. Versteht das einer ?
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

@PetraMaria
Ohne Gewähr..so hab ich auch gerechnet.Vielleicht wird ja noch was hochgerechnet..keine
Ahnung.
Ich würde das trozdem einreichen..bis zum Lebensende sind das ja noch ein paar Euro
die bei jeder Besoldungserhöhung mehr werden.
Mainstream1
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Mainstream1 »

Die normale Schulzeit zählt nur bei der Rente, bei der Versorgung nicht.
MS
bruno14
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von bruno14 »

Hallo Zusammen,
Habe bis jetzt den besagten Brief noch nicht bekommen, noch warten oder selbst formlos Widerspruch einlegen ?
Danke
Gruß Bruno
Pipapo
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Pipapo »

bruno14 hat geschrieben: 15. Dez 2023, 08:05 Hallo Zusammen,
Habe bis jetzt den besagten Brief noch nicht bekommen, noch warten oder selbst formlos Widerspruch einlegen ?
Danke
Gruß Bruno
Formlos schriftlich die Anerkennung der Zeiten vor dem 17. Lj unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen beantragen.
PetraMaria
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von PetraMaria »

@bruno14, vielleicht noch etwas warten. Mein Schreiben kam auch erst am 06. Dezember, Abgabefrist ist der 29.02.2024. Eventuell wird nach Alphabet versendet, da bin ich ziemlich vorne.
Herm
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Herm »

Die Bundesanstalt hat mir gerade den "Eingang des Schreibens" (Anerkennungsantrag)
per Brief bestätigt.
Nach Überprüfung der Unterlagen erhalte ich einen Bescheid.

Das kann aber laut Brief sehr lange dauern...man soll auf keinen Fall
nachfragen( Bearbeitungsstand).
Zitat:Wir melden uns bei Ihnen.!
---
Das ganze wird ewig dauern...kein Personal , IT Software muss umgestellt
werden etc.
Hauptsache es wird nachgezahlt bei Anerkennung !

Habt Ihr den Brief auch bekommen ?
Fesdu-7-
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Re: Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten vor 17. Lebensjahr

Beitrag von Fesdu-7- »

Wann hast Du das Schreiben an die Bundesanstalt abgesandt?
Ich habe noch keine Bestätigung erhalten.
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