Besoldung während der Abordnung
Verfasst: 29. Nov 2023, 12:01
Hallo,
kurz zur Einleitung meiner Frage die Ausgangslage. Ich bin Beamter (A11) auf Lebenszeit in einer Landesverwaltung und habe mich erfolgreich auf einen Dienstposten A12 in der Bundesverwaltung beworben. Meine Abordnung begann am 1.6.23 mit dem Schreiben
... übertrage ich Ihnen den nach BesGr. A12 BBesO bewerteten Dienstposten für die Dauer der Abordnung. Nach erfolgter statusgleicher Versetzung kann eine Beförderung frühestens nach Ablauf einer insgesamt 6-monatigen Erprobungszeit erfolgen."
Meine Frage ist, ob mit der Übertragung des A12 Dienstposten für die Dauer der Abordnung auch der Anspruch auf den Bezug der Besoldung nach A12 entsteht?
In der Versetzungsverfügung nach erfolgreicher Absolvierung der Abordnung wurde mir mit Wirkung vom 1.9. das Amt eines Amtmannes (A11) übertragen und ich in eine Planstelle der BesGr A11 BBesO eingewiesen. Im gleichen Schreiben wird formuliert, dass
"... Da eine Beförderung gemäß § 34 BLV frühestens nach Ablauf einer insgesamt 6monatigen Erprobungszeit erfolgen kann, übertrage ich Ihnen den nach BesGr. A12 BBesO bewerteten Dienstposten weiterhin zur Erprobung.."
Ist das "in eine Planstelle der BesGr A11 BBesO eingewiesen" der Unterschied, das bislang nicht der Anspruch auf die A12 Besoldung besteht?
Ich freue mich auf Eure Meinung.
Danke
Tom
kurz zur Einleitung meiner Frage die Ausgangslage. Ich bin Beamter (A11) auf Lebenszeit in einer Landesverwaltung und habe mich erfolgreich auf einen Dienstposten A12 in der Bundesverwaltung beworben. Meine Abordnung begann am 1.6.23 mit dem Schreiben
... übertrage ich Ihnen den nach BesGr. A12 BBesO bewerteten Dienstposten für die Dauer der Abordnung. Nach erfolgter statusgleicher Versetzung kann eine Beförderung frühestens nach Ablauf einer insgesamt 6-monatigen Erprobungszeit erfolgen."
Meine Frage ist, ob mit der Übertragung des A12 Dienstposten für die Dauer der Abordnung auch der Anspruch auf den Bezug der Besoldung nach A12 entsteht?
In der Versetzungsverfügung nach erfolgreicher Absolvierung der Abordnung wurde mir mit Wirkung vom 1.9. das Amt eines Amtmannes (A11) übertragen und ich in eine Planstelle der BesGr A11 BBesO eingewiesen. Im gleichen Schreiben wird formuliert, dass
"... Da eine Beförderung gemäß § 34 BLV frühestens nach Ablauf einer insgesamt 6monatigen Erprobungszeit erfolgen kann, übertrage ich Ihnen den nach BesGr. A12 BBesO bewerteten Dienstposten weiterhin zur Erprobung.."
Ist das "in eine Planstelle der BesGr A11 BBesO eingewiesen" der Unterschied, das bislang nicht der Anspruch auf die A12 Besoldung besteht?
Ich freue mich auf Eure Meinung.
Danke
Tom