Einkommensgrenze 2022
Verfasst: 22. Nov 2023, 11:56
Von meiner Beihilfestelle steht unter dem letzten Beihilfebescheid:
Aufwendungen von ...Ehegattinnen.. sind ab dem 1.1.2024 beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte, ggf. zuzüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, (... ...) im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe 20.878 Euro nicht übersteigt.
Wenn Sie im Kalenderjahr 2024 Aufwendungen für ... Ehegattinen ... geltend machen wollen und noch keine Kopie des Steuerbescheids des Jahres
2022 vorgelegt haben, empfiehlt sich schon jetzt die Übersendung, damit die Berücksichtungsfähigkeit bereits registriert werden kann. (...)
Kann der Betrag der Einkünfte denn überhaupt stimmen, denn bereits 2021 lag ich darüber. Wurde jetzt der Betrag rücksichtslos gekürzt ?
Hinzu kommt, dass infolge Corona die letzten Belege für die Beantragung über meine Steuerberatung erst im letzten Monat eintrafen. Hinzu kommt
die allgemeine Überlastung der Finanzämter.
Weiß da jemand näheres ?
Aufwendungen von ...Ehegattinnen.. sind ab dem 1.1.2024 beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte, ggf. zuzüglich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, (... ...) im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe 20.878 Euro nicht übersteigt.
Wenn Sie im Kalenderjahr 2024 Aufwendungen für ... Ehegattinen ... geltend machen wollen und noch keine Kopie des Steuerbescheids des Jahres
2022 vorgelegt haben, empfiehlt sich schon jetzt die Übersendung, damit die Berücksichtungsfähigkeit bereits registriert werden kann. (...)
Kann der Betrag der Einkünfte denn überhaupt stimmen, denn bereits 2021 lag ich darüber. Wurde jetzt der Betrag rücksichtslos gekürzt ?
Hinzu kommt, dass infolge Corona die letzten Belege für die Beantragung über meine Steuerberatung erst im letzten Monat eintrafen. Hinzu kommt
die allgemeine Überlastung der Finanzämter.
Weiß da jemand näheres ?